ALG II - Umzug Genehmigung und Fragen

  • Hallo Forum,

    Amt will das ich bei Umzug komplett in Vorkasse gehe. Dürfen die das?

    ich habe einen kompletten Umzug bewilligt bekommen.

    Nun will mein Sachbearbeiter mich zwingen, das ich für alle bereits bewilligten Gelder in Vorkasse treten muss. Diese muss ich dann von meinem Regelsatz bezahlen, Rechnungen einreichen und dann wird das Geld erst erstattet. Ist das Rechtens und darf er das?

    Gruss

  • Hallo,

    1. Zwingen können sie dich nicht. Das dürfen sie auch nicht. Das wäre nicht rechtens. Das tun sie also nicht.

    2. Hast du Schonvermögen, mit dem du in Vorkasse treten könntest? Weiß das JC das ?

    3. Von einem Regelsatz 416,- maximal kann niemand einen Umzug bezahlen. Das weiß auch das JC.

    4. Wenn du mal das Schreiben hier anonymisiert einstellen würdest, in dem sie schreiben, dass sich dich zur Vorkasse zwingen?

    Dann könnten Helfer hier besser wissen, wie darauf zu reagieren sein könnte.

  • Normalerweise sollte das Umzugsunternehmen die Rechnung an das Jobcenter schicken und das Jobcenter überweist den Betrag dann an das Umzugsunternehmen. Für alle Seiten recht unproblematisch.

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