bedarfsgemeinshaft ALG II gestrichen wegen bafög und Ausbildung

  • Guten Tag liebes forum.

    Ich habe folgenden härtefall.

    Bis jetzt standen meiner Frau (Antragstellerin) mir (Ehemann) und unserem Sohn 1285 Euro monatlich zur Verfügung.

    Was in der Rechnung enthalten war waren 170 Euro nebenjob von mir, Kindergeld, mein Arbeitslosengeld 1.

    Meine Frau bekam nach der Rechnung ca 280 Euro Hartz 4 ausgezahlt.

    Nun fange ich eine schulische Ausbildung zum Maschinen anlagenführer an und habe dafür Bafög beantragt und das dem jobcenter gemeldet.

    Es handelt sich um schulischen Bafög.

    Die Sachbearbeiterin vom Bafög meinte am Telefon dass es eine grenzsumme gibt die ich erhalten kann. Um die 510€ Bafög maximum. Aber dafür fällt mein Arbeitslosengeld 1 ja wegen Beginn der Ausbildung weg.

    Nun habe ich ein bescheid bekommen vom jobcenter dass uns als bedarfsgemeinshaft allen 3 das Hartz 4 gestrichen wurde. Wir bekommen ab September keine Zahlung mehr.

    Das Problem Ist, Ich habe Bafög Jetzt erst abgegeben die Bearbeitung dauert 8-12 Wochen und wenn ich es erhalte nur maximal 510€.

    Ich kann damit nur meine Miete im vollen Umfang bezahlen sonst kein Strom. Kein Essen Heizung etc.

    Das Amt meint wenn ich Bafög erhalte sind sie für mich nicht zuständig, Bafög sagt aber auf der anderen seite sie können mir nur die Höchstsumme bezahlen und das Amt muss Bafög verrechnen und Rest weiterzahlen.

    Meine Ausbildung beginnt erst am 22. Aug und ich bin schon ab nächste monat weit unterm Existenzminimum.

    Was kann ich Jetzt machen und was steht mir da eig zu? Kann das Amt mein alg 2 einfach streichen und mich mit Sohn (2 Jahre) Miete, Strom gas + kleinen Schulden einfach ohne Geld lassen für 2-3 Monate Bis Bafög bearbeitet wurde?

    Ich möchte die Ausbildung unbedingt machen weil ich nicht mehr für den Mindestlohn leiharbeit machen möchte aber kann mir das finanziell nicht leisten.

    Möchte auch nicht abbrechen bevor ich angefangen habe.

    Also welche Möglichkeiten bleiben mir?

  • Hallo,

    dass uns als bedarfsgemeinshaft allen 3 das Hartz 4 gestrichen wurde.

    Das kann nur ein grober Fehler des JC sein.

    Dass du kein Alg2 mehr erhältst, ist korrekt. Mit nur 510,- Schüler-Bafög kannst du aber ergänzende Leistungen vom JC erhalten.

    Machst du denn deinen Nebenjob mit 170,- monatlich weiterhin? Sind 170,- wirklich dein Lohn?

    Deine Frau und euer Kind sind weiterhin leistungsberechtigt und müssen ihren Bedarf weiterhin vom JC bekommen. Es muss auch weiterhin das Kindergeld berücksichtigt werden.

    Deine Frau bekommt dann 374,- + 1/3 KDU.

    Euer Kind (wie alt?) bekommt dann Kindergeld und den Rest Bedarf + 1/3 KDU.

    Das Kindergeld kommt doch monatlich auch weiterhin. Nur dein ALG 1 kommt das letzte Mal zu Ende August.

    Meine Empfehlung:

    Am Montag früh zum JC, dort den Bescheid mit der Leistungseinstellung vorlegen und *Widerspruch zur Niederschrift* einlegen.

    Gleichzeitig ein Überbrückungsdarlehen beantragen, bis Bafög fliesst.

    Gleichzeitig auch ergänzende Leistungen nach § 27 SGB II für dich beantragen.

  • Hallo,

    Mit nur 510,- Schüler-Bafög kannst du aber ergänzende Leistungen vom JC erhalten.

    das betrifft dann aber nur Mehrbedarfe und Erstaustattung. Für ein Darlehen im Härtefall dürften die Voraussetzungen nicht vorhanden sein, auch die befristete Gewährung dürfte scheitern.

    Gruß!

  • Danke Corinna

    Dann bleibt für Montag zu tun:

    Den Einstellungsbescheid für alle 3 mit schriftlichem Widerspruch angreifen.

    Noch ist der Zahllauf für September nicht durch, das JC kann für Frau und Kind die Leistungen ab 1.9. noch anweisen.

    Kindergeld kommt weiterhin von der Familienkasse.

    ALG1 für August kommt nochmal am 30.8.

  • Hallo,

    solange der BaföG-antrag nicht bearbeitet wurde, besteht Anspruch auf ALG II, was dann mit dem BaföG verrechnet wird. Also für diese Übergangszeit auch ALG II für Dich beantragen.

    Gruß!

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