Bedarfsgemeinschaft bleiben oder Ehe

  • Hallo, ich werde zeitnah ALG2 beziehen müssen, meine Partnerin (GDB50) arbeitet und wir wohnen zusammen in einer Wohnung.

    Da wir sowieso als Bedarfsgemeinschaft gelten dürften stellt sich für mich die Frage, oder es dann nicht besser wäre verheiratet zu sei, was sowieso geplant ist.

    Macht es Sinn dies vor Beantragung ALG2 zu erledigen, nachher, oder ist es schlicht egal?

    Vielen Dank.

    Gruß

    D.D.

  • Hallo,

    meiner Meinung nach macht es auch aus steurlichen Gründen Sinn, zu heiraten.

    Deine Partnerin könnte ihre Steuerklasse ändern lassen. Jetzt hat sie sicher Stkl 1. Es kommt natürlich auch auf die Einkommenshöhe an.

    Für das JC ist es schlicht egal.

    Erst heiraten, dann diese Veränderung dem JC zeitnah mitteilen. Für die BG aus 2 Partnern oder Eheleuten ist das gemeinsame Einkommen zu berücksichtigen. Ergänzend dazu gibt es Alg2, für beide.

    Viel Glück!

  • Hallo!

    :-willkommen Willkommen im Forum!

    Da wir sowieso als Bedarfsgemeinschaft gelten dürften stellt sich für mich die Frage, oder es dann nicht besser wäre verheiratet zu sei, was sowieso geplant ist.

    :) Wenn ihr für einander einstehen möchtet und sicher seid, dass ihr

    euer Leben gemeinsam verbringen möchtet.? Du bekommst den

    reduzierte Regelsatz als Partner 374 Euro für volljährige Partner innerhalb

    der Bedarfsgemeinschaft.

    Gruß

  • Wenn ihr verheiratet seid, würdet ihr direkt als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden, ansonsten könnte man dies evtl. umgehen.

    Allerdings keine eine Hochzeit bei bzgl. der Krankenversicherung und steuerliche Vorteile bieten.

    Wie sind denn eure Einkünfte? Wie hoch sind die Miete, Nebenkosten (ohne Strom) und Heizkosten?

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