Sozialrecht - Justament 2018
Alles anzeigenUnterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II
Inhalt
Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II – Das Handbuch (Hrsg.: Arbeitslosenprojekt TuWas,
5. Auflage, Juni 2018) – Pflichtlektüre für die existenzsichernde Sozialberatung .............................. 2
Das Menschenrecht auf Wohnen ............................................. 2
Übernahme von Unterkunftskosten, wenn einzelne Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft keine
SGB II-Leistungen und auch keine anderen Sozialleistungen erhalten – ein Überblick zu den
möglichen Fallkonstellationen..................................................................... 4
Auf null sanktionierte Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erhöhen die Unterkunftskosten der
übrigen Mitglieder ................................. 5
Unerlaubte längere Ortsabwesenheit bei fortbestehender BG .............................................. 6
SGB II-Ausschluss eines Bedarfsgemeinschaftsmitglieds aus ausländerrechtlichen Gründen .......... 6
SGB II-Ausschluss aufgrund eines Studiums - ohne BAföG-Anspruch, z.B. wg. Überschreitung
der Altersgrenze ..................................................... 6
SGB II-Ausschluss aufgrund fehlender Mitwirkung ................................. 7
SGB II-Ausschluss aufgrund von Leistungsverzicht ................................. 7
Leistungsausschluss aufgrund von Inhaftierung bzw. eines Aufenthalts in einer
stationären Einrichtung .............................................................................. 7
SGB II-Ausschluss aufgrund der Absolvierung einer Ausbildung bei Unterbringung in
einem Wohnheim (keine Übernahme der aktuell nur zeitweise genutzten Unterkunft) ................ 7
Anhang: Inhaltsverzeichnis des Buches: »Unterkunftskosten- und Heizkosten nach
dem SGB II - Das Handbuch« (Hrsg.: Arbeitslosenprojekt TuWas, Autor: Udo Geiger) ......................... 9
Alles anzeigenZur Verwaltungspraxis (Elterngeld) in Bayern und zum Bayerischen Familiengeld
Inhalt
I. Rechtswidrige Verwaltungspraxis bei der Gewährung von Elterngeld in Bayern ...................... 1
II. Bayerisches Familiengeldgesetz (BayFamGG) – Kabinettentwurf.............................................. 2
Familiengeld und Ausländerrecht............................................................................................... 2
III. Sozialrechtsfortbildungen im Juli 2018 ...................................................................................... 4
IV. Sozialrechtsfortbildungen im Herbst 2018 ................................................................................. 4
V. Einführungsworkshop Systemische Therapie mit der „Inneren Familie“ – IFS 6.
+ 7. Oktober 2018 in Nürnberg .................................................................................................... 5
Alles anzeigenWohngeld und SGB II
Inhalt
Wohngeld und SGB II – ein kompliziertes Verhältnis .......................................................... 3
Wohngeldbezug und gleichzeitiger SGB II-Anspruch .............................................................. 3
Wohngeldausschluss bei SGB II-Antragstellung und Wohngeldbezug zur Überwindung
der Hilfebedürftigkeit – zwei Übergangsprobleme ....................................................................... 5
Alles anzeigenHöhere Mietobergrenzen für Alleinerziehende in der Regel möglich – in bestimmten Fällen auch für andere Haushalte
Inhalt
Höhere Mietobergrenzen für Alleinerziehende in der Regel möglich – in bestimmten
Fällen auch für andere Haushalte (Bundessozialgericht - B 14 AS 14/17 R vom 25.4.2018) .................... 2
Welche Auswirkung hat das Urteil auf die Praxis? ........................................................ 2
Beispiel: Mietobergrenze bei Alleinerziehender mit nicht bedürftigem Kind ........................... 2
Widerspruchsfreie Anwendung der Bundessozialgerichtsentscheidung möglich .................... 3
Was ist zu tun, um eine höhere Mietobergrenze durchzusetzen? .................... 3
1. Fallgestaltung: Kinder decken schon ihren Bedarf ...................................................................................... 3
2. Fallgestaltung: Die Alleinerziehende verfügt über ein Einkommen von mindestens 600 Euro.
Die Kinder (0-17 Jahre) decken mit dem erhaltenen Unterhaltsvorschuss (oder Unterhalt)
nicht ihren Bedarf, könnten es aber mit zusätzlichem Wohngeld .......................................................... 4
3. Fallgestaltung: Die Alleinerziehende hat kein Einkommen von mindestens 600 Euro.
Mit Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Wohngeld könnten die Kinder (12-17 Jahre alt)
aber ihren Bedarf decken. ........................................................................................................... 4
Bedeutung der Entscheidung für andere Bedarfsgemeinschaftskonstellationen ...................... 5
Zusicherungserfordernis beim Umzug von unter 25 Jährigen setzt voraus, dass sie einen
Vertrag abschließen – nur bei einem Verstoß dagegen, kann die Übernahme von KdU
verweigert und der Regelbedarf gekürzt werden (Bundessozialgericht - B 14 AS 21/17 R vom 25.4.2018) ........................................ 5
Bei fehlendem Leistungsanspruch aufgrund von Vermögen, das oberhalb der Schonvermögensgrenze
liegt, wird die erbrachte Leistung für alle Monate in voller Höhe zurückgefordert, in denen das der
Fall war. Eine Begrenzung der Erstattungsansprüche auf das Vermögen ist nicht möglich
(Bundessozialgericht - B 4 AS 29/17 R vom 25.4.2018) .......................................................................................... 6
Alles anzeigenVorläufige Bescheide im SGB II – zur Gesetzeslage und aktuellen sozialgerichtlichen Entscheidungen
Inhalt
Vorläufige Bescheide im SGB II – zur Gesetzeslage und aktuellen sozialgerichtlichen
Entscheidungen ........... 2
Pflicht zur vorläufigen Entscheidung und vorläufige Entscheidungen als Ermessen ............. 2
Begründung der Vorläufigkeit ............................................................ 2
Vorläufige Bescheide und die Bedarfsdeckung ..................................... 3
Durchschnittseinkommen oder Abrechnung nach dem Monatsprinzip ................ 3
Nullfestsetzung in der abschließenden Entscheidung, wenn nicht fristgerecht mitgewirkt
wurde (aktuelle Urteile) ................................................................................................. 4
Verfahrensrecht I: Wird innerhalb eines Jahres keine abschließende Entscheidung getroffen,
wird der vorläufige Bescheid automatisch abschließend, Ausnahmen nur für das Jobcenter
vorgesehen. ..................... 6
Verfahrensrecht II: Was passiert, wenn während des Widerspruchsverfahrens gegen einen
vorläufigen Bescheid ein abschließender Bescheid erlassen wird?
(BSG Urteil - 05.07.2017 - B 14 AS 36/16 R) .................. 6
Verfahrensrecht III: Welcher Rechtsschutz ist während des Bewilligungszeitraums möglich,
wenn sich der bestandskräftige vorläufige Bescheid aufgrund geänderter Verhältnisse als
rechtswidrig erweist oder den Bedarf nicht kontinuierlich deckt? ......................................... 6
Verfahrensrecht IV: Ein abschließender Bewilligungsbescheid kann mit Wirkung für die
Zukunft durch einen vorläufigen Bescheid ersetzt werden (§ 40 Abs. 4 SGB II) ..................... 7
Resümee .......................................................................................................................................... 7
Alles anzeigenDie »modifizierte Zuflusstheorie« zur Anrechnung von Einkommen im SGB II - Sozialrecht Justament – Sonderausgabe März 2018
Inhalt
1. Vorbemerkung ............................................................................................................................... 7
2. Grundzüge der Zuflusstheorie .................................................................................................... 7
3. Einkommen ist alles, was das Vermögen mehrt – zum problematischen
Einkommensbegriff der SGB II-Rechtsprechung ................................................................... 11
4. Unklarheiten und Ungereimtheiten bei der Zuflusstheorie ................................................... 13
5. Der erwartete Zufluss – das häufigste Problem der Praxis .................................................. 15
6. Das Gerechtigkeitsproblem beim verspäteten Einkommenszufluss – striktes Zuflussprinzip
verdrängt Härtefallregelung ............................................................................. 18
7. Ausnahme 1: Nachzahlungen von existenzsichernden steuerfinanzierten Sozialleistungen
(SGB XII und AsylbLG) zählen nicht als Einkommen ............................. 19
8. Ausnahme 2: Nachgezahlter Kinderzuschlag gilt nicht als Einkommen des Zuflussmonats
(B 14 AS 35/16 R vom 25.10.2017) .............................................................. 21
9. Leistungen anderer Sozialleistungsträger, die zufließen, aber wieder zurückgefordert
werden – ist das Einkommen? ..................................................................... 21
10. Wiederherstellung der Gerechtigkeit bei der Anrechnung von zu erstattenden
Sozialleistungen: Erlass der Rückforderung durch den anderen Sozialleistungsträger
(Familienkasse, Arbeitslosengeld) ..................................................... 25
11. Anrechnung nachgezahlter Sozialleistungen / Löhne als einmalige Leistungen
– die einseitige Durchbrechung des Zuflussprinzips zugunsten des Leistungsträgers ..................... 28
12. Freibeträge bei verteilten einmaligen Einkommen können auch mehrfach abgezogen
werden. .................................................................................................................... 30
13. Ein Darlehen ist ein Zufluss ohne Vermögensmehrung und daher kein Einkommen –
Modifikationen gibt es beim Darlehensteil des BAföG und der Aufstiegsförderung ......................... 30
14. Rechtlicher Zufluss und tatsächlicher Zufluss in Form bereiter Mittel – der Erbfall ......... 32
15. Rechtlicher Zufluss und tatsächlicher Zufluss in Form bereiter Mittel – der Fall
gepfändeten Einkommens ......................................................................................................... 36
16. Rechtlicher Zufluss und tatsächlicher Zufluss in Form bereiter Mittel - der Sonderfall des Guthabens bei Nebenkosten-, Heizkosten- und Energiekostenabrechnungen ...................................................... 39
17. Aufgerechnete Guthaben, die zwar „zufließen“, aber nicht zu „bereiten Mitteln“ werden ....................... 40
18. Guthaben, die „zufließen“, aber mit berechtigten Forderungen Dritter belastet sind ................................ 42
19. Ein fiktives Guthaben, das aufgrund der vom Jobcenter geleisteten Zahlungen hätte entstehen
müssen, kann nicht angerechnet werden. Eine Aufrechnung ohne Aufhebung der Bewilligung ist
rechtswidrig. ................................................................. 42
20. Rückzahlungen im Bereich der Haushaltsenergie (und seit 1.8.2016 auch nicht anerkannter
Unterkunftskosten) sind laut BSG Einkommen nach § 11 SGB II – aber: Einkommen, das auf
Ansparungen aus dem Regelbedarf beruht, darf nicht angerechnet werden (nach Neufassung
1.8.2016 strittig, ob überhaupt eine Anrechnung erfolgen darf) .......................... 44
21. Anrechnung von einmaligem Einkommen .............................................................................. 47
22. Abweichungen vom Zuflussprinzip bei schwankendem Einkommen aus abhängiger
Beschäftigung ......................................................................................................... 50
23. Abweichungen vom Zuflussprinzip bei Einkommen aus selbständiger Arbeit .................. 52
24. Wie wird einmaliges Einkommen angerechnet, wenn SGB II-Leistungen gemäß „Erfüllungsfiktion“
(§ 107 SGB X) anstelle einer anderen Sozialleistung bezogen werden? ...................................................... 55
25. Kein Freibetrag (30 Euro Versicherungspauschale), wenn das Einkommen als übergegangener
Anspruch direkt an das Jobcenter „fließt“ ................................................. 56
26. Kein Abzug der Versicherungspauschale bei weiterem Einkommen, auch wenn der
Grundabsetzbetrag (100 Euro-Pauschale) bei Erwerbseinkommen nicht ausgeschöpft wird ...................... 57
27. Zum Verhältnis Grundabsetzbeträge beim Ehrenamt (oder als Übungsleiter) und
bei paralleler Erwerbstätigkeit ................................................................................................... 57
28. Doppelte Absetzungen und Freibeträge, wenn das Erwerbseinkommen für zwei Monate in
einem Monat zufließt ............................................................................................... 59
29. Anrechenbares einmaliges Einkommen im Insolvenzverfahren .......................................... 60
30. Pfändungsfreigrenzen und die Bedarfsgemeinschaft mit Stiefkindern – Wertungswidersprüche
zwischen Unterhaltsrecht und dem Konstrukt der »Bedarfsgemeinschaft« ..................................... 63
31. Verfahrensrechtliches kurz angeschnitten .............................................................................. 63
Aufrechnung (Verwaltungsakt) ................................................................................................. 64
Was bei Aufhebungsbescheiden im Rahmen verteilten Einkommens (einmalige Einnahme) beachtet
werden muss: ......................................................................................... 65
32. Zum Schluss ................................................................................................................................ 67
Alles anzeigenDie Neuregelungen bei der Anrechnung von Einkommen im SGB XII – teilweiser Schutz des Einkommens aus einer freiwilligen Altersvorsorge in der Grundsicherung
Inhalt
Die Neuregelungen bei der Anrechnung von Einkommen im SGB XII –
teilweiser Schutz des Einkommens aus einer freiwilligen Altersvorsorge
in der Grundsicherung ......................... 2
ZitatAlles anzeigenTaschengeld« für Untersuchungsgefangene in Höhe des Barbetrags
Bedarfsdeckung durch die Warmwasserpauschale ist sozialgerichtlich überprüfbar
Mietobergrenzen müssen in der Regel im zweijährigen Turnus überprüft werden
Inhalt
»Taschengeld« für Untersuchungsgefangene in Höhe des »Barbetrags«
(Bundessozialgericht, B 8 SO 16/16 R vom 14.12.2017) ........................... 2
Bedarfsdeckung durch die Warmwasserpauschale ist sozialgerichtlich
überprüfbar (Bundessozialgericht, B 14 AS 6/17 R vom 7.12.2017) ....... 5
»Mietobergrenzen« müssen in der Regel im zweijährigen Turnus überprüft
werden (Bundessozialgericht, B 4 AS 33/16 R vom 12.12.20) -
Bundessozialgericht (17) und Bundesverfassungsgericht (1 BvL 2/15, 1 BvL 5/15 vom 6.10.2017) .......... 7