Mal zum Verständnis:
Es ist zwar richtig, dass du etwas von deinem Einkommen für die Kosten der Unterkunft zahlst.
Allerdings zielen die gerichtlichen Entscheidungen nicht darauf ab, ob man etwas selbst zahlt, sondern ob der Bedarf an Kosten der Unterkunft nur teilweise berücksichtigt wird und man aus diesem Grund von der Regelleistung einen Teil der Kosten der Unterkunft zahlt.
Bei euch ist der Bedarf allerdings vollständig berücksichtigt, also zahlt ihr selbst nichts im Sinne von, ihr müsst es aus der Regelleistung bezahlen.