ALG II Aufstockung - Amt will Nachzahlung komplett zurück

  • Mal zum Verständnis:

    Es ist zwar richtig, dass du etwas von deinem Einkommen für die Kosten der Unterkunft zahlst.

    Allerdings zielen die gerichtlichen Entscheidungen nicht darauf ab, ob man etwas selbst zahlt, sondern ob der Bedarf an Kosten der Unterkunft nur teilweise berücksichtigt wird und man aus diesem Grund von der Regelleistung einen Teil der Kosten der Unterkunft zahlt.

    Bei euch ist der Bedarf allerdings vollständig berücksichtigt, also zahlt ihr selbst nichts im Sinne von, ihr müsst es aus der Regelleistung bezahlen.

  • Schade das es so es.. Fair wäre es wenn man 60% von seinem Lohn zahlt kann man auch 60% behalten.. Aber so ist das hier nunmal.. Man bekommt 60€ und kann die 500 voll wieder abdrücken -.-

    Man darf gar nicht drüber nachdenken das man seine ganzen Spesen abdrückt, KIndergeld abdrückt, 150€ im Monat ausgibt um auf Arbeit zu kommen usw usw.. Würde ich nicht Arbeiten hätte ich am Ende genauso viel.. Hoffe da ändert sich irgendwann mal was..

  • Mit Arbeit hat man immer mehr.

    Wenn du Fahrtkosten von mehr als 100 € monatlich hast, dann weise dies dem Jobcenter nach. Die weiteren 50 € können dann einkommensmindernd berücksichtigt werden.

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