ALG II Aufstockung - Amt will Nachzahlung komplett zurück

  • Hallo,

    das Arbeitsamt macht mir in letzter Zeit große sorgen. Ständig kommen irgendwelche Briefe. Zuletzt wollten Sie die Betriebskostenabrechnung von 2016 & 2017. ich habe sie bereits da auf die Urteile in Kiel hingewiesen und das Sie es nicht verrechnen dürfen. Am Wochenende haben Sie einen weiteren Brief geschickt und wollen auch noch die Abrechnung aus 2015. Haben wohl gemerkt da gibts was zu holen. Heute kam dann der Brief mit der ersten Forderung. Sie wollen für 2016 die komplette Rückzahlung verrechnen (knapp 500€) und für 2017 das gleiche (knapp 450€) und 2015 fordern Sie ja auch schon an.

    Jetzt ein paar Daten zu mir. Unsere Bedarfsgemeinschaft besteht aus 2 erwachsenen und ein Kind. Ich habe in der Zeit 990€ verdient. Und habe 520€ alg2 als aufstocker bekommen. Seit April verdiene ich 1500 und erhalte 60 Euro.

    Die Miete beträgt 300€ Kalt + 125€ Nebenkosten. Von den Nebenkosten hat das Amt 40€ übernommen.

    Meiner Meinung nach dürfen die garnix berechnen, hätte aber auch damit leben können die 30% die sie gezahlt haben zurück zu geben. Hättet ihr vielleicht eine Idee wie ein guter wiederspruch aussehen könnte? Möchte es erstmal ohne Anwalt versuchen.

  • Hallo,

    ich habe sie bereits da auf die Urteile in Kiel hingewiesen und das Sie es nicht verrechnen dürfen.

    Welche Urteile sind das? Treffen sie auf deine Situation zu? Hast du die Aktenzeichen/AZ?

    Sind sie vom Sozialgericht Kiel ? Wenn ja, dann dürften es Einzelfall-Urteile sein, die vielleicht nicht 1:1 auf euch übertragbar sind.

    Hättet ihr vielleicht eine Idee wie ein guter wiederspruch aussehen könnte?

    Dazu müsste man mehr Infos haben. Die Briefe müsste man lesen können, die Daten müsste man kennen.

    Deine Angaben sind leider zu dürftig, um das zu bewerten.

    Haben wohl gemerkt da gibts was zu holen.

    Oder sie sind der Meinung, sie hätten euch in 2015-2017 zuviel KDU gezahlt. Das nennen sie *zu Unrecht erhaltene Leistungen*.

    Von wem kam denn jetzt die aktuelle Forderung?

  • Hallo!

    Zunächst zu den Urteil - Sozialgericht Chemnitz Urteil vom 11.04.2013 S 14 AS 4157/13; Sozialgericht Kiel Aktenzeichen: S 38 AS 588/10 ER - danach hatten wir Gesetzesänderungen.

    Allgemein zu Urteilen - wir haben keine bundesweite, einheitliche Rechtsprechung

    im Sozialrecht. Deshalb sind SG und LSG Urteile jeweils Einzelfall bezogenen und

    nicht auf andere Bundesländer anwendbar. Bindend sind einzig und allein BSG Urteile.

    Da auch deine Angaben zur deiner Lage ungenügend sind, kann hier niemand beurteilen,

    ob die Anrechnung des JC in diesem Falle fehlerhaft ist. Deshalb meine Empfehlung,

    zunächst mal das Infomaterial lesen:  Folien zum SGB II

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.


    Aussage § 22 Abs. 3 SGB II und zu beachten! Sie wären auch dem JC

    umgehend zu melden gewesen.

    In dem Zusammenhang eventuell auch das empfehlenswert

    Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose

    Gruß

  • Grundsätzlich ist das Gerichtsurteil vom Sozialgericht Kiel in anderen Regionen nicht bindend.

    Um hier mal ein wenig Klarheit ins Chaos zu bringen:

    #1 Warum werden nur 40 € an Nebenkosten vom Jobcenter übernommen, wenn die tatsächlichen Nebenkosten 125,00 € betragen? Sind in den 125,00 € Nebenkosten Strom mit einberechnet? Wenn ja, in welcher Höhe?

    #2 Wohnung dürfte für 3 Personen angemessen sein.

  • Wohnung hat nur 59qm. Die 125 sind Wasser (60) und Heizung (65). Das Jobcenter zahlt nur einen Anteil von 40 € da ich ja auch was verdiene.

    Kann es denn wirklich sein das dass Arbeitsamt 30% der Miete/Nebenkosten zahlt aber 100% wieder haben will? Schließlich habe ich die 70% ja von meinem Geld bezahlt.


    Am liebsten wäre ich ganz weg von denen. Auf die 60€ dir ich jetzt noch bekomme kann ich auch verzichten. Aber da ich nicht verheiratet bin müsste meine Freundin sich selbst versichern und da unser kleiner bald in Kindergarten kommen soll gibts da dann wohl auch keine Unterstützung mehr.. Aber das ist ein anderes Thema...

  • grace, in deinem link finde ich auch den Text "Sie können die Rückerstattung ganz oder teilweise behalten, wenn das Jobcenter zuvor Ihre Nebenkosten nicht voll gezahlt hat."

  • Hallo!

    Ein Widerspruch in deiner Aussage und erklärungsbedürftig:

    Das Jobcenter zahlt nur einen Anteil von 40 € da ich ja auch was verdiene.

    dass Arbeitsamt 30% der Miete/Nebenkosten zahlt aber 100% wieder haben will? Schließlich habe ich die 70% ja von meinem Geld bezahlt.

    Die Agentur für Arbeit zahlt sicher nichts. Das JC sehr wohl, ist

    das nur in Fehler in deiner Aussage?

    Gruß

  • Hallo!

    grace, in deinem link finde ich auch den Text "Sie können die Rückerstattung ganz oder teilweise behalten, wenn das Jobcenter zuvor Ihre Nebenkosten nicht voll gezahlt hat."

    Deine Angaben reichen nicht, um das beurteilen zu können.

    Es geht um Betriebskosten aus 2015 - 2017, was war da los bei

    euch? Habt ihr die Gutschriften gemeldet? Rückforderungen

    kommen nicht einfach so.

    Gruß

  • also, wir haben weniger verbraucht als wir gezahlt haben und das Geld wurde uns dann vom Vermieter überwiesen. Nun wollte das Amt zum ersten mal diese Abrechnungen sehen. Haben vorher bei den Anträgen nie danach gefragt. Und jetzt möchte das Amt das Geld zurück. Unzwar alles was wir bekommen haben. Da Sie aber nur 30% der Nebenkosten zahlen sehe ich nicht ein das Sie 100% der Rückerstattung wollen

  • Um alles *ordentlich* zuzuordnen, will das JC nun die Betriebskosten--Abrechnungen der letzten 3 Jahre haben. Das ist verständlich.

    Wieso hat das JC diese Abrechnungen nicht jeweils schon in dem entspr. Jahr von euch erhalten? Ihr seid doch auch als Aufstocker verpflichtet, diese Abrechnungen vorzulegen.

    Im Titel schreibst du: Amt will Nachzahlung komplett zurück

    Wahrscheinlich meinst du Guthaben/Rückerstattung aus den BK , oder?

    Sie wollen für 2016 die komplette Rückzahlung verrechnen (knapp 500€) und für 2017 das gleiche (knapp 450€

    Ihr hattet 500,- bzw. 450,- BK-Guthaben ? Ganz schön viel, sag ich erstmal. Und noch dazu mit einem kleinen Kind.

    Kam das Guthaben aus der Heizung oder den anderen BK?

    Die 125 sind Wasser (60) und Heizung (65).

    Zu den Betriebskosten gehört allerdings meistens noch viel mehr. u.a. Grundsteuer, Versicherung, Müllgebühr, Schornsteinfeger, Wartung, usw.

    also nicht nur Wasser und Heizung.

    Vielleicht suchst du zu Hause erstmal alle Unterlagen zusammen.

    Falls ein Widerspruch nötig ist, hast du dazu 1 Monat Zeit.

    Also immer mit der Ruhe--------;)

  • Hallo!

    Erinnerung erneut an § 22 Abs. 3 SGB II

    also, wir haben weniger verbraucht als wir gezahlt haben und das Geld wurde uns dann vom Vermieter überwiesen. Nun wollte das Amt zum ersten mal diese Abrechnungen sehen. Haben vorher bei den Anträgen nie danach gefragt. Und jetzt möchte das Amt das Geld zurück. Unzwar alles was wir bekommen haben. Da Sie aber nur 30% der Nebenkosten zahlen sehe ich nicht ein das Sie 100% der Rückerstattung wollen

    Wenn ihr die Gutschriften nicht gemeldet habt, wie ihr es hättet müssen,

    dann kommen jetzt die Rückforderungen. Denn Rückzahlungen und

    Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind,

    mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat

    der Rückzahlung oder der Gutschrift.

    Du hattest bei meinem Link übrigens etwas unterschlagen:;)

    grace, in deinem link finde ich auch den Text "Sie können die Rückerstattung ganz oder teilweise behalten, wenn das Jobcenter zuvor Ihre Nebenkosten nicht voll gezahlt hat."

    --> Bekommen Sie eine Rückerstattung, müssen Sie dies dem Jobcenter mitteilen. Die Rückerstattung wird im Folgemonat mit den SGB 2-Leistungen verrechnet. <--

    Also es hätte gemeldet werden müssen, selbst wenn dem so gewesen wäre,

    wie du es schreibst.


    Gruß

  • Wenn ihr dem JC niemals die Rückerstattung des Vermieters gemeldet habt---woher sollen die denn wissen, dass ihr Guthaben hattet ?

    Das JC braucht nicht danach fragen---ihr habt die Pflicht, das zu melden.

    Also legt doch bitte die BK-Abrechnungen vor.

    Aus der ganzen Aufstocker-Rechnerei erkennt das JC dann auch, dass ihr einen Großteil aus eigenem Einkommen gezahlt habt und man wird demzufolge mit den Guthaben verrechnen auch nur die Anteile zurückfordern, die das JC geleistet hat.

    Die kennen die Rechtslage auch.

    Ja, das ist schon klar erkennbar, dass ihr weniger verbraucht habt. Deshalb ja jede Menge *Guthaben/Rückerstattung*.

    Habt ihr denn dort nicht gewohnt? Oder wie kann man 500,- Guthaben mit einem Baby erwirtschaften?

    Ich grübel hier gerade, wieso jemand 400,- ans JC nachzahlen soll für 2017 und Heizkosten, obwohl er 8 Monate auswärts gearbeitet hat und nur von Fr-So zu Hause war. Und die Heizungsregulierung versteht.

    Und dann noch meist bei seiner Freundin war.

  • die Abrechnungen liegen Ihnen vor. Dadurch kommen ja die vorderungen. Und die Rückzahlung kommt überwiegend von der Heizung. Wir machen die Heizung halt nur im Wohnzimmer wo der kleine ist da wir beide es eher kalt mögen .. Warum ich es nicht gemeldet habe? Ganz einfach weil man froh war wenn wieder was auf dem Konto stand. Klar hätte man es nachreichen müssen. War auch im nachhinein falsch. Ich beschwer mich auch nicht das Sie was wieder haben wollen sondern über die Menge.

    Wenn ich wieder zuhause bin werde ich mir das hier nochmal am PC anschauen und die offenen fragen beantworten. Ist immer etwas unübersichtlich auf dem Handy. Wird aber etwas später heute.

  • Hallo!

    Sie wollen für 2016 die komplette Rückzahlung verrechnen (knapp 500€) und für 2017 das gleiche (knapp 450€) und 2015 fordern Sie ja auch schon an.

    Wenn man sich die Rückforderung anschaut und pro Jahr aufschlüsselt,

    kommen folgende Beträge zu tage:

    2016 -- 500 Euro durch 12 = 41 Euro

    2017 -- 450 Euro durch 12 = 37,50 Euro

    Hier entstehen mehr Fragen, als du bisher an Angaben gemacht hast.

    @bass386 bringt es hier auch schon auf den Punkt:

    Grundsätzlich ist das Gerichtsurteil vom Sozialgericht Kiel in anderen Regionen nicht bindend.


    Um hier mal ein wenig Klarheit ins Chaos zu bringen:

    #1 Warum werden nur 40 € an Nebenkosten vom Jobcenter übernommen, wenn die tatsächlichen Nebenkosten 125,00 € betragen? Sind in den 125,00 € Nebenkosten Strom mit einberechnet? Wenn ja, in welcher Höhe?

    #2 Wohnung dürfte für 3 Personen angemessen sein.

    Wahrlich Chaos und du solltest eventuell präziser antworten.

    Gruß

  • also, wir haben weniger verbraucht als wir gezahlt haben und das Geld wurde uns dann vom Vermieter überwiesen. Nun wollte das Amt zum ersten mal diese Abrechnungen sehen. Haben vorher bei den Anträgen nie danach gefragt. Und jetzt möchte das Amt das Geld zurück. Unzwar alles was wir bekommen haben. Da Sie aber nur 30% der Nebenkosten zahlen sehe ich nicht ein das Sie 100% der Rückerstattung wollen

    Das siehst du falsch, denn

    #1 die Miete dürfte in voller Höhe bei der Leistungsberechnung berücksichtigt worden sein, somit muss das gesamte Guthaben angerechnet werden

    #2 evtl. ist euer Leistungsanspruch so gering, dass ihr durch die Guthaben aus dem Bedarf fallt. Somit kann das Guthaben gar nicht in voller Höhe angerechnet werden.

  • die Abrechnungen liegen Ihnen vor.

    Achso. Das JC verlangt aber die BK-Abrechnungen von 2016, 2017 und auch 2015. Warum ?

    Was denn jetzt? Verlangt das JC die Abrechnungen---nochmal---?

    Soviel Guthaben aus Heizkosten---warum nicht.dash

    Klar hätte man es nachreichen müssen.

    Achso.

    Sorry, aber was ist denn nun Tatsache?

    Ich beschwer mich auch nicht das Sie was wieder haben wollen sondern über die Menge.

    Also leg die Abrechnungen vor. Daraus gehen die Guthaben hervor. Aus allen Bescheiden und Berechnungen geht auch hervor, wie viel € der Guthaben euch selbst zustehen.

    Wenn du dir die Rechnung von Grace anschaut, erkennst du, dass die ca. 40,- p.Monat sehr wohl dem JC zustehen. Mehr aber wollen sie auch gar nicht zurück. Denn mehr als ca. 40,- haben sie ja pro Monat gar nicht gezahlt

    Das Jobcenter zahlt nur einen Anteil von 40 €

    Alles klar?

  • So, habe euch ein paar Bilder fertig gemacht. Zeigt ist hier die Forderung, das was an bedarf da ist und das was an bedarf am ende gezahlt wird. Hilft euch das weiter? Dies ist der Brief den meine Freundin bekommen hat. Ich habe auch so einen nur mit einem andern Betrag da die gesammtsumme durch 3 geteilt wurde. 1/3 ich und 2/3 Frau/Kind.


    Und da es wohl etwas durcheinander ging nochmal: Das Jobcenter wollte die Betriebskostenabrechnung für 2016/2017. Als Sie gesehen haben das es da was zu holen gibt wollten Sie auch noch die von 2015. Die reich ich morgen nach.

    Bilder gelöscht! Dokumente bitte als PDF über Dateianhänge

    des Forum einstellen.

    Grace

  • Das Wichtige steht in der Anhörung. Leider ist kein Datum zu erkennen.

    Hat deine Freundin oder du auf diese Anhörung reagiert? Hat sie eine Stellungnahme dazu geschrieben? War das der Brief, wo sie auf die Urteile aus Kiel hingewiesen hat?

    Aus dem Berechnungsbogen (auch ohne Datum) ist ersichtlich, dass das JC euch für 3 Personen Unterkunftskosten in Höhe von 425,90 gewährt hat. Das ist die anerkannte Summe. Auch die Nebenkosten und die Heizkosten (Summe ca 125,-) hat das JC anerkannt und gezahlt. Und das sind auch eure Wohnkosten. Also habt ihr nichts selbst zu den Wohnkosten zugezahlt.

    Es ist aus deinen Stück-Dateien nicht zu erkennen, dass das JC nur Anteile der Wohnkosten ( 40,-) anerkannt hat.

    Es gilt hier § 22 (3) SGB II.

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; ...

    Ich halte die Forderung des JC für korrekt.

    Das JC will nichts *holen*, weil es bei euch was zu holen gibt . Es will nur die Anteile zurück, die es euch monatlich zuviel gezahlt hat.

    Das JC würde doch für euch auch nachzahlen, wenn ihr statt Guthaben etwas nachzuzahlen hättet.

  • Hallo,

    sorry wegen der Späten Antwort aber die letzten Tage waren sehr Stressig.

    zunächst zu deinen Fragen. Nein wir haben noch nicht auf diese Anhörung reagiert und ja das war der Brief wo ich zuvor auf die Urteile hingewiesen habe.

    Jetzt habe ich eine Frage. Auf dem einen Brief sieht man doch das ich einen Bedarf von 516 € Habe. Davon werden 290€ abgezogen da ich ja was verdiene. Das heißt ich bekomme statt 516 € nur 226€. Oben steht ja nur das die Miete anerkannt wird. Ich selber erhalte ja aber nur die hälfte von dem was mir zusteht. Insgesammt hätten wir sogar einen Bedarf von 1413€, erhalten aber "nur" 535€". Also kann man doch nicht sagen Sie übernehmen alles?

    Und ich weiß nicht ob es eine Rolle spielt aber da ich inzwischen mehr verdiene erhalte ich nur noch 60€ ALG2

  • Nein wir haben noch nicht auf diese Anhörung reagiert

    Nein?

    Wenn ihr in diesem Schreiben auf die Urteile aus Kiel verwiesen habt, dann war das Schreiben doch die Antwort zur Anhörung?

    Was verstehe ich hier nicht?

    Aus dem Berechnungsbogen (auch ohne Datum) ist ersichtlich, dass das JC euch für 3 Personen Unterkunftskosten in Höhe von 425,90 gewährt hat. Das ist die anerkannte Summe. Auch die Nebenkosten und die Heizkosten (Summe ca 125,-) hat das JC anerkannt und gezahlt. Und das sind auch eure Wohnkosten. Also habt ihr nichts selbst zu den Wohnkosten zugezahlt.

    Ist meine Aussage richtig?

    Wenn ja, dann ist die Forderung des JC korrekt. Zurückgefordert wird von Frau und Kind. Steht so in der Datei. In Summe 391,10 €

    Nein, es spielt keine Rolle, dass du jetzt mehr als in den vergangenen Jahren verdienst.

    Das JC will die alten BK-Guthaben teilweise zurück und legt die alten Einkommen zugrunde.

    Warum schreibst du: ICH verdiene und ICH erhalte nur noch.---? Ihr seid doch nach wie vor eine BG aus 3 Personen.

    Es ist also Einkommen für alle 3 Personen und ergänzt wird vom JC auch für alle 3 Personen.

    Wieviel erhält denn die 3er-BG insgesamt jetzt noch vom JC?

  • Nein, ich habe Ihnen das mit dem Urteil geschrieben als Sie nach den BG Abrechnungen gefragt haben. Darauf kam ja erst die Forderung. Ich schreibe immer ICH da das Finanzielle immer über mich läuft. Im moment erhalte wir wie gesagt 60€. Davor Zwischen 515 und 535. Hat sich ja in den letzten 2 Jahren erhöht.

  • Hallo!


    Nein, ich habe Ihnen das mit dem Urteil geschrieben als Sie nach den BG Abrechnungen gefragt haben. Darauf kam ja erst die Forderung.

    Allgemeiner Hinweis von @bass386 und auch nochmal von mir:

    Grundsätzlich ist das Gerichtsurteil vom Sozialgericht Kiel in anderen Regionen nicht bindend.

    Bitte beachten!

    Gruß

  • OK. Alles klar.

    Nochmal gefragt:

    Ist meine Aussage richtig?

    Aber hast du jetzt verstanden, dass das JC das BK-Guthaben, was ihr damals in 2025, 2016 und 2017 *eingespart* habt durch geringen Verbrauch, zurückhaben will? Zu Recht zurück fordert?

    Denn sie können euch keine KDU mindern, wie es im § 22 (3) SGB II steht.

    1. Weil ihr die früheren Jahresabrechnungen mit dem Guthaben und sogar das Guthaben selbst für euch behalten wolltet, obwohl das JC volle KDU gezahlt hat.

    2. Weil ihr jetzt ja, zum Glück für euch, nur noch ganze 60,- Aufstockung erhaltet.

    Hat sich ja in den letzten 2 Jahren erhöht.

    Dein Lohn. JA. Hat sich erhöht. Herzlichen Glückwunsch!:thumbup:

    Die Aufstockung hat sich verringert. JA. Weil dein Lohn sich erhöht hat. JA.

    alles klar?thinking

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