ALG II nach Studium - Wohngemeinschaft Ü25 - mit Bruder Studium

  • Hallo,

    ich habe diverse Fragen, die ich leider durch die Suchfunktion nicht habe beantworten können. Erst einmal zu meiner Situation.

    Ich werde Ende August mein Studium mit einem Bachelor beenden, bin über 25 Jahre alt, besitze ein Auto und Wohne zusammen mit meinem Bruder in einer WG, der ebenfalls über 25 Jahre alt ist und derzeit seinen Master absolviert. Zwar bewerbe ich mich, jedoch denke ich nicht, dass ich für den nächsten Monat einen Job finden werde. Deshalb bin ich gezwungen Hartz 4 zu beantragen.

    Nun war ich zum Erstgespräch beim Jobcenter. Dort habe ich meine Situation erklärt und mir wurde am Ende des Gesprächs eine Checkliste überreicht. Ich bin mir nur nicht sicher, ob auch wirklich alle angekreuzten Nachweise auf der Liste für meinen Antrag von Nöten sind. Ich zähle erst einmal alle auf:


    • "Personalausweis" (verständlich)
    • "Mietvertrag komplett" (verständlich, was auch immer komplett bedeutet)
    • "Mietbescheinigung (Antrag Umzug)" (das ist der Zettel, der vom Vermieter ausgefüllt werden soll. Die Notwendigkeit erkenne ich leider nicht, da ich doch den Mietvertrag abgebe. Vielleicht kennt jemand die Antwort.)
    • "letzte Betriebskostenabrechnung" (verständlich)
    • "letzte Heizkostenabrechnung" (verständlich)
    • "Abrechnung Stadtwerke (Gas, Strom, Wasser)" (verständlich)
    • "komplette Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller BG-Mitglieder" (Ich wohne zwar mit meinem Bruder in einer WG, jedoch wirtschaftet jeder für sich. Wir sind also keine Haushaltsgemeinschaft. Ich habe gelesen, dass das Jobcenter hier in der Beweispflicht steht. Stimmt das? Außerdem frage ich mich, ob ich meine Kontoauszüge der letzten 3 oder 6 Monate mitnehmen soll. Auf der Checklist steht nichts von 6 Monate.)
    • "Lohnabrechnung der letzten 6 Monate" (verständlich)
    • "Krankenkassenkarten/Mitgliedsbesch." (bedingt verständlich. Wozu ist das nötig?)
    • "Sozialversicherungsausweis" (nicht verständlich. Wozu ist das nötig?)
    • "Versicherungspolicen (bei gesetzl. vorgeschr. Versicherungen)" (hier ist die Police von meinem Auto gemeint. Nicht verständlich, da ich nicht verstehe, wozu dies bei der Berechnung notwendig ist.)
    • "Kfz-Schein" (verständlich)
    • "Kontokarte" (nicht verständlich. Wozu?)
    • "Antragsbegründung" (verständlich)

    Außerdem habe ich gelesen, dass ich am HA Antrag eine Erklärung zur wirtschaftlichen Aufteilung von meinem Bruder anhängen soll. Kann mir jemand sagen, wie die aussehen soll? Ich möchte nichts falsches abgeben.

    Sollten hier einige Unterlagen tatsächlich nicht notwendig sein und ich sie nicht vorzeigen möchte. Wie könnte ich argumentieren, falls die Sachbearbeiterin sie trotzdem haben möchte?

    Das war es erst einmal zu meiner Situation. Falls noch Fragen bestehen oder ich etwas missverständlich erklärt habe, einfach fragen.

    Vielen Dank und liebe Grüße :)

    mitzker

  • Hallo,

    1. Komplett bedeutet: Alle Seiten des Vertrages

    2. Die Mietbescheinigung ist ein ewiger Streitfall.

    Ich plädiere dafür, diese vom Vermieter ausfüllen und abstempeln zu lassen. Vermieter kennen das, und nicht alle Angaben gehen aus dem Mietvertrag hervor. Das JC benötigt Angaben zur (detaillierten) Prüfung der angemessenen Wohnkosten.

    Wer Wohngeld beantragt, benötigt auch eine solche Bescheinigung.

    3. Du bist Ü25. Du bist eine Person in einer 1-Personen-BG. Also deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate will man sehen.

    4. Versichertenkarte der KV ist nötig, weil das JC sehen will, wohin ab jetzt die KV-Beiträge gezahlt werden sollen.

    5. SV-Ausweis---entfällt. Bist doch Student. Oder hast du auch einen sv-pflichtigen Job?

    6. Zum Auto: Man will sehen, wie alt, wie viel Wert...

    7. Kontokarte: Das JC wird dir das Hartz 4 bargeldlos auf das von dir angegebene Konto überweisen. Sie wollen dazu einfach die Kontokarte---sehen--. Ob das angegebene Konto auch zu dir gehört.

    8. Erklärung zur wirtschaftlichen Situation: zB: Ich wohne mit meinem Bruder in einer WG. Wir wirtschaften nicht gemeinsam. Keiner verfügt über Konten des anderen. Mein Bruder ist Student.

    Bevor das JC mit der Prüfung deines Antrages beginnt, braucht es auch die Ex-Bescheinigung deiner Hochschule.

    Hat die SB diese extra von dir verlangt?

  • Hallo!

    "Sozialversicherungsausweis" (nicht verständlich. Wozu ist das nötig?)

    Die Versicherungsnummer begleitet jeden von uns von der Geburt bis

    zum Tod. Man bekommt sie einmal zugeteilt und sie verändert sich nicht

    mehr. Von daher kein Problem, beantrage den Ausweis bei der

    Rentenversicherung. Es bestand mal eine Mitführungspflicht, entfiel 1.1.2009.

    Auch ein Passfoto ist nicht mehr vorgesehen. Es besteht seitdem eine

    Verpflichtung nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

    "komplette Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller BG-Mitglieder" (Ich wohne zwar mit meinem Bruder in einer WG, jedoch wirtschaftet jeder für sich. Wir sind also keine Haushaltsgemeinschaft. Ich habe gelesen, dass das Jobcenter hier in der Beweispflicht steht. Stimmt das? Außerdem frage ich mich, ob ich meine Kontoauszüge der letzten 3 oder 6 Monate mitnehmen soll. Auf der Checklist steht nichts von 6 Monate.)

    Vorsicht! Nur deine, denn du bestätigst eine BG mit der Abgabe der

    Kontoauszüge des Bruders, die du ja eigentlich widerlegen möchtest.

    Du bist deine eigene BG und normal sind die Kontoauszüge der letzten

    drei Monate. Hat man dich daraufhin gewiesen, dass du auch Einiges

    schwärzen darfst?

    Schaue dir einfach den Bereich Datenschutz bei uns an:

    Hinweise zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte - verbindliche Reglungen zu den Aufbewahrungsfristen im Rechtskreis SGB II

    Datenschutz SGB II und Grundsicherung SGB XII

    Datenschutz Notizen - Dürfen Jobcenter die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge verlangen

    Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II

    "Mietbescheinigung (Antrag Umzug)" (das ist der Zettel, der vom Vermieter ausgefüllt werden soll. Die Notwendigkeit erkenne ich leider nicht, da ich doch den Mietvertrag abgebe. Vielleicht kennt jemand die Antwort.)

    Mietbescheinigung ist in meinen Augen oft überflüssig und ich neige in

    Hilfethemen dazu es dem Themenersteller nach gründlicher Information

    selbst zu überlassen, in wieweit er sich deswegen mit dem JC anlegt, wenn

    der Mietvertrag alle notwendigen Angaben enthält. Dazu findest du von der

    Bundesdatenschutzbeauftragten auch hier noch etwas:

    Mietbescheinigung verstößt gegen Grundrechte des Antragsstellers

    Lies alles an Informationen und melde dich bei Fragen erneut.

    Sollten hier einige Unterlagen tatsächlich nicht notwendig sein und ich sie nicht vorzeigen möchte. Wie könnte ich argumentieren, falls die Sachbearbeiterin sie trotzdem haben möchte?

    Sind sie nicht, aber ich möchte jetzt keinen Roman schreiben. Eher abwarten,

    welche Fragen du nach Lesen aller Infos noch hast. Nicht Alles, was das JC

    manchmal möchte, lässt sich auch rechtlich abdecken, weil andere Anweisungen

    der BA bestehen. Da muss man schauen!

    Gruß

  • Hallo nochmal,

    erst einmal vielen Dank für die Antworten. Nun war ich beim JC und bin mit dem SB alle Unterlagen durchgegangen. Obwohl ich dem SB erklärt habe, dass ich zwar mit meinem Bruder zusammen wohne, jeder für sich wirtschaftet und keine Zugriff auf das Konto des anderen hat (Eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift von meinem Bruder habe ich angefügt) wurde trotzdem gesagt, dass ich in einer Haushaltsgemeinschaft wohne. Wortlaut des SB: "Zwar wirtschaften Sie nicht gemeinsam, jedoch haushalten Sie gemeinsam". Jetzt wurde ich gebeten die Anlage HG dennoch komplett auszufüllen. Gibt es Gerichtsurteile die ich dem SB vorlegen kann, damit ich argumentativ dagegen vorgehen kann? Was würde passieren, wenn ich die Anlage HG ausfüllen und zusätzlich die schriftliche Erklärung meines Bruder abgebe?

    Auch möchte der SB Kopien von Unterlagen bei denen ich mir sicher bin, dass er sie nicht verlangen darf.

    Kopien von:

    • Arbeitsvertrag (ich absolviere zurzeit ein studentisches Praktikum, welches zeitgleich zum Studiumsende (Ende August. Leistung ist jedoch erst für September beantragt) beendet wird.)
    • Personalausweis
    • Mietvertrag
    • Exmatrikulationsbescheinigung
    • KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil 2
    • Verdienstbescheinigung
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

    Einiges davon verstehe ich, aber wozu bitte ist mein Arbeitsvertrag von Nöten? Ich verstehe auch nicht, warum eine Kopie meines Personalausweises sowie mein Mietvertrag gebraucht wird.

    Ich möchte es mir mit dem SB nicht verscherzen, aber wie kann man argumentativ vorgehen, ohne das man Konsequenzen zu befürchten hat?

    Nochmals vielen Dank.

    Einmal editiert, zuletzt von mitzker (17. August 2018 um 10:29)

  • Hallo,

    Gibt es Gerichtsurteile die ich dem SB vorlegen kann, damit ich argumentativ dagegen vorgehen kann?

    Du kannst nicht mit irgendwelchen Urteilen gegen etwas vorgehen, was eine Regelvermutung darstellt. Schauen wir uns diese Regelvermutung mal an:

    "Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."

    Die Haushaltsgemeinschaft an sich kannst Du nicht bestreiten, denn ihr führt ja zusammen einen Haushalt. Es geht also darum, ob hier das Jobcenter nun unterstellt, daß Du Leistungen von Deinem Bruder erhälst. Davon kann ich aber bisher nichts lesen.

    aber wozu bitte ist mein Arbeitsvertrag von Nöten?

    Irgendwie verstehe ich Deine Frage nicht. Natürlich ist der Arbeitsvertrag notwendig, damit sich das Amt vergewissern kann, daß der Vertrag ausläuft.

    Ich verstehe auch nicht, warum eine Kopie meines Personalausweises sowie mein Mietvertrag gebraucht wird.

    Über eine Kopie kann man zwar streiten, aber vorlegen mußt Du tatsächlich beides. Wie sonst sollte das Amt Deine Identität feststellen und die Kosten der Unterkunft berechnen?

    Auch alle anderen angeforderten Unterlagen sind ohne Beanstandungen, müssen also vorgelegt werden.

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Gegen das Vorlegen habe ich absolut nichts. Ich verstehe nur nicht, wozu ich eine Kopie meines Personalausweises.

    Zum Thema Arbeitsvertrag:

    Auf meinen Verdienstnachweisen steht von wann bis wann das Arbeitsverhältnis besteht. Ist das nicht ausreichend? (ernst gemeinte Frage!)

    Zum Thema HG:

    Ich beziehe mich auf den Beitrag von Ameise

    3. Du bist Ü25. Du bist eine Person in einer 1-Personen-BG. Also deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate will man sehen.

    Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass wir keine HG darstellen und ich "nur" eine Person in einer 1-Personen-BG bin.

    Liebe Grüße

    mitzker

    Zitat erstellt und Benutzer zugeordnet

    Grace

  • Hallo,


    Du bist eine BG - das bestreitet auch niemand. Dennoch bildest Du mit Deinem Bruder gleichzeitig eine HG - man kann beides bilden, eine BG und eine HG. Das bedeutet dann aber auch nicht zwangsläufig, daß dann Einkommen Deines Bruders bei Dir angerechnet wird - zumindest kann ich bisher davon nichts lesen. Von daher ist das eher eine rein theoretische Diskussion bis hierher.

    Auf meinen Verdienstnachweisen steht von wann bis wann das Arbeitsverhältnis besteht. Ist das nicht ausreichend?

    Offensichtlich nicht. Ich wüßte aber auch keinen Grund, den AV nicht vorzulegen, wenn alles in Ordnung ist.

    Gruß!

  • Ergänzend zum Formular HG :

    Lies dir das Formular bitte durch und du wirst feststellen, dass du dort nur deine persönlichen Daten unter 1. eintragen musst.

    Weiterhin unter Punkt 2 nur den Namen deines Bruders und sein Geb-Datum.

    Das wars schon.

    Unten auf Seite 2 noch Ort und Datum und deine Unterschrift.

    Dann das Formular zum JC.

    Es ist nicht nötig, dass dein Bruder etwas dazu erklärt. Es ergibt sich alles aus dem Formular.

    Was würde passieren? Das JC entnimmt aus dem Formular HG, dass du mit Herrn XY als deinem Verwandten in dem Haushalt wohnst. Punkt. Fertig.

    Wenn du dir so sicher bist, was ein JC alles nicht verlangen darf, dann mach es doch so. Leg diese Nachweise eben nicht vor.

    Dann siehst du, was noch passiert.

  • Hallo!

    Nun war ich beim JC und bin mit dem SB alle Unterlagen durchgegangen. Obwohl ich dem SB erklärt habe, dass ich zwar mit meinem Bruder zusammen wohne, jeder für sich wirtschaftet und keine Zugriff auf das Konto des anderen hat (Eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift von meinem Bruder habe ich angefügt) wurde trotzdem gesagt, dass ich in einer Haushaltsgemeinschaft wohne. Wortlaut des SB: "Zwar wirtschaften Sie nicht gemeinsam, jedoch haushalten Sie gemeinsam". Jetzt wurde ich gebeten die Anlage HG dennoch komplett auszufüllen.

    Habe mir die Anlage HG angesehen! hmm Wenn du sie ausfüllst, kommt das

    einem Eingeständnis einer Haushaltsgemeinschaft gleich. Anders kann

    man es nicht sehen und Zwickmühle. Denn du müsstest zeitgleich eine

    Haushaltsgemeinschaft sofort widerlegen und das ist paradox.

    Checkliste für eine Haushaltsgemeinschaft - Widerlegung und Musterwiderspruch

    Checke das vor dem Ausfüllen erst und überlege gut, ob du die Anlage HG

    tatsächlich gewillt bist auszufüllen und wirklich ausfüllen musst.

    Ansonsten suche dir lieber real vor Ort Hilfe und lasse dich beraten, mein Rat.

    Gruß

  • Hallo,

    Habe mir die Anlage HG angesehen! hmm Wenn du sie ausfüllst, kommt das

    einem Eingeständnis einer Haushaltsgemeinschaft gleich. Anders kann

    man es nicht sehen und Zwickmühle. Denn du müsstest zeitgleich eine

    Haushaltsgemeinschaft sofort widerlegen

    Wieso muß er denn eine HG widerlegen? Es ist eine HG - und fertig. Widerlegen müßte man erst, wenn behauptet wird, daß der TE durch seinen Bruder in der HG finanziell unterstützt wird oder eine gemeinsame BG vermutet werden würde. Von beidem ist hier nicht die Rede.

    Gruß!

  • Hallo!

    Wortlaut des SB: "Zwar wirtschaften Sie nicht gemeinsam, jedoch haushalten Sie gemeinsam".

    Real wird da zur Vorsicht geraten, sollte dem TE überlassen bleiben und er sich

    vor Ort Hilfe holen. Könnte Ärger vorprogrammiert sein, wie so oft und dann wird

    sowieso Unterstützung benötigt. Mein Hinweis war auch eher als unverbindliche

    Information zu verstehen und endete mit dem Hinweis vor Ort Hilfe zu suchen.

    Gruß

  • Hallo,

    natürlich bilden beide eine Wohn- bzw. Haushaltsgemeinschaft. Sie teilen sich die Wohnkosten, die Betriebskosten und und und. Das hat aber absolut nichts mit gemeinsam wirtschaften zu tun. Und in der ellenlangen Liste der angeforderten Unterlagen findet sich auch nichts, was irgendwie vom Bruder einzureichen wäre. Es gibt also keinerlei Grund für irgendeine Panik oder irgendeine Vermutung.

    Gruß!

  • Hallo!

    natürlich bilden beide eine Wohn- bzw. Haushaltsgemeinschaft. Sie teilen sich die Wohnkosten, die Betriebskosten und und und.

    Keine Frage, aber ich möchte hier noch auf ein Detail hinweisen.

    dass ich zwar mit meinem Bruder zusammen wohne, jeder für sich wirtschaftet und keine Zugriff auf das Konto des anderen hat (Eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift von meinem Bruder habe ich angefügt)

    Der Themenersteller beantragt nur Leistungen für sich. Das JC fordert aber

    Kontoauszüge des Bruders mit an.

    "komplette Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller BG-Mitglieder" (Ich wohne zwar mit meinem Bruder in einer WG, jedoch wirtschaftet jeder für sich.

    In dem Fall dürften diese nur mit Einverständnis des Bruders dem

    JC vorgelegt werden. Der Themenersteller kann nicht ohne diese

    Erlaubnis einfach die Kontoauszüge dem JC vorlegen. Das nur

    als Randbemerkung noch zum Thema.

    Eventuell noch eine Frage, die sich beim Lesen ergab:

    meinem Bruder in einer WG, der ebenfalls über 25 Jahre alt ist und derzeit seinen Master absolviert.

    Bekommt der Bruder Bafög, oder wie gestaltet sich hier die finanzielle Seite?

    Gruß

  • Hallo,

    Der Themenersteller beantragt nur Leistungen für sich. Das JC fordert aber

    Kontoauszüge des Bruders mit an.

    Nein, fordert das Amt nicht. Wenn Du mal die Beiträge des TE auch lesen würdest, könntest Du feststellen, daß aus der angeblichen Forderung nach Kontoauszüge des Bruders nur noch die Anforderung der eigenen Kontoauszüge wurde.

    Ich weiß nicht, warum Du hier den TE verunsichern und mit aller Macht etwas konstruieren willst, was einfach nicht vorhanden ist.

    Vielleicht ist es manchmal besser, nicht auf seinen eigenen Standpunkt zu bestehen...

    Gruß!

  • Bitte nochmal für den Fragesteller:

    Auszufüllen in der Anlage HG ist nur Punkt 1 und Punkt 2 .

    Weil beide in dieser Wohnung wohnen. Das ist ein Haushalt. Sie benutzen auch Staubsauger, Herd, Kühlschrank gemeinsam.

    Der Fragesteller ist trotzdem allein eine 1-P-BG. Alle BG-Mitglieder ist dann 1 Person--- und zwar der Fragesteller.

    Sein Bruder ist Student (was das JC aber nicht interessiert). Aber beide sind verwandt.

    Der Bruder leistet dem Fragesteller finanziell nichts---sonst würde in der Anlage HG unter Punkt 3 eine Summe stehen.

    Der Fragesteller braucht sich auch keine Hilfe vor Ort zu holen. Vorsicht ist auch nicht nötig.

    Der Gesetzgeber hat den § 9 (5) SGB II nun mal erlassen.

    Also darf und muss das JC dieser Vermutung in Form der Anlage HG Ausdruck geben.

    Und durch entspr. Angaben im Formular HG wird diese Vermutung widerlegt.

  • Hallo,

    zu aller erst vielen Dank an alle. Ich habe mich in der Tat wohl nicht klar ausgedrückt. Tatsächlich hat der SB keine weiteren Unterlagen o.ä. von meinem Bruder verlangt. Auch vielen Dank für die Tipps zum Ausfüllen der Unterlagen. Damit habt ihr mir sehr weiter geholfen. Ich werde mich dann nach dem nächsten Termin nochmal bei euch melden und Rückmeldung geben.

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