Trennung - Wohnung zu groß - Alleinerziehend mit Teilzeitjob - ALG II Aufstockung möglich

  • Habe mich gerade erst angemeldet und schildere gleich mal meine Situaion :

    Ich bin relativ *frisch* getrennt lebend mit einem Kind in einer 3- Zi.- Wohnung (war bisher *Familienwohnung* - also mein Mann, ich und unser Kind). Bisher habe ich 30 Std. (Jahresvertrag) in der Altenpflege gearbeitet, doch ab September werde ich 25 Std. (fester Vertrag) arbeiten.
    Ich bekomme keinen Trennungsunterhalt und mein Kind bekommt 156,- UHV (also keinen angemessenen Unterhalt)

    Natürlich habe ich schonmal den Rechner ausprobiert und da kam auch ein Anspruch dabei heraus, aber bevor ich einen Antrag stelle, möchte ich hier noch Tipps von Leuten bekommen, die sich wirklich damit auskennen.

    Ich möchte den Antrag im September stellen - welche Verdienstbescheinigung muss ich da miteinreichen ? Die aus den letzten Monaten sagen ja ein höheres Einkommen aus ?(

    Dann noch zwei Fragen :

    Kann mich das Amt *zwingen*, in eine *angemessene* Wohnung umzuziehen (habe jetzt 3 Zi, Kü,B) für 350,- kalt ?

    Kann mich das Amt *zwingen* einen Job mit mehr Stunden anzunehmen ?

    Ich würde mich sehr über Antworten freuen :)

    LG Cleo

  • Hallo,

    Kann mich das Amt *zwingen*, in eine *angemessene* Wohnung umzuziehen (habe jetzt 3 Zi, Kü,B) für 350,- kalt ?

    sofern die Miete nicht angemessen ist, wird ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Ab dann hast Du 6 Monate Zeit, die Kosten der Unterkunft zu senken - sei es durch z.B. Untervermietung oder aber auch Umzug. Ob die Miete angemessen ist, kann mangels Angaben zum Wohnort nicht gesagt werden.

    Kann mich das Amt *zwingen* einen Job mit mehr Stunden anzunehmen ?

    Es wird sicher Bemühungen geben, Dich in Vollzeit zu vermitteln, damit Du Deinen Lebensunterhalt selbst decken kannst.

    Gruß!

  • Vollzeit ist schwer machbar für mich, da ich ja ein Kind im Kindergarten habe und durch Früh- und Spätdienste eh schon Schwierigkeiten mit der Betreuung habe. Wird ein solcher Grund nicht vom Amt anerkannt ?

    Die Miete ist für diese Gegend hier absolut angemessen ................. ich dachte nur, dass das Amt mir und meinem Kind nur eine 2 Zimmer-Wohnung zuerkennt. Ein Umzug würde eine Menge Geld kosten (der Umzug selbst, Kaution, Renovierung) und derzeit gibt es keine freien Wohnungen hier im Ort.

    LG Cleo

  • Ich kenne mich noch gar nicht aus mit Hartz4, bzw. aufstocken - daher noch ne Frage :

    Bekomme ich (ggf.) einen frei verfügbaren Geldbetrag, oder werden die sogenannten *Kosten der Unterkunft* übernommen ?

    LG Cleo

  • Hallo,

    Wird ein solcher Grund nicht vom Amt anerkannt ?

    nein -schon allein deswegen, weil nicht jeder Vollzeitjob automatisch Schichtdienst bedeutet.

    Die Miete ist für diese Gegend hier absolut angemessen

    Das mag zwar Deine Meinung sein, muß aber nicht zwangsläufig den offiziell angemessenen Kosten der Unterkunft bei Bezug von Grundsicherungsleistungen entsprechen. In vielen Kommunen sind jedenfalls 350 € Kalt für 2 Personen nicht angemessen.

    Bekomme ich (ggf.) einen frei verfügbaren Geldbetrag, oder werden die sogenannten *Kosten der Unterkunft* übernommen ?

    Es gibt den Regelbedarf, über den Du frei verfügen kannst und eben die angemessenen Kosten der Unterkunft. Es gibt etliche ALG-II-Rechner im Internet, wo Du Dir die evtl. Höhe des ALG II ausrechnen kannst. Allerdings beachte dabei immer den Hinweis auf die eventuell nicht angemessenen KdU, den ich Dir gegeben habe.

    Gruß!

  • Hallo,

    nein -schon allein deswegen, weil nicht jeder Vollzeitjob automatisch Schichtdienst bedeutet.

    In der Altenpflege ist es IMMER Schichtdienst !

    Sollte die Miete nicht *angemessen* sein - was wäre die Konsequenz, wenn ich keine andere Wohnung finde und hier wohnen bleibe ?

    LG Cleo

  • Hallo,

    In der Altenpflege ist es IMMER Schichtdienst !

    Weder brauchst Du das in Großbuchstaben noch mit einem Ausrufezeichen zu schreiben. Erstens hast Du bisher nichts zu Deiner bisherigen Tätigkeit geschrieben, zweitens kenne ich genug Altenpfleger im 1-Schicht-System und drittens bedeutet eine Vermittlung nicht automatisch, daß Du auch weiterhin in diesem Bereich arbeiten mußt.

    Sollte die Miete nicht *angemessen* sein - was wäre die Konsequenz, wenn ich keine andere Wohnung finde und hier wohnen bleibe ?

    Dann würde nach 6 Monaten nur noch die angemessene Miete gezahlt werden und evzl. Nachforderungen des Vermieters in Sachen Betriebskosten nicht übernommen werden.

    Gruß!

  • Hallo,

    Weder brauchst Du das in Großbuchstaben noch mit einem Ausrufezeichen zu schreiben. Erstens hast Du bisher nichts zu Deiner bisherigen Tätigkeit geschrieben, zweitens kenne ich genug Altenpfleger im 1-Schicht-System und drittens bedeutet eine Vermittlung nicht automatisch, daß Du auch weiterhin in diesem Bereich arbeiten mußt.

    Anscheinend hat das Großschreiben einen negativen Touch - sollte das zu einem Mißverständnis geführt haben, entschuldige ich mich hiermit dafür.

    Es mag ja sein, dass es in anderen Gegenden andere Schichtsystheme gibt - hier ist es nicht so, es gibt nur : Früh-/Spätdienst und Nachtdienst.

    Verstehe ich das richtig : das Amt könnte mich dazu zwingen, irgend einen ungelernten Job in Vollzeit auszuüben, in dem ich wahrscheinlich wesentlich weniger Stundenlohn als in meinem erlernten Beruf bekomme ? Wenn ja, dann ist das eine verkehrte Welt !

    Danke für die Auskunft wegen der *angemessenen* Miete.

    Cleo

  • Hallo!

    Kleine Info am Rande, .... Fett und Großschreiben gilt im

    Internet allgemein als Schreien und es geht auch ohne.

    Wir lesen Alles und das ist an manchen Tagen nicht

    wenig, was wir lesen müssen.:)

    Gruß

  • Verstehe ich das richtig : das Amt könnte mich dazu zwingen, irgend einen ungelernten Job in Vollzeit auszuüben, in dem ich wahrscheinlich wesentlich weniger Stundenlohn als in meinem erlernten Beruf bekomme ? Wenn ja, dann ist das eine verkehrte Welt !

    Theoretisch könnte man dich in einen anderen Beruf vermitteln, in dem du Vollzeit arbeitest und deshalb evtl. nicht mehr hilfebedürftig bist. Ob das tatsächlich passieren wird, hängt vom Arbeitsvermittler ab. Ich gehe davon aus, dass ein vernünftiger Arbeitsvermittler dich nicht in einen 0815 Job ohne Perspektive vermitteln wird, zumal du einen unbefristeten Vertrag hast.

    Warum erhälst du nicht den angemessenen Unterhalt?

  • Vielen Dank für die Info über Groß - und/oder Fett geschrieben.

    Ich erhalte keinen Unterhalt, da der Vater des Kindes *untergetaucht* ist. Zuerst hatte er einen Job, bei dem er den vom JA an mich ausgezahlten UHV an dieses zurückgezahlt hat. Dann wurde er zwangsgeräumt, daraufhin hat er den Job hingeschmissen und ist irgendwo ins benachbarte Ausland abgehauen. Also da ist wohl die nächste Zeit nichts zu erwarten.

    LG Cleo

  • Hallo,

    ich ergänze aus meiner Sicht:

    Wo hast du das mit dem *Zwingen* gelesen oder gehört, wenn du noch gar nichts über Hartz 4 weißt? hmm

    Das JC kann dich nicht zwingen. Punkt.

    Aber als Leistungsberechtigte, die du und dein Kind dann sein werdet, hast du gewisse Pflichten zu erfüllen, sofern es dir möglich und zumutbar ist. Nicht jedem ist alles möglich und auch nicht alles zumutbar. Es kommt drauf an.

    Das mit dem Vermitteln heißt beim JC : Man wird dir vielleicht Vermittlungsvorschläge/Stellenangebote geben.

    Wenn du ab September Leistungen willst, bist du schon spät dran.

    Wenn du den Antrag im September stellen willst--- für Leistungen ab wann?

    Das Einkommen beider LB (LeistungsBerechtigte: du+das Kind) wird dem Bedarf gegenübergestellt und mit Freibeträgen angerechnet.

    Vielleicht bekommt ihr dann --ergänzende-- Leistungen vom JC.

    Für das Kind auch Leistungen für *Bildung und Teilhabe*, je nachdem...

    Einkommen ist jetzt dein Lohn, das Kindergeld, der UHV.

    Bedarf für euch beide ist 416 RB+ 149,76 MB+ 240 RB + ca. 420 Wohnkosten gesamt.---> Gesamtbedarf ca. 1250,-

  • Liebe Cleoline, ich würde trotzdem das Jugendamt bitten,

    nach wie vor zu versuchen, ihn zu finden und Unterhalt zu bekommen.

    Sie haben manchmal sehr gute Möglichkeiten, auch im Ausland jemanden

    zu finden. Das habe ich bei einer Bekannten mitbekommen.

  • Hallo!

    Da hier sehr viel mit Abkürzungen umgegangen wird, die eventuell nicht

    Jedem geläufig sind:


    UHV = Unterhaltsvorschuss

    Allgemeiner Hinweis auf Abkürzungen bitte zu verzichten, sie zumindest sparsam

    einzusetzen. Weil man nicht voraussetzen kann, dass sie jedem Benutzer geläufig

    sind. Es mussten erst kürzlich in einem anderen Thema einem Themenersteller einige Abkürzungen erklärt werden, weil er sie nicht verstanden hatte.

    Gruß

  • Ich bekomme keinen Trennungsunterhalt und mein Kind bekommt 156,- UHV (also keinen angemessenen Unterhalt)

    Dann noch TE: ThemenErsteller----auch ThreadEröffner--- auch Fragesteller.

    Der UHV ist übrigens für Kinder von 0-5 Jahren einheitlich auf 154,- monatlich festgelegt.

    Unabhängig vom Kindergeld mit 194,-monatlich


  • Wo hast du das mit dem *Zwingen* gelesen oder gehört, wenn du noch gar nichts über Hartz 4 weißt? hmm

    Einkommen ist jetzt dein Lohn, das Kindergeld, der UHV.

    Bedarf für euch beide ist 416 RB+ 149,76 MB+ 240 RB + ca. 420 Wohnkosten gesamt.---> Gesamtbedarf ca. 1250,-

    Da hier anscheinend Haarspalterei bei einigen Sätzen betrieben wird : natürlich habe ich schon von Hartz4 gehört und eben auch, dass manche Menschen dazu gezwungen werden, Jobs anzunehmen, die weder ihren Qualifikationen noch ihren Vorstellungen gerecht werden. Das sind aber sehr oberflächliche Infos und hier dachte ich, finde ich Menschen, die sich genauer auskennen.

    Die Rechnung des Bedarfs ist ja eigentlich ganz einfach ................. aber wieso kommt in dem Hartz4-Rechner mehr Gesamtbedarf raus ?

    Cleo

  • Hallo!

    Rückkehr zur sachlichen Gesprächsebene! Für Menschen, die den ersten

    Kontakt mit ALG II haben, sollten auch alle Texte verständlich sein.

    Was das Zwingen angeht, es scheint mir Hörensagen zu sein. Bitte auf die

    eigentliche Problematik konzentrieren, damit alle Fragen vollumfänglich

    beantwortet werden können. Danke!

    Gruß

  • Hallo,

    Das sind aber sehr oberflächliche Infos und hier dachte ich, finde ich Menschen, die sich genauer auskennen.

    nein, das sind keine "oberflächliche Infos" (was immer das auch sein mag). Keiner hier kann Dir sagen, wie das Jobcenter vor Ort reagieren wird. Von daher kannst Du keine konkreten Aussagen erwarten können, weil hier eben niemand weiß, wie das Amt z.B. auf Deine selbst herbei geführte größere Hilfsbedürftigkeit durch Reduzierung der Arbeitsstunden ohne nähere Begründung reagiert. Genau so wenig kann hier vorher gesagt werden, ob das Jobcenter auf einen anderen Job als den derzeitig ausgeübten besteht - vor allem, wenn Du geltend machst, daß nur durch den Schichtdienst eine Vollzeittätgkeit in Deinem bisherigen Beruf unmöglich sei.

    Die Rechnung des Bedarfs ist ja eigentlich ganz einfach ................. aber wieso kommt in dem Hartz4-Rechner mehr Gesamtbedarf raus ?

    Woher sollen wir wissen, welchen Rechner Du mit welchen Daten benutzt? Und wenn die "Rechnung des Bedarfs" so einfach ist - warum berechnest Du das nicht selbst?

    Das sind aber sehr oberflächliche Infos

    Naja. Auch Deine Angaben sind sehr "oberflächlich". Du scheinst immer noch der Meinung zu sein, daß Deine Miete "sehr angemessen" sei. Über dein Einkommen hast Du bisher gar nichts geschrieben.-

    Da die TE schon UHV erhält, ist das Jugendamt bereits über die Situation informiert.

    Nicht aber darüber, daß evtl. eine erweiterte Kindesbetreuung notwendig ist.

    Gruß!

  • Es geht wirklich nicht um Haarspalterei.

    Die Mitarbeiter der JC (und dort die Arbeitsvermittler) haben die Aufgabe, in Jobs zu bringen, d.h. zu vermitteln. Oder geeignete Massnahmen zu finden, um die Vermittlung in Arbeit chancenreicher zu machen.

    Dass das ganz häufig alles nicht gelingt, ist bekannt. Dass die Massnahmen sehr oft oder meistens auch nicht zum Ziel führen, ist ebenso bekannt. Das alles ärgert die meisten seit mehr als 12 Jahren.

    Trotzdem wird niemand gezwungen. Das trifft einfach nicht den Kern.

    Es gibt aber nun mal nicht den Anspruch, eine auskömmliche Arbeit im erlernten oder ausgeübten Beruf vermittelt zu bekommen. Man findet sie ja leider meistens auch selber nicht.

    Sondern: Die Hilfebedürftigkeit (Abhängigkeit vom JC) soll verringert, besser noch ganz vermieden werden.

    Es kursieren verschiedene Hartz-Rechner im Netz.

    Wenn du einen anderen Gesamtbedarf raus bekommen hast, liegt es an den Eingabedaten.

    Genauer:

    Welche Daten sind anders als die, die ich hier angesetzt habe?

    Dein Regelbedarf 416,- + Mehrbedarf Alleinerziehung 149,76 + 240,- Regelbedarf Kind + Warmend-Wohnkosten ca. 420,-

    Ich kenne nur deine Kaltmietkosten und habe geschätzt, wieviel es Warmend sein könnte.

    Vielleicht hast du auch noch weiteren Mehrbedarf? evtl. dezentrale WW-Bereitung?

    Wie hoch sind deine kalten Betriebskosten?

    Wie hoch sind deine Heizkosten?

    Oder meinst du den ergänzenden Alg2-Bedarf, wenn die Einkommen schon berücksichtigt sind?

  • Ich möchte mich hier aus dem Forum zurückziehen, bzw. meinen eigenen Thread schließen. Ich habe das Gefühl, dass Corinna einfach nicht sachlich antworten will, sondern mich immer wieder persönlich angeht.

    Allen anderen danke ich für ihre sachlichen Beiträge.

    LG Cleo

  • Hallo!

    Kann ich nicht erkennen, dass Corinna unsachlich antwortet.

    Corinna kann schließlich nichts für bestehende Gesetze und

    sie hat sie auch nicht geschaffen. Dankschreiben an unsere

    Bundesregierung, wäre richtige Adresse für Beschwerde.

    Volle Unterstützung für Beitrag von Corinna: :thumbup:

    Trennung - Wohnung zu groß - Alleinerziehend mit Teilzeitjob - ALG II Aufstockung möglich

    Denn der ist rechtlich völlig konform mit geltender Rechtslage. Für dich

    nicht schön, aber nicht zu ändern. Du würdest dich auch beschweren, wenn

    wir dir was Falsches schreiben und die Lage "schönreden". Im September gingst

    du dann mit falschen Aussagen zum JC und würdest dich anschließend hier

    "bedanken", weil vermeintlich Fehler gemacht wurden!

    Das wäre keine gute Unterstützung in deiner Lage, mal überdenken bitte.

    Es wäre gut gewesen, wenn du auf @Corinnas Beitrag eingegangen wärst.

    Vielleicht folgende Informationen lesen, denn hier ist bei dir ein Informations-Defizit

    erkennbar:

    Broschüre: Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose

    Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II - Allgemeiner Teil

    SGB II – Folien von Harald Thomé - Stand 01. Juni 2018

    Vielleicht erkennst du dann, wo bei dir Denkfehler liegen und was bei ALG II

    tatsächlich auf dich zu kommt.

    Gruß

  • Nun ja.

    Zunächst hat die Fragestellerin bereits einen festen Vertrag und wird auch Gründe haben, auf 25 Std. zu gehen. Das ist hier schon lesbar.

    Ansonsten ist in Beitrag #13 schon beschrieben, was höchstwahrscheinlich nur vom JC zu erwarten ist.

    Es könnte sogar sein, dass Wohngeldanspruch besteht.

    Und ganz grundsätzlich kommt nicht alles auf jeden Leistungsbezieher zu, was in all den Links gesammelt steht.

  • Hallo,

    Cleoline

    Ich habe das Gefühl, dass Corinna einfach nicht sachlich antworten will, sondern mich immer wieder persönlich angeht.

    ich habe zu keinem Zeitpunkt unsachlich geantwortet noch Dich persönlich angegriffen. Ich habe mich gegen Deinen pauschalen Vorwurf

    Das sind aber sehr oberflächliche Infos und hier dachte ich, finde ich Menschen, die sich genauer auskennen.

    verwahrt und Dir - durchaus sachlich und ohne persönliche Vorwürfe - erklärt, warum dieser Vorwurf unberechtigt ist. Alle anderen Beiträge von mir entsprechen der jeweiligen Sachlage und auch Netiquette und enthalten keine wie auch immer geartete "persönliche Vorwürfe". Von daher bist eher Du es, die hier mit Pauschalaussagen und persönlichen Vorwürfen operiert.

    Ich möchte mich hier aus dem Forum zurückziehen, bzw. meinen eigenen Thread schließen.

    Sorry - aber Du machst es Dir ein bißchen zu einfach, Du kommst einfach mal so um die Ecke mit solchen Vorwürfen wie Unsachlichkeit und persönlichen Angriffen und verlangst gleichzeitig, daß ein solches Thema geschlossen werden soll. Ohne auch nur einen Beleg für die Vorwürfe zu haben und mir die Gelegenheit zu geben, darauf zu antworten. Anders gesagt: Du greifst nun ausgerechnet mich an und willst gleichzeitig unterbinden, daß ich reagieren kann. Keine Chance.

    Ameise

    und wird auch Gründe haben, auf 25 Std. zu gehen. Das ist hier schon lesbar.

    Nein, Gründe sind hier nicht lesbar. Es werden gleichzeitig mit einem Antrag auf ALG II Arbeitszeiten einseitig reduziert, ohne auf etwaige Gründe dafür einzugehen. Die Frage ist, ob das Amt dies so ohne weiteres akzeptieren wird.

    Ansonsten ist in Beitrag #13 schon beschrieben, was höchstwahrscheinlich nur vom JC zu erwarten ist.

    Nein. Aus dem genannten Beitrag ist nicht beschrieben, wie das Jobcenter reagieren wird und was "höchstwahrscheinlich" geschehen wird. Es wird das für die TE günstigste Szenario beschrieben - nicht mehr und nicht weniger. Von daher ist Deine Aussage nicht unbedingt hilfreich, da es durchaus auch Jobcenter gibt, die das ganze anders beurteilen als Du. Womit wir wieder bei dem Grundproblem der Anfrage der TE sind: keiner hier weiß, wie das Amt vor Ort reagieren wird.

    Es könnte sogar sein, dass Wohngeldanspruch besteht.

    Reine Vermutung Deinerseits, die dann auch ziemlich gewagt ist: von der TE wurde bisher absolut nichts über ihr Einkommen geschrieben. Die Einschätzung von Dir ist von daher erst einmal recht sinnlos bzw. rein theoretisch und hat keine feste Basis.

    Und ganz grundsätzlich kommt nicht alles auf jeden Leistungsbezieher zu, was in all den Links gesammelt steht.

    Und ganz grundsätzlich kommt fast alles auf Leistungsbezieher zu, die aufstockendes ALG II bekommen und was in den von grace genannten Links aufgeführt wird.

    Gruß!

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