Bausparvertrag 2017 ausgezahlt - Datenabgleich - ALG II

  • GutenTag,

    bin neu hier und habe heute ein Schreiben meines Jobcenters bekommen.

    Es geht darum das die bei einem Datenabgleich festgestellt das meine altersvorsorgevermögen ausgezahlt wurde.

    Es handelte sich hier um den Bausparvertrag von mir und meinen Mann.

    Diese beiden Bausparverträge haben wir 06/2017 ausgezahlt bekommen.

    Die Beträge waren einmal 800€ und einmal 750€.

    Heute habe ich ein Schreiben von denen bekommen was ich hier hochladen werde

    Meine Frage jetzt muss ich es zurück zahlen,da es ja von meinen Regelleistungen erspart worden ist und der Rest wurde vor meinem ALG 2 bezug gespart

    Vielen Dank im Voraus für eure hilfe

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    Grace

  • Hallo,

    hat da keiner eine antwort?

    Naja - es ist Urlaubszeit und Du machst nicht wirklich viel relevanten Angaben zu deinem Problem.

    Seit wann also bezieht Ihr ALG II? Inwieweit hat ein Bausparvertrag etwas mit einer "Altersvorsorge" zu tun? Wurde der Bausparvertrag gegenüber dem Jobcenter angegeben? Wie hoch waren die monatlichen Beiträge?

    Gruß!

  • Wenn es nicht angegeben wurde, entsteht ein Problem.

    --> Hin, Unterlagen mitnehmen und vorlegen!

    Wenn die Summe -bei Meldung im Antrag- unter das Schonvermögen fällt, habt Ihr nur den Fehler gemacht,

    diesen "Minder" Betrag ordnungsgemäß zu melden!

  • Corinna Der Bausparvertrag war ein wohn riestervertrag bei der bausparkasse schwäbisch hall

    ALG2 Antrag habe ich 2013 zum ersten mal gestellt und da habe ich diese angegeben.

    Mein Mann hatte zwischendurch gearbeitet und dann haben wir nur minimal aufgestockt.

    Die Beiträge haben immer variiert so wie wir halt zahlen konnten und dann haben wir den aufgelösst und das zimmer der kinder komplett renoviert mit einrichtung und so.

    Und warum muss ich den angeben wenn es doch von der normalen regelleistung gespart worden ist

    und können die jetzt tatsächlich das geld zurückverlangen das kann ja irgendwie nicht sein oder

  • Hallo,

    und da habe ich diese angegeben.

    Das ist schon mal gut.

    Niemand verlangt Geld zurück--- wo hast du das gelesen?

    In dem Schreiben steht doch nur, dass das JC nun überprüfen muss, ob es weiterhin Leistungen gibt. Sie wollen die Kontoauszüge von Juni/Juli 2017. Da wurde das BSV-Guthaben ausgezahlt.

    Ich meine, auf einen BSV (Riestervertrag) gibt es Zinsen. Und Zinsen, auch minimale, sind dem JC mitzuteilen. Auch dann, wenn die Zinsen gar nicht ausgezahlt werden, wie es bei BSV üblich ist.

    Bitte legt also innnerhalb der angegebenen Frist den Vertrag und Kontoauszüge vor.

    Nach deinen Infos: Das Guthaben aus dem BSV ist euer Schonvermögen. Ihr habt den BSV in Geld umgewandelt.

    Alles o.k.

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