Selbstständigkeit - Einstiegsgeld für ALG II Leistungsberechtigte

  • Hallo,


    ich bin einwenig verwirrt wg. dem Einstiegsgeld. Generell ist mir bewusst, das diese

    Förderung eine Ermessung Seitens des Sachbearbeiters unterliegt und es hier um eine

    "Kann-Leistung" handelt und man darauf keinen generellen Anspruch hat.


    Ich hatte bereits mehrere Vorgespräche hierüber und irgendwie komme ich da nicht weiter

    bzw weiß nicht so wirklich, ob ich hier einen Antrag stellen soll oder nicht.


    Folgendermaßen:

    Ab dem 01.10.2018 wollte ich als Freiberufler eine selbständige Tätigkeit anfangen und hatte mir

    für die Anfangszeit gedacht, dass hier das Arbeitsamt/Jobcenter mich einwenig unterstützt...nach dem Erstgespräch

    habe ich aber direkt gespürt, dass ich da falsch lag.

    Dennoch bin ich am Ball geblieben und habe jeden Beratungstermin beim AA wahrgenommen, dennoch bis jetzt ohne Erfolg.


    Grundsätzlich habe ich da anfangs was durcheinander gebracht, meinte der nette SB. Ich habe angenommen, dass die Leistung für

    Zeitraum XY bewilligt wird, wenn alle anderen Punkte wie z.B Tragfähigkeit etc erfüllt sind. In erster Linie ist mir wichtig, dass vorallem

    in der Anfangszeit eine Art "Sicherheit" gegeben ist hinsichtlich Krankenversicherung und sonstige Fixkosten.


    Nun habe ich das so verstanden, dass die evtl. geleisteten Förderungen nicht greifen, wenn ich über meinem jetzigen Harz4 Satz "verdiene".

    Einerseits möchte man eine tragfähige Selbständigkeit ausüben, damit man die Förderung erhält (gem Business-Plan),

    andererseits wurde mir gesagt, wenn ich zum Beispiel 4.000€ verdiene ich nicht bedürftig bin und die dann auf keinem Fall das Einstiegsgeld zahlen.

    Nun weiß ich nicht wieviel ich verdienten werde...aber injedem Fall mehr als was ich derzeit an ALG2 erhalte.


    Kann mir hier jemand helfen etwas Klarheit reinzubringen?

    Ich wäre über jede Antwort wirklich sehr dankbar.


    Grüße

    Beka

  • Hallo,---Wochenend und Sonnenschein---;)

    es ist korrekt, dass das Einstiegsgeld für Selbständige eine KANN-Leistung des JC ist.

    Wenn dein bereits vorgelegter Business-Plan die Tragfähigkeit *bescheinigt*, ist das schon mal sehr gut.

    Aber das sagt nichts über die tatsächliche Entwicklung aus. Es ist (nur)ein Konzept und eine Vorausschau.

    aber injedem Fall mehr als was ich derzeit an ALG2 erhalte.

    hmmm, dann wird es weder Einstiegsgeld noch Alg2 geben...

    Ein Selbständiger im Leistungsbezug soll stets eine vorausschauende --v-EKS-- zum Beginn des BWZ erstellen und abgeben.

    Und dann nach 6 Monaten BWZ eine abschliessende --a-EKS-- abgeben.

    Und dann wiederholt sich die Prozedur alle 6 Monate, bis du nicht mehr hilfebedürftig bist.

    Oft genug ist die Vorausschau und Prognose nicht so, wie das Ergebnis nach den ersten 6 Monaten.

    Es empfiehlt sich immer eine konservative und vorsichtige Vorausschau.

    Man kann grundsätzlich auch nicht davon ausgehen, dass Betriebsausgaben sämtlich anerkannt werden. Das ist dann oft ziemlich kritisch.

    Es gab hier vor kurzem ähnliche Anfragen.

    Bitte lies dir die Antworten dazu durch, es finden sich viele Details.

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