Während des Bewilligungszeitraums arbeiten und Auszahlung des Gehalts nachdem Bewilligungszeitraums?

  • Hallo zusammen,

    und zwar beziehe ich Alg2 seit einem Jahr und gehe parallel auf 450,- Euro arbeiten. Vor wenigen Tagen habe ich eine Selbstständigkeit angemeldet, nur ein Nebengewerbe. Bei dem Nebengewerbe werde ich voraussichtlich von August bis Oktober arbeiten. Kann ich im Oktober eine Rechnung für die Auszahlung des Gehalts für den genannten Zeitraum ausstellen? Voraussichtlich würde das Gehalt dann Mitte Oktober eingehen. Mein Bewilligungszeitraum endet auch zu Mitte Oktober. Falls das Gehalt für den Zeitraum nachdem Bewilligungszeitraum eingeht, würde kein Zuflussprinzip angewendet werden, da ich beim Zeitpunkt des Geldeingang kein alg2 bezogen habe oder? Müsste ich was Zurückzahlen?

    Vielen Dank :)

  • Hallo,

    Gehalt?---- Selbständige Gewerbetreibende kriegen kein Gehalt.

    Die haben einen Betrieb und haben Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Die Differenz nennt sich Gewinn oder Verlust.

    Dieser *Betrieb* kann durchaus aus einer Person bestehen.

    Magst du verraten, was für kurzes Nebengewerbe das ist?

    Deine neue Selbständigkeit hast du beim Finanzamt angemeldet?

    Das JC muss auch wissen, dass du nun selbständig bist. Bitte zeitnah mitteilen.

    Das JC wird für den Zeitraum August bis Oktober zunächst eine -v-EKS verlangen.

    d.h. du sollst ein Formular ausfüllen, in dem du deine voraussichtlichen Einnahmen/Ausgaben aus der Selbständigkeit für diese 3 Monate (August bis Oktober) angibst. Du sollst das schätzen!

    Wieso endet dein BWZ denn Mitte Oktober? Weil die Selbständigkeit dann wieder endet?

    Wenn du seit 1 Jahr Alg2 bekommst, dann hast du doch 2x 6 Monate BWZ -----oder nicht?hmm

    Das JC wird natürlich Geld zurückverlangen, wenn du in diesen 3 Monaten sehr viel mehr Gewinn gemacht hast, als das JC dir an Leistungen überwiesen hat. Auch, wenn dein Auftraggeber erst später zahlt. Auch, wenn das JC deine Betriebsausgaben als nicht nötig ansieht.

    Hast du einen Auftraggeber für diese 3 Monate? 8|

    Einmal editiert, zuletzt von Ameise (5. August 2018 um 14:37)

  • Mit Gehalt meinte ich natürlich die Betriebseinnahmen und den entstehenden Gewinn. Sorry für Unklarheit.

    Dem JC wurde die Selbstständigkeit sofort gemeldet per Fax. EKS Anlage habe ich erhalten und habe es mit voraussichtlichen Angaben ausgefüllt. Also geschätzte Werte. Falls die geschätzten Beträge letztendlich nicht stimmen, werden sie vom ALG Bezug für den nächsten Monat automatisch abgezogen oder bekommt man eine Rechnung zur Rückerstattung mit ggf. Ratenzahlung?

    Bewilligungszeitraum geht bis Mitte Oktober, weil ich ab Mitte Oktober kein Alg2 oder ähnliches in Anspruch nehmen muss. Vollzeitjob.

    Hab ein Auftraggeber, wofür ich im Zeitraum August bis Oktober ab und zu arbeite. Es gibt keine festen Termine sondern nur spontane Einsätze. Deswegen habe ich die EKS mit 2 Einsätze für diesen Monat und für die anderen mit 0 Einsätzen gerechnet. Ist das in Ordnung oder wieso JC Probleme machen? Natürlich werde ich jeden Zahnungseingang, also Betriebseinnahmen dem JC meinerseits zeitnah infomieren.

    Werden die Bezüge bis Oktober gekürzt oder eine Rechnung zur Rückerstattung gestellt mit Möglichkeit auf Ratenzahlung?

    Vielen Dank :)

  • Höchstwahrscheinlich stimmen die tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben nicht mit den geschätzten überein.

    Das ist auch ganz normal---

    Deshalb verlangt das JC nach Ende des BWZ die a-EKS--- also das abschliessende EKS-Formular.

    Jetzt zwischendurch brauchst du über Einnahmen aus dieser Selbständigkeit KEINE Mitteilung ans JC geben.

    Für die Monate August, September und den halben Oktober erhältst du vom JC weiterhin deine bisherigen Leistungen.

    Und am Ende, also ab November wird über die a-EKS herauskommen, ob du (inzwischen) zuviel Alg2 erhalten hast---> dann wird die Rückforderung der Differenz verlangt---

    Ratenzahlung? Nö? Nicht beim JC.

    Es kommt für den Fall der Rückforderung ein Bescheid vom JC. Dort steht, wie viel sie zurück wollen und auch, das ablaufen soll.

    Ratenzahlung kannst du dann höchstens mit dem Inkasso-Service ausmachen.

    Erst mal arbeiten----

    Viel Erfolg.

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