Leistungsbezug und Gemeinschaftskonto

  • Hallöchen,

    bei mir oder uns (meinem Partner und mir) herrscht derzeit folgendes Problem:

    Ich bin noch bis zu 01.10.18 im Leistungsbezug, danach trete ich eine Arbeitsstelle an und bin aus dem Leistungsbezug raus. Wir haben seit 4 Jahren ein Gemeinschatskonto, was zwar mit auf meinem Namen läuft aber wo ausschließlich er einzahlt. Dazu sei gesagt, dass wir KEINE Bedarfsgemeinschaft sind. Wir haben getrennte Wohnungen (haben auch noch nie zusammen gewohnt) und getrennte Konten! Dieses Konto ist ein gemeinsames Sparkonto für unseren Umzug (Kaution, Möbel, etc) der erst im November statt finden soll, da bin ich aus dem Leistungsbezug raus. Der Datenabgleich war am 01.Juli 18. Ich weiß im Moment nicht, ob da nicht doch noch was kommt, wenn doch ein Datenabgleich in dem Sinne statt gefunden hat. Und wenn: Was würde uns blühen? Ich habe vielleicht 2 x auf dem Konto etwas eingezahlt (das war ganz am Anfang) und habe mich selbst an dem Konto nie bereichert!! Ich habe nie etwas von diesem Konto abgehoben oder dergleichen und wir sind wie gesagt keine Bedarfsgemeinschaft. Ersichtlich würde auch werden, dass ein Dauerauftrag von SEINEM Konto auf das Konto ausgelegt ist.

    Was meint ihr dazu? Über Antwort würde ich mich freuen,

    Liebe Grüße,

    Solanacea

  • Es steht zwar mein Name dabei aber ich habe 30 euro vor 3 jahren mal überwiesen, sonst nie etwas. Abgehoben wurde allgemein glaube ich gar nix. Es läuft ein Dauerauftrag von dem Konto meines Freundes (der verdient) an das Konto, zum sparen. Wiegesagt haben wir nie zusammen gewohnt und hatten generell unsere eigenen Konten, wo Einkommen drauf geht (bei ihm ja von seiner Beschäftigung, bei mir durchs Jobcenter und lange Zeit auch Bafög, was natürlich angegeben war).

  • Hallo,

    dann haben wir hier nicht nur ein verschwiegenes Konto, sondern auch Indizien für ein gemeinsames Wirtschaften, was dann wieder Einfluß auf die Frage einer Bedarfsgemeinschaft hat. Beides (das Verschwiegen und das Wirtschaften) könnte zu erheblichen Folgen führen.

    Gruß!

  • Hallo,

    Was meint ihr dazu?

    Ich meine, wieso kommst du gerade jetzt darauf? Seit wann bist du im Leistungsbezug?

    Ich meine auch:

    Schau dir mit deinem Partner dieses Konto (Einzahlungen und Auszahlungen) genau an. Ordnet zu, wer wann was eingezahlt hat und belegt das mit anderen (seinen und deinen) Kontoauszügen.

    Macht also selber für euch erstmal eine sog. Kontenprüfung.

    Es sieht dann doch später jeder trotzdem, dass von Fremden auf DEIN Konto eingezahlt wurde und du DEIN Konto nicht angegeben hast.

    Das können 2-3 ziemliche harte Vorwürfe werden.

    Wieviel Geld ist drauf?

    Bevor durch den Datenabgleich bei dir vom JC nachgefragt wird----

    Erkläre dem JC schriftlich, dass du das einfach vergessen hast und wie sich das verhält.

    Du holst die Kontoangabe nach und legst alle Kontoauszüge vor.

    Ob das JC deine Vergesslichkeit schluckt, ob sie glauben, dass es so war, wir du es darstellst--- das kann hier niemand wissen.

    Aber da könnte durchaus ein heftiges Gewitter im Anzug sein----thinking

  • Wieso von Fremden auf mein Konto? Ist ja ein Gemeinschaftskonto, was auch auf meinem Freund läuft! Einzahlungen waren 2 x von mir, ansonsten habe ich dieses Konto nie angerührt. Auszahlungen wurden damit nie getätigt. Das Geld (außer die 60 euro von mir selbst) kommt ausschließlich von meinem Freund (dauer auftrag von seinem konto), die frage ist halt, ob die an das Geld gehen können (3400 Euro) - es ist ja ausschließlich eben sein Geld, was auch belegbar ist! Es steht praktisch nur mein Name da und 2 Eingänge von vor 3 Jahren. Mehr ist von mir auf diesem Konto nicht ersichtlich. Und wenn Geld darauf wäre, wäre dass nicht ein Schonungsvermögen?? wenn ich selbst spare?... das ich es hätte melden müssen, das ist ne andere Geschichte jap :-/

    In Bezug stehe ich seit ca. 5 Jahren, bis Juni 2018 auch noch im Bafögamt und nur eine Hartz4 Aufstockung

  • Hallo,

    Und wenn Geld darauf wäre, wäre dass nicht ein Schonungsvermögen??

    es handelt sich nicht um Schonvermögen. Du hast weder das Konto noch das Vermögen jemals angegeben - also wird auch nichts geschont werden.

    die frage ist halt, ob die an das Geld gehen können (3400 Euro) - es ist ja ausschließlich eben sein Geld, was auch belegbar ist!

    Es ist nicht sein Geld - es ist Geld, welches sich auf einem auf Dich ausgestellten und nicht dem Amt gemeldeten Konto befindet. Damit ist es erstmal Dein Geld. Irgendwelche Nachweise interessieren dabei eigentlich nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das Amt da irgendwas nachträglich akzeptieren würde. Von daher hast Du mit ganz erheblichen Problemen zu rechnen, die von Rückforderungen bis zu strafrechtlichen Ermittlungen führen können.

    Gruß!

  • Du kannst hier deine Beiträge auch noch editieren---bearbeiten, falls dir was einfällt.

    Unten rechts...

    Ja, ab 1.10. bist du aus dem Bezug raus--- schon klar. Das ist aber in diesem Falle gar nicht wichtig. Das geht auch alles rückwärts zu prüfen.

    Aber warum fällt euch das jetzt auf mit dem Datenabgleich? Wenn du schon so lange beim JC bist--- und der Datenabgleich 4x jährlich gemacht wird. Warum jetzt?

    Wieso von Fremden auf mein Konto?

    Ich denke, das Konto läuft auf deinen Namen, dein *Partner* kann wahrscheinlich auch was abheben oder einzahlen. Er kann es und du hast kein Geld übrig.

    Schaut nach--- Ist diese Konto ein UND-Konto oder ein ODER-Konto.

    Für das JC ist er ein Fremder, ein Dritter, jemand der nicht zu deiner BG gehört... jemand, der Geld einzahlt. Das ist Einkommen auf deinem Konto.

    Das kann genau so bewertet werden wie diese Story:

    Xist im Alg2-Bezug, hat ein Uraltsparbuch, was seit 20 Jahren von X nie mehr genutzt wurde. Hat sogar vergessen, das als *Konto* anzugeben.

    Aber ein gutmeinender Freund tapert damit jeden Monat zur Sparkasse und zahlt ordentlich was ein. Und sagt X nie etwas.

    Huch, eines Tages sind dort X.000 drauf incl. Zinsen.

    Frag nicht, warum bisher der Datenabgleich das nicht bemerkt hat der ja automatisch erfolgt--- da sucht kein Mensch.

    WEM gehört das Geld? WER hat das Konto nicht angegeben, am Anfang nicht und später auch nicht?

    WER zieht seine Hosen mit der Kneifzange an?

  • Hallo!

    Dein Freund ist kein Leistungsempfänger und arbeitet in Vollzeit ohne

    irgendwelche Berührung mit dem Jobcenter?

    Dazu sei gesagt, dass wir KEINE Bedarfsgemeinschaft sind. Wir haben getrennte Wohnungen (haben auch noch nie zusammen gewohnt) und getrennte Konten!

    Eine Bedarfsgemeinschaft sehe ich bei zwei Wohnungen und getrennten Konten

    auch nicht.


    Gruß

  • Ob das uralte und leider schon lange nicht mehr gepflegte und aktualisierte Verzeichnis hilft?

    Das ist doch eine reine Bankenfrage.

    WAS für ein Konto ist das?

    WER ist Kontoinhaber?

    WER darf WAS mit dem Konto machen?

    WO steht der Name von Solanacea ?

    Das alles sagt doch am Montag sofort die kontoführende Bank. Dann hat man darüber sofort Klarheit.

    Dann weiß man uU auch gleich, warum seit 4 Jahren und dauerhaftem Leistungsbezug noch nie der Datenabgleich im System des JC geklingelt hat.

    Die Frage ist halt nicht, ob die an das Geld gehen können.

    Die Frage ist, ob du es melden musstest--- ich denke heute mal: ja.

  • Die Frage ist, ob du es melden musstest--- ich denke heute mal: ja.

    Natürlich hat man das zu melden, da gibt es kein wenn oder aber.

    Wenn der Datenabgleich erfolgt, was teils auch Monate oder Jahre später erfolgen kann, müsste man ansonsten mit weitaus höheren Strafen rechnen. So hat der TE jedenfalls die kleine Chance, noch glimpflich aus der Sache herauszukommen.

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