Probleme mit dem Jobcenter - Fragen zu ALG II Antrag und Anlagen

  • Hallo,

    Ich bin neu hier und habe etliche fragen, da ich nicht wirklich durchblicke.

    Ich habe eine aufforderung zur mitwirkung bekommen und soll nun eine Anlage VM ausfüllen und abgeben. Das wäre nicht das problem, jedoch habe ich lebensversicherungen, welche beim erstantrag angegeben wurden und ich müste diese wieder angeben. Die lebensversicherungen sind alle mit einem Verwertungsausschluß versehen.

    Wurde es reichen, in der anlage VM darauf hinzuweisen, das die unterlagen dazu bereits vorliegen und sich nix geändert hat, da man kein Geld hat, um die Beiträge zu bezahlen?

    Das beschaffen der unterlagen über die verwertungsausschlüsse ist sehr aufwendig, ebenso die aktuellen rückkaufwerte.

    Ebenso möchten die die kontoauszüge der lezten 3 monate haben, aber die zahlen keine gebühren dafür, wenn ich kopien von der bank anfordere. Gibt es da urteile, wonach das jobcenter diese bezahlen müste?

    Könnte man auch erstmal teilweise unterlagen einreichen, um die Frist zu wahren?

    Wie ist es eigentlich, das, was man an leistungen bekommt, muß man ja nicht mitteilen, oder?

    Wenn man mit dem geld sehr sparsam umgeht über monate, kommt ein ansehnlicher betrag zusammen. Ich habe Angst, das man mir wegen meiner sparsamkeit die leistungen streicht bzw zurückfordert. Wäre dies zulässig?

    Hintergund ist, das ich einen alten bausparvertrag habe, wo ich zinsen bekomme, welche aber nicht für mich frei verfügbar sind. Dessen summe in verbindung mit dem girokonto machen mir sorgen. Den bausparvertrag hatte ich angegeben beim erstantrag.

    Ebenso hatte ich einen Geschäftsanteil meiner Genossenschaftsbank vergessen, beim erstantrag anzugeben, ich habe nun die dividende in höhe von 0,78 euro bekommen, das jedoch vergessen mitzuteilen. Wie könnte man das geradebiegen?

    Den Geschäftsanteil brauchte ich bei Kontoeröffnung, um überhaubt ein konto zu bekommen . Die bank hat zwischenzeitlich Gebühren eingeführt und diese sind ohne geschäftsanteil saftig höher.

    Danke an alle, die bis hierhin mitgelesen haben.

    Über hinweise aller art würde ich mich freuen.

    Gruß

    Miraculix

  • Hallo,

    wie fast immer ergeben sich vor den Antworten auch wieder erst Fragen.

    1. Warum sollst du jetzt im Rahmen der Mitwirkung wieder oder nochmal die Anlage VM abgeben? Kennst du den Grund? Hat es etwas mit der Weiterbewilligung zu tun?

    2. Wahrscheinlich hast du eine Kopie deines Erstantrages?

    3. Holst du dir niemals Kontoauszüge? Warum nicht? Bist du so vertrauensselig? Hast du online-banking?

    Nein, ich kenne solche Urteile nicht. Wer ein Bankkonto hat, hat auch preiswert bis kostenlos Zugriff auf Kontoauszüge.

    4. Wo ist dein ansehnlicher Sparbetrag denn zu sehen? Eingezahlt aufs Konto? Oder übriggeblieben auf dem Konto? Über wie viele Monate hast du gespart?

    5. Warum macht der alte Bausparvertrag dir Sorgen?

    Nun meine Antworten:

    1. Wenn es kein Problem ist, dann gib einfach die vorh. LV wieder an. Wenn einmal der Verwertungsausschluss auf der LV liegt, dann bleibt das so. Da muss man nichts wieder beschaffen. Man muss auch nichts zu den nicht gezahlten Beiträgen erklären.

    2. Kontoauszüge der letzten 3 Monate gibt dir deine Genossenschaftsbank als einfachen Ausdruck. Kostet nichts.

    3. Nein, wegen Sparsamkeit wäre ein Streichung von Sozialleistungen nicht zulässig.

    4. Dass du nicht über die Zinsen aus dem BSV verfügen kannst, kannst du dem JC nachweisen. Das geht ganz vielen Bausparern so. Das liegt am System.

    5. Die 0,78 € Dividende kannst du grade biegen, in dem du diese Einnahme dem JC mitteilst. Fertig.

    6. Ja, man kann auch teilweise Unterlagen dem JC schicken. Es gibt doch extra ein Blatt, auf dem man das mitteilen kann.

    Wo sind nun deine Probleme mit dem JC?

    Seit wann bist du Leistungsbezieher?

  • Hallo,

    Danke für die antworten.

    Ursache dürfte sein, das ich vergessen hatte, den kontoauszug für den BSV einzureichen, habe ich mitlerweile nachgeholt.

    Nun wollen die aber die Anlage VM nochmals haben, verstehe tu ich das aber nicht. Bewilligt sind die Leistungen bis November 2018.

    1: Also einfach die vertragsnummern angeben und gut ist? Eventuell auf Extrablatt angeben?

    2: Kopie des erstantrages habe ich nicht, ich bin nicht so der bürokrat.

    3: Kontoauszüge hole ich schon, aber ich vernichte die immer, wenn alles schlüssig ist. ICh habe da recht überschaubare geldflüsse, also abbuchungen. Die Bank möchte pro paket 5 Euro für die kontoauszüge, egal, wieviele Seiten das sind.

    4: Der sparbeitrag ist immer der rest gewesen,. den ich am ende eines monats über hatte und auf demGiro konto liegen gelassen hatte. Eingezahlt hatte ich da nix, nur beziehe ich seit März 2016 Leistungen und hatte da auch schon etwas geld drauf. Ich habe da angst wegen des freibetrages. Zwischenzeitlich habe ich von dem Geld einiges für private sachen ausgegeben, worauf ich schon lange sparte.

    Jedoch ist meiner meinung nach immer noch geld auf dem konto. Ich möchte vermeiden, das es heist, ich hätte meine hilfsbedürftigkeit selber herbeigeführt. Wofür ich mein geld in welcher summe ausgeben, ist meine sache, oder sehe ich da etwas falsch?

    Der bausparvertrag macht mir wegen der gesamtsumme sorgen, beim erstantrag hatte man meinen kontostand und die bausparsumme zusammengerechnet und festgestellt, das ich kein anspruch auf leistungen hatte. Man hatte das dann so gerechnet, bis ich unter den freibetrag kam und ab da leistungen bewilligt.
    Der Dividende liegt eine summe von 50 euro zugrunde, die ich beim erstantrag vergessen hatte. Ran komme ich an die summe auch nicht, meine ich zumindest.


    Soweit ich weis, ist Strom mein privatvergnügen, rückzahlungen daraus darf ich behalten? Die hatte ich auch vergessen mitzuteilen.

    Mir macht das genze prozedere sorgen, meiner gesundheit ist dies nicht grade zuträglich geschweige den förderlich.

    Vielen dank für alle antworten.

    Gruß

    Miraculix

  • Kontoauszug BSV--- erledigt.

    Anlage VM nochmal ? Man muss nicht alles verstehen.

    Man sollte aber alles ausfüllen, nicht nur die Angaben zur LV---- oder steht in der Aufforderung nur was von LV?

    Dann ist auf der Anlage genügend Platz für die Versicherungsnummern--- oder hast du soooo viele LV, dass du ein Extrablatt brauchst? 8o

    Du hast jetzt doch einen anderen Kontostand auf dem Giro als beim Erstantrag--- lieber ausfüllen.

    Und du hast jetzt auch eine andere Bargeldsumme als beim Erstantrag.--- lieber ausfüllen.

    Kontoauszüge vernichten? Einen größeren Blödsinn habe ich noch nicht gehört. Dann wirst du 5,- selber zahlen müssen von deinem Gesparten.

    Wenn auf den Kontoauszügen keine *Gutschrift* bzw. *Bareinzahlung* zu sehen ist, dann sieht man kein Einkommen. Nur Einkommen ist für das JC wichtig. Und du solltest von 416,- nicht monatlich 200,- sparen.

    Sonst haben sich alle vertan, die seit Jahren gegen das zu geringe Alg2 kämpfen...

    Wegen des Freibetrags für Vermögen machst du dir auch Sorgen? Aber du kennst ihn?

    Na, du hast ja 150,- x dein Alter + 750,----- Wie alt bist du denn?

    Und wieso weißt du jetzt nicht, wieviel Geld jetzt auf dem Giro ist?

    Warum sollte jemand meinen, du hättest deine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt? Liest du hier andere Beiträge?

    Wer sein Vermögen verschenkt, es verschleudert, sich mit Absicht arm macht, dem könnte ein JC sowas unterstellen.

    An den Genossenschaftsanteil kommst du nicht ran. Die Dividende, die jedes Jahr *ausgeschüttet* werden, unterliegen dem Freibetrag für Kapitalerträge--- also keine Gefahr wegen 0,78 €, aber das JC wills halt wissen.

    Wann ist denn der BSV zuteilungsreif? Und wieviel Geld hättest du dann?

    Ja, wenn du Rückzahlungen aus der Stromabrechnung bekommst, gehört die Summe dir. Aber sie wollens halt wissen, woher das Geld kommt. Ist ja eine *Gutschrift*--- also Einkommen.

    Hartz 4 macht selten gesund--- das wüsste ich.hmm

  • Hallo,

    Ursache dürfte sein, das ich vergessen hatte, den kontoauszug für den BSV einzureichen, habe ich mitlerweile nachgeholt.

    Nun wollen die aber die Anlage VM nochmals haben, verstehe tu ich das aber nicht.

    hmm. Die Verbindung zwischen "Vergessen" eines Nachweises und einer erneuten aktuelleren Anlage VM ist eigentlich nicht ganz unverständlich, sondern ganz normal.

    Kontoauszüge hole ich schon, aber ich vernichte die immer, wenn alles schlüssig ist.

    Aja. Dennoch deine Frage

    Ebenso möchten die die kontoauszüge der lezten 3 monate haben, aber die zahlen keine gebühren dafür, wenn ich kopien von der bank anfordere. Gibt es da urteile, wonach das jobcenter diese bezahlen müste?

    Du vernichtest also Deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate und fragst nun ernsthaft, ob das Jobcenter finanziell für deine ureigenen Verpflichtungen zur Aufbewahrung von Kontoauszügen aufkommt?

    Der Dividende liegt eine summe von 50 euro zugrunde, die ich beim erstantrag vergessen hatte

    Du hast offensichtlich so einiges "vergessen", was bei einem Antrag auf ALG II anzugeben wäre. Es ist ja nicht nur Dein reines "Vergessen", sondern auch der Unwillen, Kontoauszüge einzureichen, die Du selbst vernichtet hast und also aufwendig neu besorgen mußt. Alles klar.

    Ich übersetze mal:

    x Du vergißt "aus Versehen" bestimmte Angaben zu Deinem Vermögen zu machen

    x Du hälst es für eine Zumutung, von Dir Kontoauszüge auch nur der letzten 3 Monate zu verlangen, weil Du eben diese alle aus welchen Gründen auch immer vernichten mußtest, womit eventuelle Einnahmen für das Amt nicht mehr sichtbar sind. Und wenn das schon verlangt wird, soll Dir das Jobcenter (=Steuerzahler) die entsprechenden Kosten gefälligst zahlen. Dafür, daß Du nicht in der Lage bist, selbst für die Aufbewahrung Deiner Kontoauszüge auch nur von 12 Monaten zu sorgen. Jawohl!

    x Du fragst Dich, warum man von dir eine bereinigte VM haben will, nachdem offensichtlich die erste VM vor lauter "Vergeßlichkeit" nicht ganz richtig war.

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