KDU bei zu hohen Mietkosten aber kein Kündigungsrecht

  • Hallo Forum!

    Folgende Frage:

    Ich bewohne eine Wohnung deren Kaltmiete erheblich über dem zulässigen Betrag liegt.

    Soweit mir bekannt, übernimmt das Amt die Miete dennoch für sechs Monate und bittet mich dann umzuziehen oder die Differenz von meinem Regelsatz zu begleichen.

    Mein Mietvertrag enthält aber eine Klausel, dass eine Kündigung für einen gewissen Zeitraum ausgeschlossen ist.

    Die Klausel ist rechtssicher formuliert. Das heißt ich habe die nächsten drei Jahre keine Chance meinen Mietvertrag ohne die Zustimmung des Vermieters zu kündigen.

    Wie verhält es sich in diesem Fall?

    Zwingt mich das Amt Mietschulden zu machen, oder übernehmen sie in dem Fall die Kosten auch über die 6 Monate hinaus?

    (Die Miete ist so hoch, dass eine Zahlung der Differenz mit dem Regelsatz nicht möglich ist).

    Danke für Antworten und eure Hilfe!

  • Hallo,

    mit Amt meinst du das Jobcenter?

    Hat das JC dich schon aufgefordert, deine Wohnkosten zu senken?

    Es sind nicht immer 6 Monate...

    Der Gesetzgeber hat es SO formuliert:

    Im § 22 (Absatz 1) SGB II

    ...Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate...

    Das bedeutet, es kann länger anerkannt werden oder auch schon VOR Ablauf der 6 Monate gemindert werden.

    Hat man solch eine Aufforderung erhalten, sollte man *etwas* tun.

    Aber du schreibst:...

    keine Chance meinen Mietvertrag ohne die Zustimmung des Vermieters zu kündigen.

    Also wirst du nach einer solchen Aufforderung wohl den Vermieter um Zustimmung fragen.

    Der sagt wahrscheinlich NÖ. Möglichst schriftlich.

    In deinem besonderen Einzelfall denke ich, der Mietvertrag und die Ablehnung des Vermieters sollte dem JC vorgelegt werden ... das ist *etwas* für den Anfang.

    Weiteres ist abzuwarten.

  • Herzlichen Dank für die Antwort.

    Ich muss den Antrag noch stellen, daher keine Aufforderung bisher erhalten.

    Ich möchte mich nur informieren was so auf mich zukommt.

    Danke schon mal.

    Wenn es akut wird, halte ich euch auf dem Laufenden!

    LG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!