Falschberatung - Abschließende EKS nicht rechtzeitig abgegeben - ALG II Rückforderung

  • Hallo liebe HartzIV.org-Gemeinde,

    ich hoffe ich bin im richtigen Forenbereich mit meiner Anfrage. Ich bin noch ganz aufgelöst, aber versuche mal meine Situation zu schildern.

    Ich habe für die Zeit vom 1.Oktober 17 bis zum 31.März 18 Leistungen vom Jobcenter erhalten - aufstockend zu meiner Selbstständigkeit. In diesem Rahmen wurde mir auch eine Unternehmensberatung bei einem vom Jobcenter beauftragten Unternehmen angeboten, welche ich natürlich dankend angenommen habe. Dort meinte man es jedoch wohl etwas zu gut mit seinen Schützlingen. Zum Ende dieser Maßnahme wurde mir von der Beraterin dieses Unternehmens gesagt ich solle die abschließende EKS erst abgeben, wenn ich die erste oder gar zweite Erinnerung erhalten habe. Da mir alle sehr kompetent erschienen habe ich mich von diesem "Tipp" natürlich entzücken lassen. Ziel war es, dass die Jahresfrist überschritten wird und ich somit nichts zurückzahlen muss - das wurde mir von dem Beratungsunternehmen so erklärt!

    Ich ließ also die Frist, die mir das Jobcenter zur Abgabe der abschließendes EKS gesetzt hat verstreichen und zunehmend geriet die ganze Sache auch in Vergessenheit. Jetzt, ca. 2 Monate nach der Frist habe ich einen Bescheid darüber bekommen, dass man nun davon ausgeht, dass mir keinerlei Leistungen zustanden und ich diese bitte voll umfänglich zurückzahlen soll - 3600 Euro in Summe. Innerhalb von 14 Tagen! Dass ich diese Summe nicht habe, muss ich euch vermutlich nicht erklären. ;)

    Es kam zwischen Fristende und diesem Bescheid keine einzige Erinnerung bzw. Ermahnung, dass ich doch bitte dringend meine Unterlagen einreichen soll, da es sonst eben diese Konsequenzen hat (ja, ich weiß, dass das eigentlich in jedem Schreiben vom Jobcenter steht).

    Meine Frage ist nun:

    Wie kulant kann man das Jobcenter einschätzen, wenn man Ihnen erklärt, dass dieses Vorgehen das Resultat einfach Falschberatung (ja fast schon Verführung zum Betrug) durch ein von ihnen beauftragtes Beratungsunternehmen zustande gekommen ist?

    Ist es rechtens, dass mir ohne jegliche Erinnerung/Ermahnung/erneute Aufforderung zur Mitwirkung direkt dieser endgültige Bescheid zugeschickt wird?

    Ich bin wirklich sehr verzweifelt und habe selbst keine Ahnung wie ich so dumm seit konnte. Ich bin sonst ein überkorrekter Mensch im Umgang mit Ämtern, da mir durchaus bewusst ist, dass sie am deutlich längeren Hebel sitzen. Und jetzt sowas...Ich habe mich voll und ganz auf die langjährige Erfahrung meiner Beraterin verlassen. Aber wie heißt es so schon? Wir sind verlassen, wenn wir uns auf andere verlassen.

    Ich hoffe irgendwer kann mir hier Mut machen, dass es doch noch ein kleinen Hoffnungsschimmer geben könnte.

    Beste Grüße
    elide

  • Hallo,

    du hast leider wie viele diese Zahlungsaufforderung/Rückforderungsbescheid nicht komplett gelesen.

    Bitte lies nach, was du tun sollst, wenn du die enorme Summe in der Frist --nicht-- zurückzahlen kannst.

    JC sind nicht kulant. Dürfen sie gar nicht sein.

    Das mit der Falschberatung würde ich komplett vergessen. Jedenfalls dem JC gegenüber.

    Bitte versuche, den Rückforderungsbescheid genau zu lesen. Findest du dort einen Hinweis zum Inkasso-Service der BA?

    Was die Beraterin da von Jahresfrist gesagt hat, war wahrscheinlich ganz falsch.

    du selbst warst verpflichtet, die aEKS für den zurückliegenden BWZ/6 Monate vorzulegen.

    Dazu muss das JC nicht auffordern. Das ist deine Bringepflicht.

    Aber wieso fordern sie ALLES zurück?

    Welche Begründung findest du im Bescheid?

  • Hallo und besten Dank für deine Antwort.

    Sie fordern alle erhalten Zahlungen zurück mit folgender Begründung (die ja auch Sinn macht):

    "Es wird festgestellt, dass im Zeitraum XY ein Leistungsanspruch nicht bestand, da trotz angemessener Fristsetzung die geforderten Unterlagen zur abschließenden Einkommensermittlung aus selbstständiger Tätigkeit nicht vorgelegt wurden."

    Beste Grüße

  • Aha.

    Na, wenns immer so einfach wäre.thinking

    Kein Hinweis auf Inkasso-Service?? Ist dein JC bei einer sog. Optionskommune?

    Wenn es nur der blanke Bescheid ist:

    Widerspruch innerhalb 1 Monat nach Zugang bei dir.

    Begründung:

    Zu keinem Zeitpunkt seit 31.3.2018 habe ich von Ihnen Aufforderungen zur Vorlage der aEKS erhalten.

    Punkt.

    Dann abwarten.

    Welche angemessene Frist könnte das sein?

  • Beruhig Dich erst mal - Warum?

    Deswegen:

    Eine Rückforderung heißt noch gar nichts. Ich habe auch schon viele Aufforderung zur Rückzahlung erhalten. Ich habe da immer Stundungsanträge gestellt und dann wurden Ratenzahlungen bewilligt, in sehr geringer Höhe, teilweise nur 10 € / Monat.

    Du mußt jetzt erst mal GAR NICHTS BEZAHLEN!

    Und Rückzahlungen werden n i c h t (in Worten: NICHT) von laufenden Leistungen abgezogen.

    Bist Du denn schon dabei, die Anlage EKS zu machen? Es wäre auf alle Fälle sehr hilfreich, wenn Du das bald tun würdest. Dann haben die auch etwas worüber sie entscheiden können.

    Wieviel Gewinn hast Du gemacht im BWZR? Hast Du für die Monate 04/18 -10/18 schon eine vorläufige Anlage EKS abgegeben?

  • Danke an euch beide!

    Ameise, die Aufforderung habe ich ja erhalten. Ich bin nur dem blöden Tipp von meiner Beraterin gefolgt und habe die Frist einfach verstreichen lassen und auf eine ERNEUTE Aufforderung zur Mitwirkung gewartet. Ich bin mir also durch aus darüber bewusst, dass ich an der Situation absolut selbst Schuld bin, weil ich mich auf die Aussage dieser Unternehmnsberaterin verlassen habe.

    Der Hinweis zur Inkasso-Stelle ist dabei. Der hat mich aber natürlich erst mal wenig beruhigt. 3600 Euro bleiben ja 3600 Euro - egal in welchen Kleckerbeiträgen ich ihn abstottere.

    Ich werde dennoch erst mal Widerspruch einlegen (ein Grund fällt mir schon ein) um etwas Zeit für mich und mein gestressten Nerven zu schinden. ;)

    Hyperionn, die abschließende EKS ist quasi ausgefüllt. Das ist ja das irre. Die habe ich schon im Rahmen meiner monatlichen Buchhaltung abgearbeitet - ich sage ja: eigentlich bin ich mehr als überkorrekt. Dann wurde ich wunderbar falsch beraten und habe sie in der Ablage liegen lassen. Dass ich etwas nachzahlen muss, war mir natürlich bewusst (sonst wäre der "Tipp" der Unternehmensberatung wohl auch nicht so verlockend gewesen). Aber es wären soweit ich das richtig berechnet habe etwa 1000 Euro weniger.

    Ich werde gleich Montag diese Unternehmensberaterin anrufen und mit ihr darüber reden. Vielleicht ist sie ja einsichtig und kann beim Amt irgendwas drehen - schließlich wurde sie ja vom Jobcenter beauftragt. Wenn sie sich quer stellt, werde ich wie gesagt erst mal Widerspruch einlegen.

    Das Amt über diese Falschberatung zu informieren würde vermutlich auch nichts bringen oder? Es war ja letztendlich doch meine freie Entscheidung, ob ich diesem "Rat" folge oder nicht.

    Ich bin übrigens seit Juli nicht mehr im Leistungsbezug, da ich einen Nebenjob in Aussicht habe und mir die subtile Schikane seit dem ich beim Sozialgericht Klage eingereicht hatte mächtig an die Substanz ging.

    Beste Grüße
    elide

  • Diese U-Beraterin kannst du gern anrufen.

    Aber wohl nur, damit sie noch nicht einmal solche blöden Tipps gibt.

    Beim Amt was drehen? Die wird gar nichts machen können. Der Rückforderungsbescheid ist doch im System, ist *aktenkundig*.

    Die 1. und einzige Aufforderung hast du erhalten, das wirst du sicherlich nicht abstreiten.

    Wenn du um 1000,- andere/geringere Rückforderungen errechnet hast, dann ist auf jeden Fall Widerspruch einzulegen.

    Warum hast du beim SG geklagt? Ganz andere Sache?

  • Bei der U-Beraterin geht es mir tatsächlich selbst darum Sie davon abzuhalten, dass Sie andere auch noch in diese Situation bringt (was sie vermutlich schon getan hat). Inwiefern Sie da was machen kann oder ob Sie mir von selbst in irgendeiner Form einsichtig entgegenkommt weiß ich nicht. Wir komme nsehr gut miteinader aus - fats schon freundschaftlich und ich komme auch jetzt noch regelmäßig in das Unternehmen um mich mit Ihrer Kollegin auszutauschen (ähnliche Branche).

    Was heißt , dass der Bescheid "aktenkundig" ist? Heißt das, dass auch durch Nachreichen der aEKS dieser Bescheid nicht korrigierbar ist?

    Natürlich könnte ich behaupten, dass ich diese Aufforderung zur Mitwirkung nicht erhalten haben. Aber auch das hat vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg. Auch, wenn Sie laut ihren Akten erkennen sollten, dass ich eigentlich jemand bin, der Fristen mehr als genau nimmt.

    Meine eigene Einschätzung der Rückforderungen resultiert nur aus der für mich erstellten aEKS. Diese liegt dem Jobcenter ja nicht vor. Jedoch liegen Ihnen aus anderen Gründen Kontoauszüge und Belege von Dezember 17 bis März 18 vor, welche Sie hätten berücksichtigen können und welche ebenfalls die Rückforderungssumme geschmälert hätten.

    Die Klage beim Sozialgericht hatte ich eingereicht, weil mein Arbeitszimmer nicht berücksichtig wurde. Also eine andere Baustelle.

  • Ja, ich würde auch unbedingt mit dieser Beraterin sprechen. Ihr erzählen, was du mit ihrem Tip *erreicht* hast.

    Der Rückforderungsbescheid ist doch im System, ist *aktenkundig*.

    d.h.,

    Vielleicht ist sie ja einsichtig und kann beim Amt irgendwas drehen -

    Diese Beraterin kann beim Amt nichts drehen.

    ABER:

    Du solltest Widerspruch einlegen und gleichzeitig die aEKS einreichen.

    Dann abwarten.

    Selbstverständlich muß das JC nach Eingang eines Widerspruches zu diesem Bescheid den Sachverhalt prüfen und neu bescheiden.

    Da gibts dann 2 Möglichkeiten:

    - ablehnender W-Bescheid

    oder

    - vollumfänglich bzw. teilweise abgeholfener Widerspruch.

    Dazu dann ein Änderungsbescheid mit anderen Rückforderungssummen.

    Viel Glück!

  • Okay, ganz lieben Dank. Das beruhigt mich erst mal ein wenig und so kann ich einen winzigen Funken Optimismus behalten. :)

    Die Frage ist nun noch: wie begründe ich den Widerspruch? Die Wahrhheit sagen (also die Berater-Geschichte) oder behaupten ich hätte keine Aufforderung erhalten oder...?

    Hast du da noch einen Rat?

  • Hallo,

    ein Widerspruch hat m.E. keinerlei Sinn. Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, irgendwelche "Erinnerungen" in Sachen abschließende EKS zu versenden und Dir war durchaus aus den Bescheiden bewußt, daß die abschließende EKS nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes fällig war. Dies steht dann auch im Merkblatt HS, was bei einer erstmaligen EKS mit ausgegeben wird. Von daher dürfte ein Widerspruch (gegen was eigentlich?) wenig bringen.

    Das mit dem Berater dürfte das Jobcenter nur wenig interessieren. erstens ist eine solche externe Beratung nicht das Amt und kann also nicht für das Jobcenter sprechen, zweitens hast Du Dich selbst über Deine Pflichten zu informieren und kannst Dich dabei nicht auf Auskünfte außerhalb des Amtes verlassen und drittens schließlich könnte es auch sein, daß die Beraterin einen solchen "Ratschlag" schlicht abstreitet, also Aussage gegen Aussage steht. Wie auch immer: Deine eigene Verantwortung, die abschließende EKS abzugeben, bleibt bei Dir allein.

    Gruß!

  • Von daher dürfte ein Widerspruch (gegen was eigentlich?) wenig bringen.

    Aber es wären soweit ich das richtig berechnet habe etwa 1000 Euro weniger.

    Ich hatte diese Sache mit 1000,- gemeint.

    Gegen die (evtl. falsche) Rückforderungssumme kann Widerspruch eingelegt werden.

    Wenn die Berechnungen des TE nicht richtig sind, wird der Widerspruch ablehnend beschieden.

  • Ich seh es genauso wie Corinna. Sorry, wenn das jetzt hart klingt:

    DU hast das verbaselt und DU bist verantwortlich.

    Lass das am besten sofort los mit dem die Beraterin in die Verantwortung zu nehmen, das war DEIN Fehler und es bringt nix, auch nur eine Sekunde noch darüber Zeit und Energie zu verschwenden.

    Es geht jetzt nur noch um eine fruchtbare und hilfreiche Lösung FÜR DICH.

    Wenn Du 1.000 € Gewinn gemacht hat, dann schaut es - nach meinem Kenntnisstand entsprechend so aus:

    100 € / Monat darfst Du behalten = 6 x 100 € = 600 €

    von den restlichen 400 darfst Du 20% behalten = 80 €

    Damit ist klar, dass Du - nach diesen fürchterbaren Regularien - 320 € dem JC zurückzahlen mußt.

    Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, von Deiner Seite aus Klarheit zu schaffen und eine ehrliche und offene Haltung zu zeigen, indem Du die 320 € (die Du hoffentlich auf der Seite hast!!) mit der Abgabe der Anlage EKS dem JobCenter anzubieten, sie zu bezahlen.

    Meine Idee ist, dem JobCenter zu zeigen, dass Du es ordnungsgemäß machen WILLST. Wenn die das sehen, dass Du Deine Pflichten Deiner Realität gemäßt nachkommst, dann kann da auch leichter wieder ein friedlicher Zug reinkommen.

    Das ist meine pragmatische Annahme - geb denen, was sie wollen dann können die auch wieder menschlich(er) handeln.

    Versetz Dich einfach mal in die Lage Deiner Gegenüber:

    Du bist selbständig, Du könntest auch 50.000 € verdient haben und Du gibst nix ab - da würde ich wahrscheinlich auch mal scharf schießen, wenn es so ausschaut, als würdest Du das JC vera.....en wollen.

    Und kann es für das JC ausschauen.

    Und eine weitere (durchaus hilfreiche) pragmatische Lösung habe ich auch noch, aber die kommt nur auf explizite Anforderung von Dir.

    Ich hoffe, Dir ist klar, dass ich Dir wirklich helfen will und dass ich hier von mir kostbare Zeit gebe - WEIL ich Dir wirklich helfen will.

  • Hallo,

    Ich hatte diese Sache mit 1000,- gemeint.

    ok - das wäre dann was anderes. Ich hatte das auf die ausgebliebene EKS bezogen - und da wäre ein Widerspruch eben m.M vollkommen sinnlos.

    Was die Rückforderung betrifft: das Jobcenter geht mangels der abschließenden EKS davon aus, daß der Lebensunterhalt im Bewilligungszeitraum aus den eigenen Gewinnen bestritten werden konnten. Schuld an dieser Vermutung ist eben die nicht eingereichte abschließende EKS. Rein formal hat das Jobcenter mit seiner Auffassung durchaus Recht. Aber hier sollte dennoch ein Widerspruch tatsächlich erfolgen, der jedoch nur dann Sinn macht, wenn gleichzeitig die endgültige EKS mit allen Nachweisen abgegeben wird. Ohne diese EKS wird auch ein Widerspruch abgelehnt werden.

    Gruß!

  • Hallo,

    Und eine weitere (durchaus hilfreiche) pragmatische Lösung habe ich auch noch, aber die kommt nur auf explizite Anforderung von Dir.

    was soll dieser Blödsinn? Entweder Du schreibst Deine "Lösung" oder Du läßt es bleiben. Aber keiner hat hier andere Forenmitglieder in einer für ihn unbehaglichen Situation zu einer "explizierten Aufforderung" zu bringen.

    :(

  • Wenn Du 1.000 € Gewinn gemacht hat

    Ich lese hier, der TE hat in seiner eigenen aEKS-Rechnung ermittelt, dass er statt der geforderten 3.600,- nur 2.600,- zurückzahlen müsste. Also ca 1.000,- weniger. Trotzdem könnte seine Rechnung falsch sein...er wird hoffentlich nochmal nachrechnen bzw. unbeteiligte Dritte nachrechnen lassen. Manchmal wird man auch *betriebsblind*

    Da der TE selbständig ist bzw. im BWZ war, ist die Freibetragsberechnung eine andere.

    Hier geht es nicht um 100,- + 20% usw. Hier geht es wahrscheinlich auch nicht um 320,-.

    Einnahmen/Ausgaben über 6 Monate gegen erbrachte JC-Leistungen für 6 Monate zu rechnen---das soll die aEKS bringen.

    geb denen, was sie wollen

    Ja, aber nur, wenn es korrekt ist. Sonst kann man widersprechen.

    Dass ich etwas nachzahlen muss, war mir natürlich bewusst (sonst wäre der "Tipp" der Unternehmensberatung wohl auch nicht so verlockend gewesen). Aber es wären soweit ich das richtig berechnet habe etwa 1000 Euro weniger.

    Daraus lässt sich beim besten Willen nicht ableiten, der TE habe 1.000,- Gewinn gemacht und möge bitte sehr 320,- einfach *an die zurück geben---weil die es wollen.*

    Es ist vielmehr immer so:

    Bescheide müssen nachvollziehbar sein und auch rechnerisch korrekt. Auch heftige Rückforderungsbescheide müssen nachvollziehbar sein.

    Versteht ein LB den Bescheid nicht oder kommt er (wie hier mit seiner aEKS) zu anderen Summen, dann ist das Mittel des Widerspruchs zunächst das einzige Mittel.

    edit:

    Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Zugang.

    Kommst du zeitlich in Bedrängnis, genügt es zunächst, den Widerspruch nur fristwahrend einzureichen und die Begründung später nachzureichen.

    Sowieso stürzt sich im JC niemand sofort auf deinen Widerspruch. Es fragt auch kein SG an..;-)

    Wenn du wirklich sicher bist, dass die Rückforderung um ca 1.000,- geringer sein müsste, dann kann das die kurze Begründung sein (der Höhe der Rückforderung wird widersprochen).

    Und Corinna hat Recht: Die aEKS unbedingt auch einreichen.

    Du solltest gleichzeitig mit dem Widerspruch die aEKS einreichen.

    Unbedingt!

    Bitte nimm auch mit dem Inkasso-Service der BA Kontakt auf.

    Das geht einfach per e-mail und unter Angabe der wichtigen *Verwendungszweck-Nummer*.

    Teile mit, dass du mit dem JC über den Sachverhalt in Kontakt bist, Widerspruch eingelegt hast und um Ruhendstellung der Forderung bittest.

    Die machen das in aller Regel.

    Bittest du um Stundung oder Ratenzahlung, hast du weiterhin Schriftverkehr mit dem Inkasso....

    Die sind nur die Geldeintreiber und kennen keine internen Tatbestände oder Sachverhalte.

    Einmal editiert, zuletzt von Ameise (29. Juli 2018 um 13:12)

  • Hallo,

    was soll dieser Blödsinn? Entweder Du schreibst Deine "Lösung" oder Du läßt es bleiben. Aber keiner hat hier andere Forenmitglieder in einer für ihn unbehaglichen Situation zu einer "explizierten Aufforderung" zu bringen.

    :(

    Interessant, wie Du das siehst...

    Ich will Elide helfen und manchmal ist es besser, eine Bitte ob wirklich geholfen werden soll, abzuwarten.

    Deine Ideen darüber sind Deine Ideen, ich bitte Dich sie bei Dir zu lassen. Danke.

  • Hallo,

    Ich will Elide helfen und manchmal ist es besser, eine Bitte ob wirklich geholfen werden soll, abzuwarten.

    Nochmal und letztmalig: wenn Du helfen willst, kannst du das gerne tun. Aber nicht mit schwachsinnigen Aufforderungen. Der TE hätte sich nicht an das Forum gewandt, wenn er keine Hilfe benötigt. Dazu bedarf es dann nicht noch mal irgendwelche extra "Bitte" nur für Dich.

    Deine Ideen darüber sind Deine Ideen, ich bitte Dich sie bei Dir zu lassen. Danke.

    Um was Du bittest, ist mir in diesem Zusammenhang vollkommen egal und ich werde mich auch weiterhin dann äußern, wenn ich es für angebracht halte.

    Gruß!

  • Hyperionnn

    Weiter oben hast du geschrieben:

    Ich habe da immer Stundungsanträge gestellt und dann wurden Ratenzahlungen bewilligt, in sehr geringer Höhe, teilweise nur 10 € / Monat.

    Das ist richtig, das gilt aber nur, wenn man die Forderung für richtig/korrekt hält.

    Man *gibt denen nicht einfach so, was sie wollen*.

    Hast du schon mal versucht, zuviel bezahlte Rückforderungen von wem auch immer zurückzuholen?

  • Hallo ihr Lieben,

    es freut mich, dass ihr alle so eifrig dabei seid mir mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ich gehe mal auf jeden einzelnen ein. :)

    Corinna (und auch Hyperionnn), in der Tat. Das habe ich vermasselt und da stehe ich auch voll und ganz dazu. Auf den sicher gut gemeinten Rat der Unternehmensberaterin hätte ich mich nicht einlassen dürfen und einfach die ohnehin schon längst ausgefüllte aEKS einfach abschicken sollen. Die Quittung die mir dafür jetzt vorliegt, habe ich vollkommen zurecht erhalten.

    Hyperionnn - ich bin über jeden Rat und jede Hilfestellung dankbar. Also schieß los. :) Und Ameise hat recht. Es geht nicht um 1000 Euro Gewinn, sondern darum, dass ich laut meiner für mich erstellten aEKS auf eine Rückzahlungssumme von etwa 2600 Euro statt 3600 Euro komme. Beides habe ich natürlich nicht einfach so hier rumliegen, aber ich wusste auch, dass dieser Betrag in Raten zurückgezahlt werden kann. Ich verstehe auch das Vorgehen des Jobcenters vollends. Ich hätte tatsächlich deutlich mehr erwirtschaften können als zunächst angegeben. Ich würde es an deren Stelle ja exakt genauso machen. Ich bin nur so unglaublich enttäuscht von mir selbst, dass ich mich auf so einen Schwachsinn eingelassen habe. Ich setze ja noch nicht mal irgendwelche eigentlich privaten Dinge als Geschäftsausgabe ab aus Angst vor den Behörden.

    Ameise, danke, danke, danke für die ausführliche Darstellung. Ich werde bis Mitte nächster Woche zu der ausgefüllten aEKS alle Belegen kopieren und mit dem Widerspruch zusammen direkt ans Jobcenter schicken (per Einschreiben). Sollte ich vorher anrufen und die Situation irgendwie schildern oder kann ich mir das sparen?

    Ich werde mich auch gleich danach mit dem Inkasso-Service in Verbindung setzen und sie bitten die Sache erst mal ruhen zu lassen aufgrund meines Widerspruchs.

    Dann bin ich mal vorsichtig frohen Mutes, dass das Jobcenter meine verspätete aEKS mit offenen Armen empfängt und ich dadurch die Rückzahlung etwas schmälern kann.

  • Sollte ich vorher anrufen

    Das kannst du dir sparen.

    Aber per Einschreiben ist schon o.k.

    ich dadurch die Rückzahlung etwas schmälern kann.

    Das wird sicher bei rum kommen. Denn du hattest doch Einnahmen...

    Man kann mal ganz grob über den Daumen schauen: Bist Single, wohnst günstig...?

    3600,- will das JC zurück---für 6 Monate--- dann hat man dir 600,- mtl. gezahlt.

    Oder wie viel hattest du in der v-EKS im Oktober 2017 als prognostiziertes Einkommen angegeben? Hat das JC das berücksichtigt?

    Dein Einkommen aus Selbständigkeit über die 6 Monate abzgl. abgesetzte *echte Betriebsausgaben*---> diese Summe kennst du selbst.

    Und Subtraktion beherrschst du;-)

  • Ich wohne allein, ja. Günstig, nein. Da es aber ein Erstantrag war wurde die volle Miete zum Glück berücksichtigt. Und ja, ich habe in etwa 600 Euro monatlich vom Jobcenter erhalten und meine gemachten Angaben wurden bis auf das Arbeitszimmer auch komplett berücksichtigt. Dabei kam laut Bescheid ein Brutto/Netto-Einkommen von ca. 790 Euro heraus - minus Freibetrag 550 Euro.

    Ich rechne gerade alles noch mal nach. Nicht, dass ich doch ganz falsch liege und am Ende mehr statt weniger bezahlen müsste. Dann würde ich mir den Widerspruch dann doch sparen. ;)

  • So, ich komme nun auf einen monatlichen Gewinn von etwa 1000 Euro (woher wusste das Hyperionnn nur? ;-)) Damit hätte ich laut dem Hartz4-Rechner Anspruch auf fast 300 Euro pro Monat - also die Hälfte von dem was ich bekommen habe. Das würde natürlich bedeuten, dass ich EIGENTLICH von den 3600 Euro auch nur die Hälfte zurückzahlen müsste.

    Der Widerspruch geht also samt einem sehr dicken Stapel Papier spätestens Mittwoch ans Jobcenter per Einschreiben. Drückt mir die Daumen, dass man meinen Willen zur Mitwirkung sieht und mir in vielen Monaten einen korrigierten und deutlich angenehmeren Rückforderungsbescheid zukommen lässt. :)

    Danke für eure Hilfe, eure Ratschläge und vor allem eure zumindest teilweise aufbauenden Worte. Der erste große Schock ist dadurch erst mal vom Tisch und ich werde mich nun mehr als bemühen, dass das auch so bleibt. In ein paar Monaten vermelde ich dann über Erfolg oder Mißerfolg.

    Bis dahin mit den besten Grüßen
    elide :)

  • Ich will noch mal einhaken------nur zu meinem Verständnis:

    ein monatlicher Gewinn von 1.000,- für 6 Monate macht ca. 6.000,- Gewinn.

    Absetzbeträge wurden berücksichtigt...? Wann denn?

    und dann hast du noch mtl. 600,- vom JC bekommen?

    Wie viel € Einnahmen hast du denn zu Beginn des BWZ als v-EKS angegeben? Die sog. konservative Schätzung ?

  • Nur damit wir es hier leichter haben:

    Kannst die Anlage EKs nicht anonymisiert hier hochladen? Ich hab schon einige EKS selbst erstellen müssen und ich hab da schon so manche Erfahrung - oder als PN, dann kann ich Dir sicherlich noch helfen.

  • Da ich heute einiges auf dem Tisch habe, versuche ich die vEKS und aEKS mal kurz zu erklären.

    vEKS (laut Bescheid)

    Brutto/Netto-Einkommen: 786,87 Euro

    Abzüglich Freibetrag: 237,37 Euro

    Gesamteinkommen: 549,50 Euro

    Abzüglich Absetzung vom Gesamteinkommen: 77,92 Euro

    zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 471,58

    In der eingereichten vEKS kam ich in der Zeile Gewinn (A abzüglich B) auf 3578 Euro. Rechne ich hier die nicht berücksichtigten Posten raus sind es 4628 Euro. Also pro Monat 771 Euro, was sich ja mit dem dann tatsächlich vom JC zur Berechnung genutzten Brutto/Netto-Einkommen in etwa deckt.

    Miete: 620 Euro inkl. Nebenkosten und Heizkosten. Warmwasserversorgung dezentral.

    aEKS

    Gewinn (A abzüglich B): 6030,08 Euro

    Die Ausgaben, die vermutlich wieder nicht berücksichtigt werden, weil die Klage noch läuft, müssten hier auch wieder abgezogen werden. Macht also einen berücksichtigten Gewinn von 7121,16 Euro. Macht also ein monatliches Einkommen von ca. 1186 Euro. Minus Freibetrag (280 bis 300 Euro) = ca. 900 Euro (minus personenbezogen Ausgaben (C-Teil im EKS-Bogen) ca. 190 Euro pro Monat).

    Übrigens! Ich habe gestern Abend noch ein tolles Schreiben in meinen Unterlagen entdeckt, was sagt:

    "Die abschließenden Angaben für einen abgelaufenen Bewilligungszeitraum sind möglichst nach 2 Monaten, spätestens jedoch 6 Monate nach Ablauf des abzurechnenden Bewilligungszeitraums einzureichen, auch wenn kein Weiterbewilligungsantrag gestellt wird."

    Diese Frist schaffe ich ja nun auf jeden Fall. :)

  • 1 Frage noch:

    - Der Freibetrag von 237,37 € im Bescheid zur vEKS---- woraus entsteht der?

    Das tolle Schreiben ist wirklich toll. :evil: im Detail...

    In meiner Begründung zum Widerspruch wäre das dann der sog. glatte Aal, auf dem ich meine aEKS und den Widerspruch gegen den Rü-Fo-Bescheid hinüberschieben würde...

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