Bedarfsgemeinschaft - Schwangerschaft - Studium - Fragen zu ALG II

  • Hallo,

    Ich studiere zur Zeit Vollzeit und bin schwanger. Ich erhalte Halbwaisenrente (ca. 350€) und habe einen 450€ Job. Selbst von Sachbearbeitern höre ich, dass ich aufgrund meiner Schwangerschaft ALG2 erhalten würde - Ich habe aber nicht vor ein Urlaubssemester einzulegen oder mein Studium in Teilzeit zu absolvieren - Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass ich in dieser Situation nichts bekomme?

    Eine weitere Frage, die sich mir aufdrängt, ist die nach der Finanzierung der Wohnung. Mein Freund erhält zur Zeit ALG2 und bekommt ja seine Wohnung gezahlt - Gilt das auch bei der Bedarfsgemeinschaft, die wir jetzt bilden oder liegen wir mit meinem "Einkommen" schon über der Grenze und müssen die Kosten selbsttragen?

    Vielen Vielen Dank im Voraus! <3

  • Hallo,

    aufgrund einer Schwangerschaft kann man Alg 2 erhalten. Ja, das stimmt.

    Nicht aber als Studentin.

    Es sei denn...

    Dein Einkommen ist HWR und Minijob-Verdienst. In Summe 800,- Bekommst du kein BaföG? Und warum nicht?

    Wenn ihr schon zusammenwohnt, bildet ihr schon eine BG.

    Dann wird Einkommen von beiden berücksichtigt. Also auch von dir.

    Wie hoch ist denn euer Bedarf?

    Bedarf ist Regelbedarf +Wohnkosten.

  • Schon einmal vielen Dank!

    Zu Lebzeiten meines Vaters stand mir durch zu hohes Einkommen meiner Eltern keines zu - Jetzt wäre ich nicht mehr berechtigt, da ich durch einen Fachwechsel schon über der regulären Studienzeit meines ursprünglichen Studiengangs bin. Ärgerlich, aber nicht mehr änderbar.

    Die Wohnung kostet 390€ kalt und die Nebenkosten belaufen sich auf 140€ - Das passt auch alles in die Anforderungen von unserem LK.

  • Dann wäre es immer besser, den Job als Minijob bzw. geringfügige Beschäftigung mit schwankendem Einkommen zu bezeichnen.

    Vor allem beim JC ist das wichtig.

    Und was meinst du hiermit?

    Mein Freund erhält zur Zeit ALG2 und bekommt ja seine Wohnung gezahlt - Gilt das auch bei der Bedarfsgemeinschaft, die wir jetzt bilden

    Fragen:

    1. Wieso bildet ihr jetzt ein BG? Wohnt ihr denn nicht zusammen?

    2. Wieso bekommt dein Freund seine Wohnung vom JC bezahlt? Die vollen 530,-?

    3. Bekommst du kein Kindergeld mehr?

    Dein Einkommen ist jedenfalls nicht 800,-, sondern 350+ ca 250 = ca. 600,-

    Wenn ihr zusammen in der Wohnung wohnt , liegt dein Mietanteil bei 50%. Das wären 265,- (falls bei den NK schon die Heizkosten drin sind)

  • Okay, super.

    Nein, wir wohnen noch nicht zusammen - Durch die SS bilden wir jetzt eine Bedarfsgemeinschaft (so zumindest das Amt). Noch wohnt er in einer kleineren Wohnung, die aber bezahlt wird.

    Kindergeld bekomme ich theoretisch schon - Ich denke, dass das Geld meiner Mutter eh "abgezogen wird" und bei mir angerechnet wird - So war zumindest auch die Aussage von der Sachbearbeiterin.

  • @ an_na

    Danke für die nächsten Fakten.

    1.Ihr wohnt nicht zusammen. Damit seid ihr keine BG.

    2. Die Aussage irgendeines Amtes (?) war definitiv falsch.

    3. Du kannst als Schwangere weiter studieren und deinen Minijob so lange wie möglich machen. Irgendwann hast du ja Mutterschutz.

    und neue Fragen:

    4. Deine Mutter bekommt was abgezogen?

    5. Welche Leistungen bekommt sie denn?

    6.Und was sollte bei dir *angerechnet* werden?

    7. Wohnst du denn bei deiner Mutter?

    und was soll das heißen?

    Noch wohnt er in einer kleineren Wohnung, die aber bezahlt wird.

    Will er dort ausziehen? Wollt ihr zusammen in eine andere Wohnung ziehen?

    Sorry, aber warum gibst du die Fakten immer so stückchenweise heraus und welches Amt (welches überhaupt?) hat dir was erzählt?

    Oder besser: Was hast du gefragt beim Amt?

  • Ich wohne jetzt noch bei meiner Mutter, da mein Vater erst vor kurzem verstarb. Mein Freund und ich ziehen zum 01.09. zusammen in eine größere Wohnung aufgrund der Schwangerschaft - Sorry, das wurde nicht ersichtlich!

    Meine Mutter bekommt gar keine Leistungen, sie ist Angestellte im öffentlichen Dienst. Die Sachbearbeiterin im Jobcenter meinte zu mir, dass ich ALG2 bekomme und somit meine Rente & mein Gehalt angerechnet werden und das Kindergeld auf mich umgeschrieben wird (Das meinte ich mit "abgezogen", da meine Mutter mir das Kindergeld bis jetzt nie hat zukommen lassen, was auch absolut nie nötig war.)

    Ich hatte bei dem Gespräch explizit danach gefragt, wie es ist, wenn ich weiterhin immatrikuliert bin und vollzeit weiterstudiere - Aussage war, dass ja die Schwangerschaft doch Grund genug für Hartz4 wäre und die Wohnung auch mir "auf jeden Fall" bezahlt werden würde.

    Durch Recherchen im Internet und auch Konversationen mit anderen Studenten bin ich natürlich verwirrt, weil sich keine Aussage mit der der Sachbearbeiterin deckt und ich mir auch nicht vorstellen kann ohne Beurlaubung des Studiums Leistungen zu beziehen.

  • Hallo,

    Das meinte ich mit "abgezogen", da meine Mutter mir das Kindergeld bis jetzt nie hat zukommen lassen, was auch absolut nie nötig war.

    Deine Mutter mußte Dir auch das Kindergeld nicht geben, solange Du bei Ihr wohntest. Das Kindergeld ist kein "Taschengeld" für Kinder, sondern eine steuerliche Entlastung der Eltern für den Mehrbedarf, der durch ein Kind entsteht.

    Anders sieht es aus, wenn Du nicht mehr bei Deiner Mutter wohnst: dann muß Deine Mutter Dir Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen, was dann bei Bezug von Sozialleistungen bei Dir als Einkommen angerechnet wird.

    ussage war, dass ja die Schwangerschaft doch Grund genug für Hartz4 wäre und die Wohnung auch mir "auf jeden Fall" bezahlt werden würde.

    Die Schwangerschaft begründet keinen Anspruch auf ALG II, sofern Du noch immatrikuliert bist . Auch werden keine Kosten der Unterkunft für Dich übernommen, da Du vom ALG-II-Bezug ausgeschlossen bist. Diese Aussagen gelten allerdings nur, wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst.

    Es könnte jedoch Anspruch auf den Mehrbdarf bei Schwangerschaft bestehen. Nach Geburt des Kindes kann ein Antrag auf Sozialgeld für das Kind gestellt werden, bei dem dann die für das Kind anteilige Miete berücksichtigt wird.

    Ein ALG II-Anspruch käme nur in Frage, wenn Du z.B. wegen dem Kind ein Urlaubssemester nimmst.

    Gruß!

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