Temporäre Bedarfsgemeinschaft - ALG II Aufstockung - Umzug und Fragen

  • Hallo

    Ich bin mit meinen zwei Kindern in einer Temporären Bedarfsgemeinschaft und durfte auch vom Jobcenter aus in eine grössere Wohnung umziehen, da die alte Wohnung zu klein war für alle. Da sie auch sehr oft bei mir sind, auch über Nacht. Ich bin vom Vater meiner Kinder geschieden und gehe in Schichten arbeiten. Aller Dinge geringverdiener und bekomme daher aufstocken Hartz 4. Nun zu meiner Frage. Kann ich für die zwei einen Kleiderschrank und nen Schreibtisch als erstausstattung beantragen? Da mein Exmann dies alles mitgenommen hat, nach der Trennung. Die Kids leben bei ihm offiziell, durch meine Schichten. Er allerdings hat bei seinem Job so genannte " elterndienste". Vielen Dank im Vorraus für eure antworten

  • Kann ich für die zwei einen Kleiderschrank und nen Schreibtisch als erstausstattung beantragen?

    Hallo,

    ja, das kannst du machen.

    Es ist ein Antrag nach § 24, Absatz 3, SGB II.

    Du kannst im Antrag erklären, dass die beantragten Gegenstände vorher vorhanden waren, aber im Zuge der Trennung/Scheidung und Umzug nun bei dem Vater der Kinder sind.

    Insofern ist es ERST-Ausstattung.

    Wenn du eine temporäre BG mit den Kindern hast, wohnen sie auch offiziell bei dir für gewisse Zeiten. Das habt ihr so vereinbart und das JC hat deswegen auch eine Wohnung für 3 als erforderlich gesehen.

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