Gewinnspiele - Anrechnung von Bargeld gewinnen und Gutscheinen

  • Hallo liebe Community,

    ich bin neu hier und bin eigentlich nur hier um die Folgende Frage zu beantworten. Ich nehme seit neustem öfters an Gewinnspielen teil wo man Bargeld oder Gutscheine (Einkaufsgutscheine, ...) gewinnen kann (siehe hier alle Bargeld Gewinnspiele). Zwar habe ich zum heutigen Standpunkt noch nie etwas gewonnen, jedoch denke ich das dies bestimmt einmal vorkommen kann.

    Meine Frage wäre nun an alle ob ich diese Gewinne bei der Agentur angeben muss? Ich denke das ich Bargeld gewinne angeben muss aber Gutscheine? Es handelt sich dabei oftmals um gewonne Einkaufgutscheine oder Amazon Gutscheine. Da kann ja den doch egal sein oder?

    Ich habe echt keine Lust in meiner aktuellen Lage damit ärger zu kriegen weil gerade schon so viel schief läuft und ich in dem ganzen Thema Hartz V den Überblick verloren habe. Ich hoffe mir einfach damit etwas Geld noch zu erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tami

    Link auf eine Glücksspielseite zur Beantwortung

    der Fragestellung überflüssig, entfernt.

    Grace

  • Hallo Casa,

    vielen Dank dir. Bei dem ganzen Lesen blicke ich einfach nicht mehr durch. Aber wenn du sagst das Einnahmen außerhalb von Arbeitsverhältnissen nicht berücksichtigt werden ist Bargeld auch kein Problem?

  • Aber wenn du sagst das Einnahmen außerhalb von Arbeitsverhältnissen nicht berücksichtigt werden ist Bargeld auch kein Problem?

    Hallo,

    eine Einnahme in Geldeswert ist doch nun mal grad kein Bargeld. ;)

    Sondern zB deine Gutscheine. Oder eine Kühlschrankfüllung Lebensmittel. Oder eine Tankfüllung Sprit. Oder ein Goldbarren.

    Das alles ist kein Bargeld. Das alles sind Einnahmen in Geldeswert. Solche Einnahmen werden nicht (mehr) als Einkommen angerechnet.

    Die Regelung ist neu seit 2016.

    Bargeld ist Geld und das ist sichtbar, wenn es aufs Konto fliesst.

    In dem Link von Corinna brauchst du ganz am Anfang (fassung vom 18.08.2016) nur die blaue RZ 11.1. anklicken. Dort steht das Wichtige.

  • WIe gesagt:

    Banküberweisung, Bargeld, Geldscheine in allen Währungen, diverse Schecks sind BARGELD. Hierbei ist es egal, wo das Geld her kommt.

    Einnahmen in GeldesWERT sind Sachwerte, wie Einkaufsgutscheine, Tüten mit Lebensmitteln, Tankgutscheine, Sportstudiogutscheine usw. Hierbei erfolgt eine Anrechnung nur dann, wenn diese Sachwerte aus Arbeitsverhältnissen stammen. Bei Sachwerten privat oder nicht aus Arbeitsverhältnissen, erfolgt keine Anrechnung.

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