Mietübernahme 2 er WG

  • Hallo.

    Habe da folgende Frage. 2 Hartz 4 Empfänger möchten eine WG gründen. Wohnung kostet 480.- plus Heizkosten. Wie wird da die Miete vom Amt aufgeteilt ?

    Liebe Grüße

  • Hallo.

    Folgendes, mein zukünftiger Mitbewohner und ich waren heute mit dem Mietangebot beim Jobcenter. Er bekam sofort die Zusage. Und ich soll erst am 31.7 wieder dort hinkommen. Ist das rechtens vom Jobcenter, das so lange rauszuzögern ? Zum 01.08 haben wir ja schon die andere Wohnung. Und der Vermieter wartet auch schon auf eine Antwort.

  • Wir beide haben es bekommen. Waren zusammen beim Jobcenter. Und unterschreiben auch beide den Mietvertrag

    Habt ihr denn getrennte Zimmer oder teilt ihr euch z.B. das Schlafzimmer?

    Eventuell wird das Jobcenter einen Hausbesuch machen, um zu schauen, ob es sich tatsächlich um eine WG handelt.

  • Und unterschreiben auch beide den Mietvertrag

    Also 2 Mieter in einem Mietvertrag für eine 2er-WG.

    Was hattest du erwartet heute beim JC? Dass du auch eine Zusage für das Mietangebot bekommst?

    Ich versteh nicht recht, was das ändern würde.

    Ihr bezieht beide schon Leistungen vom JC, es ändern sich nun die Wohnkosten. Und was noch?

    Zum 1.8. werden die geänderten KDU berücksichtigt. Dann wohl mit halbe/halbe- Aufteilung.

  • Da haben wir uns wohl kräftig missverstanden. hmm

    Er, dein zukünftiger WG-Mitbewohner hat heute beim JC sofort die Zusage bekommen. Welche Zusage denn? Nicht für das Mietangebot für diese Wohnung?

    Du bist jetzt schon Hartz-4- Bezieher. Wieso sollst du einen Neuantrag stellen? Ziehst du denn aus einem ganz anderen Ort zu?

    Und welches Mietangebot soll nun noch bestätigt werden? Und von wem ?

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  • Ist das rechtens vom Jobcenter, das so lange rauszuzögern

    Da du von woanders her ziehst, beginnt dein Leistungsbezug mit Beginn des Mietvertrages, das ist der 1.8.

    Dann erst bekommst du vom neuen EMA die Meldebescheinigung mit neuer Adresse.

    Bis 31.7. ist noch dein *altes* JC zuständig, dort hast du alle Abmelde-Formalitäten zu erledigen. Und deinen Umzug zu organisieren.

    Dort hast du dich noch an die Regeln der Errreichbarkeits-Anordnung zu halten. (auch bekannt unter OAW-Regeln).

    Zum 01.08 haben wir ja schon die andere Wohnung.

    Die habt ihr erst, wenn der Mietvertrag geschlossen ist.

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