Fahrtkostenrückerstattung ALG II

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Anliegen ist sehr frisch, leider habe ich dazu im Forum selbst nichts gefunden. Folgende Situation kurz erklärt.

    - Es standen in einem anderen Bundesland mehrere Termine zu einem Bewerbungsgespräch an. (Terminbestätigungen liegen vor)

    - Fahrkartenkosten i.H.v. 174,80 € vom Regelsatz beglichen.

    - Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung wurde VOR Antritt der Reise gestellt.

    - Erkrankung am Reisetag. Wurde dem Jobcenter gemeldet und durch eine entsprechende AU-Bescheinigung bestätigt.

    Jetzt kommt der Knaller:

    Zitat:

    "Guten Tag Herr An1mu5,

    leider muss ich Ihren Reisekostenantrag zur Ablehnung bringen. Sie haben die Reise nicht angetreten und hätten die Fahrkarte am Sonntag davor stornieren können. Wir können Reisekosten nur erstatten, wenn ein Vorstellungsgespräch auch stattgefunden hat."

    Zitat Ende.

    Ich glaube mich trifft der Schlag. Ist das rechtens? Trotz all dem, dass ich nach den Regeln gespielt, alles gemeldet und bescheinigt habe? Zumal sich der Sachbearbeiter scheinbar keine Gedanken darüber macht, dass mir mal eben fast 180 € fehlen.

    Ich wäre jedem, der etwas konstruktives dazu beitragen kann, sehr dankbar für Informationen darüber, wie ich mich nun verhalten soll. Wobei ich dazu sagen muss, dass ich darauf schon etwas emotional reagiert habe.

    Zitat:

    "Nur damit ich das richtig verstehe. Man verlangt also von mir, dass ich von meinem Regelsatz 174,80 € aus eigener Tasche vorstrecke. Am Reisetag erkranke (wie soll man da am Vortag stornieren?), diesen Umstand anmelde und eine AU-Bescheinigung vorlege, nur um mir dann sagen zu lassen, dass ich auf meinen Kosten sitzen bleibe? Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass ich nur noch 0,16 € auf dem Konto habe, Herr Sowieso?"

    Zitat Ende

    Ich bedanke mich im voraus für die Unterstützung!

    Grüße

    An1mu5

    Einmal editiert, zuletzt von An1mu5 (18. Juli 2018 um 16:56)

  • leider muss ich Ihren Reisekostenantrag zur Ablehnung bringen....

    Hallo,

    dein Antrag wurde abgelehnt. Ist dieses Schreiben überhaupt erkennbar ein Bescheid/VA (mit RBBelehrung)?

    Gegen einen ablehnenden Bescheid sollte man möglichst nicht emotional reagieren. Besser wäre es, mind. eine Nacht darüber zu schlafen und dann einen sachlichen Widerspruch zu formulieren.

    Das gut durchdachte Schreiben sollte als Widerspruch gegen den Bescheid vom xx bezeichnet werden.

    Mir ist noch nicht ganz klar, warum du zwar richtigerweise ---vorher--- einen Antrag gestellt hast, aber warum einen Antrag auf Rückerstattung?

    Ein LB kann und soll größeres Summen für Reisen zu pot. AG nicht selbst vorschiessen.

    War denn die Zeit zwischen Einladung, Antrag und Termin so knapp?

    Hat eigentlich der/die einladenden AG die Übernahme der Fahrtkosten schon in der Einladung ausgeschlossen?

    Das JC hätte dir uU ein Ticket bezahlt, wenn du andernfalls die Bewerbungsgespräche nicht wahrnehmen kannst.

    Hast du keinerlei Schonvermögen?

    Man verlangt also von mir, dass ich von meinem Regelsatz 174,80 € aus eigener Tasche vorstrecke

    Nein, das verlangt niemand von dir.

    Und Herr Sowieso kann gar nicht wissen, wie viel du noch auf dem Konto oder in der Tasche hast.

    Man will nur keine Fahrt-/Reisekosten für eine nicht angetretene Fahrt erstatten.

    Eine Erstattung (wenn du gefahren wärst), würde ca. 4-6 Wochen Bearbeitungszeit bis zu deinem Konto benötigen. Deswegen empfehle ich bei größeren Beträgen immer *bitte Vorkasse--- meine Damen und Herren vom JC*.

    Hast du eine geltende EGV?

    Findet sich dort der Passus zu vorheriger Beantragung von Fahrtkosten zu V-Gesprächen?

    Hättest du am Sonntag stornieren können oder hat es dich am Montag erwischt?

    Die AU mit Datum vom Montag ist erklärt.

  • Hallo Ameise,

    danke für deine Antwort. Ich möchte auf die einzelnen Fragen eingehen.

    Ist dieses Schreiben überhaupt erkennbar ein Bescheid/VA (mit RBBelehrung)?

    Nein, bisher hatten wir nur E-Mail Kontakt. Ein richtiges Schreiben mit RBB gibt es dementsprechend noch nicht.

    Mir ist noch nicht ganz klar, warum du zwar richtigerweise ---vorher--- einen Antrag gestellt hast, aber warum einen Antrag auf Rückerstattung?

    Naja, ich hole den Antrag ab mit dem entsprechenden Datum. Gehe nach Haus, kaufe die Fahrkarte und gebe dann den Antrag ab. Vorkasse = Rückerstattung. hmm

    War denn die Zeit zwischen Einladung, Antrag und Termin so knapp?

    Einladung = die letzte Einladungsänderung (da mehrere Interessenten, ist es nicht so einfach, es jedem Recht zu machen), kam am 03.07.2018.

    Fahrkartenkauf = 06.07.2018 (Freitag)

    Reisebeginn = 09.07.2018 (Montag)

    Bewerbungstermine = 10.07.2018 (bis einschließlich 13.07.2018)

    Rückreise = 14.07.2018

    VB Antrag vom 28.06.2018

    Hat eigentlich der/die einladenden AG die Übernahme der Fahrtkosten schon in der Einladung ausgeschlossen?

    Ja.

    Hast du eine geltende EGV?

    Meines Wissens nicht, nein. Jedenfalls habe ich keine Kopie davon und wenn es um Kopien geht, bin ich der Erste der sich meldet.

  • Und aus welchen Gründen wurde die Fahrkarte nicht am Sonntag storniert? Oder nach Erkrankung?

    Nach meinen Informationen kann das nicht genutzt Ticket ab dem ersten Geltungstag zurückgegeben werden. Es entsteht nur eine Gebühr von nicht ganz 20 €

  • Zitat

    Und aus welchen Gründen wurde die Fahrkarte nicht am Sonntag storniert? Oder nach Erkrankung?

    Am Sonntag, da mich an diesem nur Kopfschmerzen verfolgt haben. Nach der Erkrankung, da ich keine 20 € für die Stornierung zur Verfügung hatte. Da Kost und Logis frei gewesen wäre, hätte mir die Familie vor Ort die Fahrkarten für die S-Bahn vorgestreckt, was mit dem Fahrkartenpreis der DB nicht vergleichbar ist. Dank dieser Fahrkarte bin ich bei absolut null. Momentan stehe ich mit dem Rücken zur Wand.

  • Die Rückerstattung wird mit dem Fahrkartenpreis verrechnet. Insoweit benötigt man keine zusätzlichen 20 € für die Rückgabe.

    Gibt es eine Eingliederungsvereinbarung und regelt die etwas zu Fahrtkosten?

  • Wie ich Ameise bereits schrieb:

    Zitat
    Hast du eine geltende EGV?

    Meines Wissens nicht, nein. Jedenfalls habe ich keine Kopie davon und wenn es um Kopien geht, bin ich der Erste der sich meldet.

  • Wir haben allerdings bereits den 18.07.2018. Das sind seit Reiseantritt bereits 9 Tage her. Geht das denn noch?

  • Ich habe mich mal bei der DB Homepage informiert. Folgendes wird mir bei Erstattungen angezeigt:

    Kosten:

    • Sparpreis-Tickets im Fernverkehr (ICE, IC/EC)
      - bis 1 Tag vor dem 1. Geltungstag: Umtausch oder Stornierung gegen ein Entgelt von 19 Euro
      - ab dem 1. Geltungstag: Umtausch oder Erstattung nicht mehr möglich

    So viel dazu.

  • Das gilt für Sparpreis-Tickets. Ich bezweifle, dass 174,80 für ein Sparpreisticket ausgegeben wurden. Der Preis ist dafür zu hoch. Ferner sind Sparpreistickets idR. nicht mehr wenige Tage (Freitag, 3 Tage vor der Reise). Verfügbar.

    Dass es sich um ein Sparpreisticket handeln soll, hast du bisher nicht gesagt.

  • Aber scheinbar will man das Ticket nicht umtauschen.

    Ich bezweifle, dass 174,80 für ein Sparpreisticket ausgegeben wurden.

    Ich würde mir ein wenig mehr Vertrauen wünschen. Ich bin niemand der sich Leistungen erschleichen möchte, sondern einfach nur Recht für dieses Unrecht des JC bekommen möchte. Dafür benötige ich Hilfe und kein Misstrauen. Denn davon schenkt mir das JC, sobald es um Geld geht, genug.

    Bitte keine Bilder hochladen, gelöscht

    Datei über Dateianhänge des Forum als PDF

    Grace

  • Es geht um die Erforschung des Sachverhalts. Wenn Angaben fehlen, muss eben gefragt werden. Andernfalls kann ich dir was erzählen und das stimmt im Ergebnis nicht. Wäre auch blöd.


    Da es sich um ein Sparticket handelt, ist der Umtausch ausgeschlossen. Bezüglich der Rückfährt wäre je nach Krankheit und ob Bettlägrigkeit vorlag, ein eventueller Umtausch möglich gewesen. Wobei mich wundert, dass die Rückfahrt an 14.07. erfolgen soll. So lang benötigt man idR. nicht für ein Vorstellungsgespräch.


    Jedenfalls besteht ein Anspruch bezüglich der Kostenübernahme für die Kosten zum Vorstellungsgespräch nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei kommt es m.E. nur darauf an, ob die Kosten zu übernehmen waren, weil ein Vorstellungsgespräch vorlag. Das scheint hier der Fall zu sein. Das kann die Behörde und später ein Gericht ganz anders sehen.

    Was mir allerdings seltsam vorkommt ist der Zeitpunkt der Rückfahrt. Hier müsste zumindest Ortsabwesenheit beantragt worden oder eine Absprache erfolgt sein, dass die Rückreise später durchgeführt wird. Andernfalls sehe ich schwarz für die Rückfahrt.


    Für die Zukunft erst Geld vom Jobcenter zahlen lassen, dann Normaltickets kaufen.

  • Hallo,

    Was mir allerdings seltsam vorkommt ist der Zeitpunkt der Rückfahrt.

    siehe hier:

    Gruß!

  • Nein, bisher hatten wir nur E-Mail Kontakt.

    Falls du die ganze Sache noch nicht unter *böse Erfahrung* abgeschlossen hast:

    Mit einer e-mail, die dir Ablehnung signalisiert, wirst du nicht vorankommen auf dem formalen Wege.

    Du kannst erst Widerspruch erheben und dann den Rechtsweg gehen, wenn du einen Verwaltungsakt als Bescheid hast.

    Gehe nach Haus, kaufe die Fahrkarte

    und zahlst aus deinem Regelbedarf?

    Darf ich nochmal fragen: Hast du kein Schonvermögen in Geld?

    Hast du diese Vorgehensweise schon öfter praktiziert mit erheblichen Fahrtkosten?

    Vorkasse = Rückerstattung.

    Nein. Ungleich.

    Vorkasse heißt, das JC bucht selbst und zahlt vorab (zB. bei Antragsabgabe am 6.7.) und händigt das online-Ticket aus.

    Rückerstattung heißt, du gehst in Vorleistung und hoffst, dass das JC schnell zurückerstattet.

    ---

    Egal wie, das JC hätte die per Vorkasse gezahlten 174,- von dir zurückgefordert, weil du die AU dem JC auch noch gleich mitgeteilt hast.

    Ich sehe leider keine Schneise in dieser...

  • Hyperionnn

    Es gibt bisher noch keinen Bescheid/VA.

    Beim Amtsgericht will der dortige Rechtspfleger mind. einen Bescheid sehen, bevor er einen BH-Antag aushändigt.

    Der TE sollte den Ablehnungsbescheid vom JC abwarten.

    Meine Meinung:

    Das Amtsgericht wird keinen Anspruch auf einen BHS erkennen.

    Leider.

  • Sobald ich etwas "handfestes" habe, werde ich mich noch einmal melden und euch informieren. Einen kleinen Teilerfolg konnte ich zumindest schon mal für mich verbuchen. Ich habe für diesen Monat einen "Vorschuss" i.H.v. 50,00 € erhalten. Wenigstens etwas!

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    anbei als PDF-Datei der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    Ich möchte dazu noch etwas anmerken. Wiedererwartend wird mir das Gleiche erzählt, wie es mein Sachbearbeiter bereits in der E-Mail angedeutet hat. Ich hätte am Sonntag bereits das Ticket stornieren können, was allerdings nicht möglich ist, da erst am Montag die Symptome aufgetreten sind.

    Widerspruch werde ich mit dem Zusatz, dass ich meinen Hausarzt von der Schweigepflicht für diesen expliziten Fall entbinden werde. Aber wie schreibe ich das?

    Mit freundlichen Grüßen

    An1mu5

    Datei wegen unzureichender Anonymisierung gelöscht

    Grace

  • Hallo,

    wenn du trotz Eindeutigkeit der Ablehnung Widerspruch erheben willst, dann kannst du dazu schreiben:

    "Meinen Hausarzt habe ich von der Schweigepflicht entbunden."

    Das genügt.

    Dein Hausarzt muss das vor allem wissen. Informiere ihn entsprechend, dass du ihn für diesen expliziten Fall von der Schweigepflicht gegenüber dem JC entbindest. Vielleicht hat er sogar ein Formular.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!