Wie viel darf angerechnet werden in einer bedarfsgemeinschaft?

  • ich lebe mit meiner Lebensgefährtin und den Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft. Durch meine Arbeit verdiene ich 795 € netto dazu. Das Amt zieht jeden Monat 500 € ab also arbeite ich für 300 € so gesehen. Ist das richtig so? Oder wie hoch dürfen die höchstens anrechnen?

    Vielen Dank

  • Du arbeitest für 795 € netto. Davon sind etwa 280 € Freibetrag und etwa 500 € werden auf das ALG2 angerechnet. ALG2 gibt es nur, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten kann. Kann man den Lebensunterhalt zumindest teilweise allein bestreiten, gibt es weniger ALG2.

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