Keine Angemessene Wohnung zu finden

  • Hallo,

    Ich bin leider seit drei Jahren im ALG2 System (mehrere Operationen gehabt, letzte am 1.3.18 und seit dem auch Krank geschrieben).

    Im Januar habe ich die Kündigung von meiner Vermieterin zum 30.7.18 bekommen, da Sie Eigenbedarf angemeldet hat und seit dem bin ich auf der Suche nach einer Wohnung im Kreis xxxxxxxx, nur habe ich bisher nichts gefunden. Über die gängigen Portalen, Zeitungen etc. finde ich auch keine Wohnung bzw. 95% meiner Anfragen bleiben unbeantwortet, laut dem JC hier, wissen diese über den Wohnungs Markt in meiner Region bescheid, das es kaum was gibt und können mir nicht Helfen (laut deren Aussage).

    Gibt es es eine Möglichkeit, das mir das JC doch Helfen kann, da mir aktuell etwas die Zeit davon rennnt.

    Ort für Hilfe nicht relevant

    Grace

  • Du musst deine Wohnungssuche dokumenteieren, dann kommen auch teurere Wohnungen in Frage, die das Jobcenter bezahlen muss.

    Im Übrigen würde ich mit der Vermieterin sprechen, um zu vereinbaren, dass du ggf. länger dort wohnen darfst.

    Man könnte auch prüfen, ob der Grund für den Eigenbedarf und damit die Kündigung rechtmäßig ist.

  • Du musst deine Wohnungssuche dokumenteieren, dann kommen auch teurere Wohnungen in Frage, die das Jobcenter bezahlen muss.

    Im Übrigen würde ich mit der Vermieterin sprechen, um zu vereinbaren, dass du ggf. länger dort wohnen darfst.

    Man könnte auch prüfen, ob der Grund für den Eigenbedarf und damit die Kündigung rechtmäßig ist.

    Habe ich bereits gemacht und dem Amt gezeigt, wie viel ich schon angeschrieben/angerufen habe, aber da bekomme ich keine Hilfe laut denen.

    Und die Kündigung ist Rechtens, habe ich schon überprüfen lassen und daran kann ich leider nichts mehr ändern jetzt.

    Ich habe halt kA, was ich noch tun kann um eine Wohnung zu finden.

  • Suchst du bereits auch teuere Wohnungen, also Wohnungen die unangemessen sind? Das würde deine Suche erweitern.

    Wer hat die Rechtmäßigkeit der Eigenbedarfskündigung geprüft?

  • aber da bekomme ich keine Hilfe laut denen.

    Hallo,

    leider ist das wirklich so. Das JC ist nicht zuständig für die Wohnungssuchen. Nicht zuständig ist oft deren liebstes Wort.

    Zur Kündigung:

    Meine Empfehlung ist, nicht zum 30.7. auszuziehen. Aber vorsorglich zu packen, damit man deinen Willen zum Umzug sieht.

    Die Vermieterin wird dir evtl. noch eine Frist setzen.

    Sie muß aber trotzdem erst zum Gericht und eine Räumnungsklage einreichen und dann muß erst das Gericht entscheiden, ob die Räumung rechtens wäre. Manchmal dauert das Monate.

    Du bist verpflichtet, dem JC mitzuteilen, wenn die Räumungsklage dir vorliegt. Das Gericht teilt das dem JC auch parallel mit.

    Helfen würde es, wenn du jetzt ein teureres Mietangebot finden würdest. Das JC müsste dann auch die Wohnkosten dafür übernehmen.

    (Prinzip: vor Wohnungslosigkeit bewahren)

    Trotzdem solltest du dich in deiner Stadt jetzt auch bei der *Wohnungsnothilfe* melden. Manchmal können die wirklich auch mit 'ner Wohnung helfen. Dir steht nämlich Obdachlosigkeit bevor.

    Viel Glück!

  • Helfen würde es, wenn du jetzt ein teureres Mietangebot finden würdest. Das JC müsste dann auch die Wohnkosten dafür übernehmen.

    (Prinzip: vor Wohnungslosigkeit bewahren)

    Aber auch nur bis maximal zum Höchstbetrag. Und der Threadtitel lautet "Keine angemessene Wohnung zu finden", weshalb man davon ausgehen kann, dass es keine angemessene Wohnung für einen angemessenen Preis gibt.

  • Aber auch nur bis maximal zum Höchstbetrag.

    Nein.

    Auch höhere als nach Richtwert und KDU-Richtlinie genannte Wohnkosten können bei Erfordernis als angemessen anerkannt werden.

    Das wird auch ganz häufig gemacht. zB Kostensenkungsaufforderungen werden verlängert und verlängert, letzten Endes werden die höheren KDU vom Träger gezahlt.

    Richtwerte und Richtlinien geben keine Höchstbeträge vor. Und alle beziehen sich auf § 22 SGB II.

    Bitte lies § 22 SGB II. Bitte lies auch die Richtlinien und Schlüssigen Konzepte. Es gibt nicht einmal Mietobergrenzen, und wenn, wird auf Ausnahmen verwiesen.

    Es gibt immer Ausnahmen von *höchstens* ,*in der Regel* und * längstens*. Immer.

    Und genau deshalb, weil der TE keine angemessene Unterkunft findet und gerade weil es hier eine Ausnahmesituation gibt, kann eine teurere Unterkunft trotzdem ausnahmsweise als *angemessen* anerkannt werden.

    Zudem ist der Umzug erforderlich, was bei Anerkennung der Angemessenheit weitere Beihilfen nach § 22 SGB II ermöglicht.

  • Ameise deine Beiträge sind teils fachlich falsch, völlig fern jeglicher Praxis und helfen niemandem weiter.

    Wenn der TE keine angemessene Unterkunft findet, ist dies nachzuweisen. Nur wenige Personen die sich um eine Unterkunft bemühen, lassen sich bestätigen, dass man sich um Wohnung XY bemüht hat. In der Regel trifft es auch nur dann zu, wenn man sich auf dutzende Wohnungen beworben/bemüht hat und nicht nur um 2 oder 3. Da es somit keine Nachweise geben dürfte, werden auch nur die Unterkunftskosten bis zum Höchstbetrag übernommen.

  • @bass386

    Die Praxis zeigt mir fast täglich, was geht und was nicht geht. Wenn ich Beiträge so schreibe, wie ich sie hier schreibe, bin ich mir sicher, dass sie richtig sind.

    Warum?: Weil ich aus der Praxis seit Jahren das positive Ergebnis habe. Es ist langwierig und nervig und verbraucht sagenhaft viel Papier, aber es geht.

    Im Beitrag #3 schreibt der TE, dass er längst nachgewiesen hat.

    Habe ich bereits gemacht und dem Amt gezeigt, wie viel ich schon angeschrieben/angerufen habe,

    Gern wiederholt: Höchstbeträge gibts nicht im KDU-Angemessenheitsthema. Es gibt *angemessen* bzw. *nicht angemessen*.

    Das Thema läuft rauf und runter seit 2005.

    Bitte hier lesen:

    dann kommen auch teurere Wohnungen in Frage, die das Jobcenter bezahlen muss.

    Vollkommen richtig.

    Und eben nicht nur bei drohender Wohnungslosigkeit wie beim TE.

    Man könnte noch fragen, aus welchem Grund der TE nur im Kreis xxx sucht.

    Und was ist fachlich falsch? hmmIch lerne gern dazu.

  • Hallo!

    Eine Korrektur des Zitats von Casa, denn es wurde etwas Wichtiges unterschlagen

    bei diesem Zitat hier:

    dann kommen auch teurere Wohnungen in Frage, die das Jobcenter bezahlen muss.

     

    Ich zitiere Casa wortwörtlich und schon ergibt es einen anderen Sinn:

    Du musst deine Wohnungssuche dokumenteieren, dann kommen auch teurere Wohnungen in Frage, die das Jobcenter bezahlen muss.

    Im Übrigen würde ich mit der Vermieterin sprechen, um zu vereinbaren, dass du ggf. länger dort wohnen darfst.


    Man könnte auch prüfen, ob der Grund für den Eigenbedarf und damit die Kündigung rechtmäßig ist.

    Casa schrieb also, ... du musst deine Wohnungssuche dokumentieren.

    Nichts Anderes schrieb auch hier bass386 und beide liegen richtig

    damit:

    Wenn der TE keine angemessene Unterkunft findet, ist dies nachzuweisen. Nur wenige Personen die sich um eine Unterkunft bemühen, lassen sich bestätigen, dass man sich um Wohnung XY bemüht hat. In der Regel trifft es auch nur dann zu, wenn man sich auf dutzende Wohnungen beworben/bemüht hat und nicht nur um 2 oder 3. Da es somit keine Nachweise geben dürfte, werden auch nur die Unterkunftskosten bis zum Höchstbetrag übernommen.

    Die Bestätigung und Dokumentierung der erfolglosen Suche nach bezahlbarem,

    der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft entsprechenden Wohnung ist

    Voraussetzung für die Übernahme der Kosten einer teureren Wohnung.

    Gruß

  • Ich habe nichts unterschlagen.

    Und der TE hat in Beitrag #3 als Antwort auf Casa geschrieben:

    Habe ich bereits gemacht und dem Amt gezeigt, wie viel ich schon angeschrieben/angerufen habe,

    Was wollt ihr noch wissen?

    Vorschlag:

    Wir warten, ob sich der TE meldet.

    Einmal editiert, zuletzt von Ameise (17. Juli 2018 um 16:53)

  • Sorry, bekomme keine benachrichtungen per mail, dass hier was geschriebene wurde.

    Wie ich bereits erwähnte, habe ich dem JC bereits gezeigt, wie viele ich angeschrieben/angerufen habe, das ja nicht schwer ist, wenn man dies über's web tut.

    Selbst teure Wohnungen zu finden ist schwer, da ich zu 97% nicht mal rück antworten erhalte und die restlichen 3% setzen sich auch Beleidigungen, höflichen absagen etc. zusammen.

    Bin auch bei sämtlichen Baugesellschaften hier in der Umgebung Angemeldet, aber da selbst hat man eine Wartezeit bis zu einem Jahr, da pro Angebot 50+ Bewerber kommen.

  • Hallo!

    Kleiner Hinweis am Rande!

    Sorry, bekomme keine benachrichtungen per mail, dass hier was geschriebene wurde.

    Das kann eingestellt werden --- > Kontrollzentrum -- >

    Einstellungen * Allgemein Privatsphäre * Benachrichtigungen anklicken

    und die Einstellung entsprechend aktivieren! :)

    Gruß

  • Es hat einen Grund warum ich nur hier im Kreis suche und zwar Ärzte und Physiotherapie, wie ich im Ersten Post geschrieben hatte, habe ich etliche Operationen hinter mir und muss alle 2 Tage zur Kontrolle zum Arzt und mehr mals Flüssigkeit aus meinem Knie entfernen lassen.

    Und des weiteren bin ich seit 3 1/2 Jahren am Stück des wegen Krank geschrieben und bisher hat das JC hier keine Probleme des wegen gemacht und ich weiß halt nicht, wie es bei anderen JC in anderen Kreisen aussieht, da ich halt gerne meine Versicherung behalten will.

    Stehen eig. auf Mail Info, mal schauen ob die in meinem Mail Server hängen.

    Hast du einen Wohnberechtigungsschein?


    Sprich auch mit dem Sozialamt, da gibt es eine Stelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit.

    Berichte uns das Ergebnis.

    Einen WBS habe ich, aber wo es keinen günstigen Wohnraum gibt, nützt mir der WBS leider wenig und desweiteren ist das, was eig. per WBS bezahlt wird, weit ab von der Realität in meinem Kreis, wenn schon 28m² ca. 400€ + NK kosten und per WBS max. in meinem Ort 185€ + NK bezahlt wird

    Laut Baugesellschaft die für meine Umgebung verantwortlich ist, kann man erst 2019 mit günstigen/sozial wohnraum wieder rechnen.

    Habe vorhin eine Info über eine 63m² Wohnung für 450€ + NK in meinem Ort bekommen, rufe da Morgen mal an und mal schauen, vllt habe ich ja mal Glück bei Privat Anbieter.

    Einmal editiert, zuletzt von haruchin (18. Juli 2018 um 00:56)

  • Dann fasse ich mal zusammen:

    -Es ist wichtig, in der Stadt bzw. im LK zu bleiben.

    -WBS-Wohnungen kommen zeitlich nicht in Frage.

    -bis 31.7. wirst du nichts anderes finden, was bezugsfertig/frei ab 1.8. ist.

    Bitte geh schnellstmöglich zur Fachstelle Wohnraumsicherung, erkläre dort deine Situation. Lege alle deine Nachweise und Unterlagen vor.

    Teile das auch zeitnah dem JC mit, dass du jetzt bei der Fachstelle gewesen bist.

    Bitte ziehe am 31.7. nicht selbst/ in Selbsthilfe aus der Wohnung aus.

    Habe vorhin eine Info über eine 63m² Wohnung für 450€ + NK

    Ich wünsch dir viel Glück!

    Nachfragen zur Technik bitte nicht im Hilfe-Thema

    Grace

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