Alles anzeigenDie BA hat eine interne Dienstanweisung zu wichtigen Gründen, wann die Aufnahme
oder Ablehnung einer Arbeit, Ausbildung oder vergleichbaren Maßnahme in Sinne
von § 10 SGB II unzumutbar ist oder sein kann. Der wichtige Grund ist immer im
Zusammenhang mit der Zumutbarkeit der auferlegten Pflichten zu sehen. Neu
aufgenommen wurde, dass eine Leistungsberechtigung nach § 67 SGB XII ein Indiz
für das Vorliegen eines wichtigen Grundes sein kann.
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