Rückforderung von Darlehen, aber nie eins beantragt.

  • Hallo erstmal,

    Gestern habe ich eine Mahnung erhalten, in der ein Darlehensbetrag zurück gefordert wird.

    Erstaunlich ist, dass ich zu vor keine formelle Rückforderung erhalten habe und die Rückforderung über den ''Bescheid der Darlehensbewilligung'' als Mahnung kam.

    Es handelt sich hier um einen Zeitraum im letzten Jahr, also März 2017.

    Ich habe nie ein Darlehen beantragt oder unterschrieben, geschweige denn erhalten. Ich bezweifel auch, dass das Jobcenter irgendeinen Beleg dafür hat.

    Trotzdem hab ich zu erst das Inkasso-Unternehmen angerufen und wurde aufgefordert dieses Problem im zugehörigen Amt aufzuklären. Das Jobcenter jedoch zeigt sich hier auch sehr unkooperativ. Am Schalter konnte ich dann doch einen Termin vereinbaren. Im Grunde tut man hier nicht viel um den Tatbestand aufzuklären. Ich gehe so langsam von Willkür und Vorsatz aus.

    Zu meiner Person kann ich sagen, dass ich seit April 2018 (Vollendung 25. Lj.) in keiner Bedarfsgemeinschaft bin und so mit auch keine Leistung mehr beanspruche.

    In dem Zeitraum war ich in einer.

    Kann der Kopf der Bedarfsgemeinschaft einfach so über den Kopf der Einzelnen ein Darlehen ohne deren Kenntnis und Einwilligung in Anspruch nehmen?

    Falls nein, welche Schritte, außer dem Rechtsanwalt könnte ich gehen, um die Sachlage zu klären?

  • Kann der Kopf der Bedarfsgemeinschaft einfach so über den Kopf der Einzelnen ein Darlehen ohne deren Kenntnis und Einwilligung in Anspruch nehmen?

    Der Vorstand der BG kann beim JC ein Darlehen beantragen.

    Je nach Art des Darlehens wird dann die gesamte BG (alle Mitglieder) als Darlehensnehmer im System hinterlegt.

    Welche Art Darlehen hat der Kopf deiner BG damals beantragt? Es gibt verschiedene, und nicht alle werden *kopfanteilig* verteilt.

    Aus meiner Erfahrung steht auf dem Inkasso-Schreiben der Grund der Forderung, zB. Mietkaution,

    Ich gehe so langsam von Willkür und Vorsatz aus.

    Es ist reines Verwaltungshandeln. Die JC beauftragen Inkasso-Dienste der BA für die Einziehung offener Forderungen. Das geht direkt.

    Der Kopf der BG als Darlehensnehmer und Unterschrifts-Geber weiß darüber Bescheid. Der weiß auch, wann der Aufhebungs-und Erstattungsbescheid vom JC kam und was er daraufhin gemacht hat (oder eben nicht gemacht hat).

    Bitte frag den zuerst.

  • Vielen dank für deine Antwort.

    Im Jahr 2016 wurde tatsächlich ein Darlehen beantragt, das in der vollen Summe wieder zurück gezahlt wurde.

    Im Falle eines Darlehens mal davon ausgehen, der Kopf der BG ist die Verwaltungsperson und der Unterschriftengeber, so müsste doch im Falle einer Rückforderung der Kopf der BG Adressat sein?

    In den einigen Male, in dem ich der Adressat war, da ging es auch nur um mich und nicht um die BG.

    Ich weiß nur, dass es nur um mich geht und ich kein Darlehen beantragt hatte und auch nie erhalten habe.

    Ich kann das 100% nachweisen.

    Ist in diesem Falle nicht das Amt in der Bringschuld und muss es mir nachweisen?

  • Hallo!

    Ich kann das 100% nachweisen.

    Ist in diesem Falle nicht das Amt in der Bringschuld und muss es mir nachweisen?

    Gegenfrage, warum reichst du nicht einfach die Unterlagen als

    Kopie ein und schaffst das aus der Welt? Dann wäre die Sache

    doch erledigt. ;)

    Gruß

  • Hallo Grace,

    es ist zwar sehr unhöflich, aber ich kann dir deine Gegenfrage nur mit einer weiteren Frage beantworten.

    Welche Unterlagen wären das? Mir fallen da nur Kontoauszüge aus dem letzten Jahr ein, falls das Amt meint mir das Geld überwiesen zu haben.

    Sonst muss ich mich entschuldigen. Ich hab mich missverständlich ausgedrückt.

    Ich kann jede Unterstellung und Vorwurf in der Hinsicht widerlegen.

    Von mir aus gibt es keine Unterlagen zum Überreichen. Welche sollten das auch sein?

    Gruß

  • Ich weiß nur, dass es nur um mich geht und ich kein Darlehen beantragt hatte und auch nie erhalten habe.

    Das ist gut.

    Dann erkläre doch bitte noch, warum du das hier fragst:

    Kann der Kopf der Bedarfsgemeinschaft einfach so über den Kopf der Einzelnen ein Darlehen ohne deren Kenntnis und Einwilligung in Anspruch nehmen?

    Ja, das ist möglich. Aber eben nicht für jedes Darlehen.

    Wenn es nur um dich geht und du ausschliessen kannst, dass noch was offen ist, dann spielt der Kopf einer BG, in der du damals warst, doch keine Rolle.

    Im Jahr 2016 wurde tatsächlich ein Darlehen beantragt, das in der vollen Summe wieder zurück gezahlt wurde.

    Das kannst du sicher nachweisen. Diesen Nachweis wirst du wohl von dem Kopf der BG , zu der du damals gehört hast, bekommen, wenn der das beantragt hatte und auch komplett zurückgezahlt hat.

    Eigenartig bleibt aber, dass du der Adressat bist. Kannst du das erklären?

    Ich mache in Inkasso-Fällen das:

    Ich schreibe dem Inkasso-Service per e-mail, dass mit dem JC der Sachverhalt erst geklärt werden muss, weil die Forderung nicht rechtens und gar nicht nachvollziehbar ist. Man möge bitte die Forderung aussetzen.

    Damit verhindert man, dass weitere Mahnkosten auflaufen oder es gleich auf eine Stundung hinausläuft.

    Hat schon häufig gut geklappt.

  • Ich beziehe mich mal auf die unteren Punkte, da es unnötigerweise zu Missverständnissen gekommen ist.

    Eigenartig bleibt aber, dass du der Adressat bist. Kannst du das erklären?

    Im jetzigen Fall bin ich der Adressat. Mit dem Darlehen früher hab ich nichts am Hut.

    Ich ziehe es auch in Betracht, dass es um einen Bürokratiefehler handeln könnte.

    Ich mache in Inkasso-Fällen das:

    Ich schreibe dem Inkasso-Service per e-mail, dass mit dem JC der Sachverhalt erst geklärt werden muss, weil die Forderung nicht rechtens und gar nicht nachvollziehbar ist. Man möge bitte die Forderung aussetzen.

    Damit verhindert man, dass weitere Mahnkosten auflaufen oder es gleich auf eine Stundung hinausläuft.

    Hat schon häufig gut geklappt.

    Genau das habe ich auch gemacht.

    Mein größtes Problem, um die Missverständnisse für alle Male los zu werden, sind die Sachbearbeiter, die kein Interesse an der Bewältigung meines Problems haben. Ich renne von Ort zu Ort. Die Geduld geht damit auch flöten.

  • Hallo!

    Ich wage mal anzumerken, dass eine Rückforderung nicht "vom

    Himmel fällt", einfach so. ;) Eine an dich gerichtete Rückforderung

    muss irgendwo eine rechtliche Grundlage haben.

    Du solltest dich auf jeden Fall dem Inkasso-Dienst umgehend in

    Verbindung setzen und denen mitteilen, dass du keine Ahnung hast

    und das erst mit dem JC klären muss. Denn sonst kann das übel werden.

    Gruß

  • Frag doch mal, um was für ein Darlehen es sich handeln soll.

    Dann kann das Jobcenter dir nähere Informationen geben.

    Mir ist kein Darlehen bekannt, dass die Kinder einer BG zurückzahlen müssten, wenn das Darlehen zu Gunsten eines Elternteils geleistet wurde.

    Denkbar wäre es allerdings in gewissen Konstellationen (z.B. Wohnungseinrichtung, die auch den Kinder zu Gute kommt (Waschmaschine).

  • Im jetzigen Fall bin ich der Adressat. Mit dem Darlehen früher hab ich nichts am Hut.

    Wenn es um ein Darlehen aus 2017 geht, wo du zu der BG gehört hast, dann bleibt die Frage:

    Warum hast du als früheres BG-Mitglied nichts damit zu tun?

    Leider sagst du nicht, um was für ein Darlehen es sich handelt .

    Trotzdem hab ich zu erst das Inkasso-Unternehmen angerufen

    Naja, ich schreibe zumindest e-mails. Ich rufe nicht unbedingt an. Wer schreibt, der bleibt.

    Die Sachbearbeiter machen Verwaltung nach ihren Verwaltungsanweisungen.

    Wie wärs, wenn du dem JC kurz und schriftlich die Situation schilderst, und dich auf das Inkassoschreiben beziehst.

    Man möge dir bitte erklären (und zwar schriftlich), wieso du ein bereits vollständig zurückgezahltes Darlehen der BG (Nr. angeben) nun nochmals zurückzahlen sollst.

    Ob eine Verwechslung vorläge...

    DAS kann nur das JC prüfen.

    Der Inkasso-Service ist nur der Geldeintreiber für das JC.

  • Hallo,

    danke nochmals für die Antworten.

    Einen Termin beim JC habe ich am Montag, dann weiß ich hoffentlich mehr.

    Wenn es um ein Darlehen aus 2017 geht, wo du zu der BG gehört hast, dann bleibt die Frage:

    Warum hast du als früheres BG-Mitglied nichts damit zu tun?

    Leider sagst du nicht, um was für ein Darlehen es sich handelt .

    Nein du verstehst es falsch. Es gab 2017 nie ein Darlehen. Auf der Rückforderung ist die Rede vom März 2017.

    Es gab zu beginn des Jahres 2016 mal ein Darlehen, das wie erwähnt komplett zurück gezahlt wurde.

    Um was für ein Darlehen es sich handelt wurde mir am Telefon nicht genannt.

    Begründung: Sie habe keine Einsicht in die alte BG, da ich nicht mehr dazu gehöre.

    In der Mahnung steht natürlich auch nicht drin, um was für ein Darlehen es sich handelt.

    Ich gehe hier von einer Verwechslung bzw. einem Fehler aus, aber die Mitarbeiter zeigen sich sehr unkooperativ bei der Lösung dieses Problems.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!