Anspruch auf AlG I bzw ALG II

  • Schönen guten Tag. Ich habe da mal ne frage vielleicht könnt ihr mir helfen.

    Mein Bruder ist in einem Call Center und schafft es dort nicht mehr mit dem Verkaufsdruck klar zu kommen. Seit dem es die neue Arbeitsanweisung gibt bei jedem gespräch ein verkauf anzusprechen.

    Nun fehlt er darauf hin schon seit 3 wochen unentschuldigt und hat jetzt bei der Standorrleitung nach einem Aufhebungsvertrag gefragt. Dieser soll wohl zum Ende Juli erfolgen.

    Nun hat mein Bruder Angst das es kein geld vom am gibt für den Zeitraum 06 vom Arbeitgeber was ja auch gerechtfertigt ist.

    Ist es möglich das wenn er Alg 1 oder 2 beantragt geld vom amt zu bekommen für den Zeitraum juni? Oder bekommt er da ne sperre von 3 Monaten wegen unentschuldigtes fehlen?

  • Er soll sofort seinen Arzt aufsuchen und sich eine AUB ausstellen lassen sowie ihm die Situation schildern. Möglicherweise empfiehlt der Arzt eine Kündigung. Auf gar keinen Fall soll er den Aufhebungsvertrag unterschreiben.

    Kopf in den Sand stecken ist auch keine Lösung, dann dann erfolgt die Sanktion / Sperrzeit in jedem Falle.

  • Wenn deinem Bruder nun aufgrund des unentschuldigten Fehlens gekündigt wird, muss er in jedem Fall die erhaltenen ALG II Leistungen zurückzahlen (Kostenersatz).

    Bei einem Aufhebungsvetrag dürfte es ähnlich sein, es sei denn, ein Arzt bestätigt, dass dein Bruder die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann.

    Problem hierbei ist aber, dass dein Bruder schon einige Wochen unentschuldigt gefehlt hat. Dies könnte auch bei der Bundesagentur oder im Jobcenter zu Problemen, sprich dem Kostenersatz führen. Wie die jeweiligen Behörden entscheiden kann man nicht voraussagen.

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