EGV Widersprechen trotz Unterschrift?

  • Hallo,

    und zwar habe ich eine normale EGV erhalten, mit der Bedingung an einer 8 Wöchigen Bewerbungsmaßnahme teilzunehmen.
    Weitere Infos, wie lange diese pro Tag gehen würde etc. konnte man mir dort nicht sagen.
    Ich sollte dafür bitte einfach zum Vorstellungstermin, da wird alles weitere erklärt.

    Ansich hätte ich kein Problem 3-4h zu so einer Maßnahme zu gehen, aber keine 8h lang pro Tag.
    Daher hatte ich die EGV erst einmal unterschrieben.
    Meine Bewerbungen sind top, erst durch eine andere Bewerbungsmaßnahme aktualisiert.
    Wären es wirklich 8h, kümmert man sich da max. 3-4h um die Bewerbungen und sitzt den rest der Zeit nur dumm rum.
    Das hatte ich schon in wirklich JEDER Maßnahme so.

    Nun habe ich vor zum Vorstellungstermin der Maßnahme zu gehen und mir halt die Infos einzuholen.
    Sollte diese wirklich 8h pro Tag gehen, würde ich da halt gerne Widersprechen.

    Ein Freund von mir, sagte ich sollte auf jeden fall dann die Maßnahme Verträge nicht unterschreiben.
    Kann man das hier ebenfalls so bestätigen?

    Das Problem ist aber, das ich nun die aktuelle EGV unterschrieben hatte.
    Wäre da ein Widerspruch überhaupt so einfach möglich?

    Desweiteren wurde zu der EGV, die alte EGV gekündigt.
    In meinen Augen aber die falsche.
    Ich hatte eine normale EGV damals unterschrieben, nach ner Weile hatte ich dann eine EGV VA erhalten.
    Dagegen hatte ich Widerspruch eingeleitet und nach etwas hin und her habe ich vom JC folgenden Brief erhalten.

    "nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund Ihres Widerspruches vom ... hebe ich den Bescheid vom ... (Tag der erstellten EGV VA) hiermit auf.
    Ihrem Widerspruch ist damit in vollem Umfang abgeholfen."

    Daraus verstehe ich, das die EGV VA aufgehoben wurde?
    Somit wurde nun bei der neuen EGV die falsche EGV gekündigt, da es bei der Kündigung um die EGV VA geht.
    Evt. wäre das ja dann ein Anhaltspunkt der aktuellen EGV zu widersprechen, auch wenn ich der aktuellen EGV einer Unterschrift gab?

    Ein bisschen durcheinander, ich hoffe es ist dennoch verständlich und man kann mir hier helfen.

    Einige weitere Daten:

    Neue EGV wurde Ende letzten Monats unterschrieben.
    Vorstellungsgespräch der Maßnahme beginnt diese Woche.
    Widersprechen würde ich dann nach dem Vorstellungsgespräch der Maßnahme, wenn diese wirklich 8h geht.

    grüße

  • Neue EGV wurde Ende letzten Monats unterschrieben.

    Hallo,

    diese EGV von Ende Juni ist nun die gültige. Es ist ein freiwillig geschlossener Vertrag.

    Deinem früheren Widerspruch wurde abgeholfen, weil eine unterschriebene EGV keine weitere per VA benötigt. (formale Sache)

    Vorstellungsgespräch der Maßnahme beginnt diese Woche.

    Ein erstes Gespräch findet diese Woche statt. Dort wirst du erfahren, wann die M. beginnt wie viele Std. pro Tag es sein werden.

    Viele MT bieten auch Teilzeit an (zB wenn die Kinderbetreuung nicht sichergestellt ist oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt).

    Widersprechen würde ich dann nach dem Vorstellungsgespräch der Maßnahme, wenn diese wirklich 8h geht.

    Welchen wichtigen Grund hast du wegen der möglichen 8 Stunden?

    Gegen die Massnahme kannst du keinen Widerspruch erheben. Du kannst höchstens den Massnahmevertrag nicht unterschreiben. Dann darf der MT dich nicht als Teilnehmer aufnehmen. Das muss der MT dem JC mitteilen.

    Alles weitere kennst du ?

    Wie viele Bewerbungs-Massnahmen hast du schon gemacht? Bist du U 25?

  • Also bin Ü25.

    Ich habe schon 3-4 Bewerbungsmaßnahmen gemacht in den Jahren.

    Die letzte vor ca. 2 Jahren.

    Der Grund warum ich 8h ablehne ist, weil bisher in jeder es so war, das man nach 3h bis max. 4h nur noch doof in der Gegend rumsitzt und wartet bis die Zeit rum geht.

    Sehe da keinen förderlichen Sinn drin, wie mich sowas weiter bringen soll.

    In meinen Augen ist das nur, sitzt lieber hier doof rum anstatt zu Hause.

    Und Teilzeit werde ich denke nicht bekommen, da ich so ansich keinen wichtigen Grund dafür hätte in deren Augen. (Keine Kinder oder desgleichen)

    Gegen die Massnahme kannst du keinen Widerspruch erheben. Du kannst höchstens den Massnahmevertrag nicht unterschreiben. Dann darf der MT dich nicht als Teilnehmer aufnehmen. Das muss der MT dem JC mitteilen.

    Alles weitere kennst du ?

    Falls die Maßnahme, wie ich denke wirklich 8h geht, habe ich vor die Verträge nicht zu unterschreiben.

    Danach folgt wohl vom JC eine Sanktionsmitteilung.

    Die Frage ist dann, ob ich gegen diese noch irgend etwas unternehmen kann oder wirklich komplett ausgeliefert bin, weil ich die EGV unterschrieben hatte.

  • Wir sind uns gewiss einig, dass sehr viele Massnahmen eher sinnlos sind. X-mal Bewerbungstrainings bringen tatsächlich keinen Job.

    Trotzdem gilt es, möglichst schmerzfrei und ohne Sanktion da rauszukommen.

    Du weißt aber nicht, ob du dort die halbe Zeit rumsitzt.

    Wenn du schon mehrere Bewerbungsmassnahmen mitgemacht hast, deine Bewerbungen auch top sind, dann solltest du beim ersten Gespräch beim MT in dieser Woche doch deutlich machen, dass es dir eben nicht um 3 oder 4 oder 8 Stunden pro Tag geht. Sondern um die generelle Massnahme.

    Dieser MT kann nicht wissen, wie oft du den Spaß schon mitmachen musstest. Für den bist du ein Neuer.

    Dein Vermittler/Fallmanager muss das auch wissen und sollte dir eine andere bessere Massnahme raussuchen.

    Wenn du mit guter Begründung den Vertrag beim MT nicht unterschreibst, liegt es in den Händen des MT, wie er das dem JC meldet.

    Wenn trotzdem eine Anhörung vor Sanktion kommt (das ist Pflicht), kannst du auch nochmal erklären, warum diese x. Wiederholungs-Massnahme dich nicht in Arbeit bringt.

    Ja---gegen eine verhängte Sanktion kannst du immer noch Widerspruch einlegen.

    Das hat mit der unterschriebenen EGV nichts zu tun.

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