Genereller Anspruch auf aufstockendes ALG II bei laufendem Wohngeldbezug

  • Hallöchen!

    In einigen Punkten habe ich mich schon schlau gelesen, habe aber noch ein paar offene Fragen, die noch nicht beantwortet werden konnten; deshalb hoffe ich auf kompetente Hilfe :)

    Die Eckdaten dazu sind folgende:

    - 2 Personen (verheiratet) (erstes und vorerst einziges Kind kommt im Januar ´19)

    - Mietwohnung 83m² (480€ Warmmiete; Neben- und Heizkosten werden nicht ausgewiesen, keine Abrechnung, dezentrale WW-Versorgung über Boiler); die Wohnung wäre für 3 Personen vom Mietpreis her angemessen (xxxxxxxxxxx.)

    - Mann ist berufstätig und hat einen Bruttoverdienst zwischen 1540 - 1700€ (abh. von monatl. Arbeitstagen); Frau vor der Schwangerschaft nicht berufstätig

    - Netto bleiben (Steuerklasse 3) zw. 1200 - 1300€

    - momentan werden 105€ Wohngeld monatlich bezogen

    Verschiedene Rechner spucken einen Anspruch von durchschnittl. 350€ (inkl. Schwangerschaftsmehrbedarf) aus.

    Nun die Frage: Haben wir einen Anspruch auf ALG II ? (Bei Wohngeldbezug ja prinzipiell nicht, das habe ich gelesen; mit ALG II hätten wir aber ca. 200-250€ mehr (solange wir noch zu zweit sind). Das Nettoeinkommen plus Wohngeld würde rein theoretisch 100% des Gesamtbedarfs (ohne den SS-Mehrbedarf) decken; allerdings ändert sich dass, wenn die Freibeträge vom Einkommen abgezogen werden.

    [Bei der Sozialberatung wurde uns dringend dazu geraten den ALG2-Antrag zu stellen, allein schon wegen der Sonder- und Mehrbedarfe].

    Über eine Antwort würden wir uns riesig freuen.

    Datenschutz und Wohnort entfernt

    Grace

  • So hoch ist derzeit ungefähr dein Nettoeinkommen.

    Ja, das schon. Aber ist denn von dem Nettoeinkommen nicht noch der Freibetrag abzuziehen? Dann wäre ich nur noch bei ca. 980€ anrechenbarem Einkommen.

    Oder werfe ich da jetzt etwas durcheinander?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!