U25 - ALG I endet und Schwerbehinderung mit Grad der Behinderung

  • Persönliche Erklärung


    Hiermit erkläre ich das mein Sohn xxx unentgeltlich (mietfrei) in der in sich abgeschlossenen Einliegerwohnung des Gebäudes (Straße) in (Ort), in welchem ich Hauptmieterin bin, wohnt.


    Des Weiteren leite ich xxx (Name) monatlich 150 Euro des Kindergeldes weiter, da ich nach wie vor Kindergeldempfängerin bin.

    44 Euro des Kindergeldes behalte ich zur anteiligen Deckung der Nebenkosten ein.


    Eine weitere finanzielle/materielle Unterstützung erfolgt nicht.


    Es wird getrennt gewirtschaftet, d. h. jeder zahlt seine Forderungen auf eigene Rechnung und jeder für sich bestreitet seinen Lebensunterhalt.



    Mit freundlichen Grüßen......


    Gut so? Oder zu viel? Zu wenig?

  • 44Euro des Kindergeldes behalte ich zur anteiligen Deckung derNebenkosten ein.

    Das verwirrt die Herrschaften garantiert.

    Dein Sohn hat sicher ein eigenes Konto. Du leitest sein Kindergeld monatlich komplett an ihn weiter.

    Wie ihr beide das mit dem Kindergeld intern zuordnet, liegt bei euch. Du zahlst seine Wohnkosten komplett aus deinem Einkommen/Vermögen. Deshalb hier gar nichts mit KDU-NK-o.s.ä. erklären.


    Für das JC ist das Kindergeld 194,- auf dem Konto des Sohnes sein einziges Einkommen.

    Diese Summe wird mit einem 30,-Freibetrag auf das Alg2 angerechnet. (Versicherungspauschale für Volljährige)

    Daraus wird:

    Regelbedarf RB für den Lebensunterhalt : 416,- (Er ist eine 1-Personen-BG in der RB-Stufe 1)

    Einkommen 194,- abzgl. 30,- ---> bereinigtes Einkommen 164,-

    Auszuzahlender Betrag : 252,-

    Von der Famkasse kommt mtl. 194,- Kindergeld.

    Zur Verfügung: 446,-

    (Was er dir davon abgibt, sind seine *Ausgaben*. Die sollten nicht in einer solchen Erklärung erscheinen.)

  • Mietfrei wohnen, aber anteilig Nebenkosten zahlen widerspricht sich ein wenig, sollte aber nicht das Problem sein.


    Ich verstehe nicht, warum du auf die anteiligen Nebenkosten verzichten willst. Diese Kosten fallen an und stehen dir bzw. deinem Sohn als Leistungsempfänger zu. Setze einen Vertrag auf und lasse deinen Sohn diesen im Jobcenter einreichen. Ob und wie ihr es dann mit den Überweisungen/Daueraufträgen verrechnet bedarf maximal einer schriftlichen Erklärung bzw. einen Aktenvermerk.

  • Naja, die Kaltmiete war schon die ganze Zeit so (also Fixkosten für mich), die Nebenkosten sind seit seinem "Wiedereinzug" schon in die Höhe gegangen.

    Aber ok... ich hoffe jetzt einfach mal weiter, dass wir (ach so, neee, ER) irgendwann mal eine Anstellung findet und das nicht zum Dauerzustand wird.
    Denn an sich sollte ich meinen Stellenumfang aufgrund meiner eigenen Situation/Befindlichkeit reduzieren und somit würde mein Einkommen dann auch weniger und ich müsste dann meine Ausgaben auch reduzieren. Dauerhaft über Jahre kann ich das so nicht leisten, zumal der jüngere Sohn zwecks Gleichberechtigung nach Schulende/Ausbildungsende dann die gleichen Ansprüche stellen wird.

  • Mel71

    Es fällt dir lesbar schwer, zwischen seinen Ansprüchen und deiner Situation zu unterscheiden. Bei JC- Berührung ist diese Trennung aber sehr wichtig.

    Die Hauptkriterien: Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit (finanziell) des Antragstellers.

    Also bitte entscheide, wie der Alg2-Antrag hinsichtlich der Wohnkosten für die ELW gestellt werden soll.


    Das JC interessiert bisher nicht, ob und wie du und andere Familienangehörige ihr Leben gestalten oder ändern werden ---denn es geht JETZT nur um deinen Sohn, der eine eigene BG ist und einen eigenen Haushalt führt. Der, soweit ersichtlich, sozialhilferechtlich bedürftig ist.


    Was vermutet denn das JC, wenn Teile der KDU von Dritten geleistet werden? Wie werden die 40,- als NK denn ermittelt? Gibt es eine BK-Abrechnung für die ELW, aus der die 40,- ersichtlich sind ? Wie hoch ist die Kaltmiete für die ELW?


    Könnten evtl. auch mehr Teile der Leistung von Dritten erbracht werden? usw.

    SOWAS interessiert dann das JC und sie vermuten und vermuten... und verlangen Nachweise...bevor sie bewilligen.

  • Ja, Ameise, ich weiß das ja.


    Deshalb lass ich die ganze KDU - Geschichte ja auch draußen. Ich will es nicht komplizierter / schwieriger machen als es eh schon ist.


    Ich war vor einigen Jahren selbst mal für kurze Zeit Aufstocker und diese ganze Nachweise, Erklärungen, Belege (die man eigentlich gar nicht hat, dann aber braucht) und vor allem die VERMUTUNGEN etc. haben mich in den Wahnsinn getrieben.

    Ich war nur noch am ausfüllen, Erklärungen schreiben und rumrennen um alles beizubringen was das JC wollte.

    Ich wollte das NIE MEHR erleben müssen, wie man damals mit mir umgegangen ist, wie ich (in meinen Augen schikaniert wurde).

    Nur jetzt holt mich diese ganze Geschichte von anderer Seite her wieder ein.


    Punktum ich lass es draußen. So ist es besser und hoffentlich ruhiger und unkomplizierter für alle.

  • Ich rate von einem (neuerlichen) Mietvertrag ab.


    1. es existiert bereits ein Mietvertrag.

    2. dieser wurde nur nie vollzogen.


    Auf einmal soll ein neuer Mietvertrag doch vollzogen werden? Bleiben wir mal realistisch und konzentrieren uns auf das bestmögliche Ergebnis unter Berücksichtigung der zwischenmenschlich-sozialen Situation, die hier vorliegt.



    Ich rate dazu, es bleibt wie es ist und die Mutter zahlt die Miete. Mehr nicht.

    Oder sie schmeißt den Sohn raus, wenn er seine Miete nicht zahlt / zahlen kann, wenn das Jobcenter sich weigert, was es tun wird.