Kündigung für zweite Ausbildung - Umzug in Ausbildungsstadt - Asyl und Fragen

  • Folgender Fall:

    Anerkannter Geflüchteter aus Syrien
    - 25 Jahre alt
    - Eltern leben nicht in Deutschland und können bei der Finanzierung nicht helfen
    - Arbeitserlaubnis und Freizügigkeit gegeben (keine Wohnsitzauflage)
    - Hat einen in Deutschland anerkannten Bachelor aus Syrien (International Logistic Management)
    -- mit dieser Ausbildung ist aber in Deutschland ohne deutsche Berufserfahrung oder deutsche Ausbildung keine Arbeit zu finden

    - arbeitet zur Zeit als Lagerhelfer Vollzeit

    - Noch wohnhaft in Südniedersachsen
    - Ausbildungsbeginn im Norden Niedersachsens als Schifffahrtskaufmann am 01.09.2018 (heute Vertragsunterzeichnung - noch keine IHK-Registrierung)
    - Ausbildungsort xxxxxxxxxxxxx (Niedersachsen)

    Folgender Zeitplan, korrekt?

    Er muss also die Arbeit zu Ende August 2018 kündigen.

    Er braucht zum 1.9.2019 eine Wohnung in xxxxxxxxx

    Ausbildungsgehalt brutto 550 Euro, netto ca. 430 Euro.

    BAB und Bafög beantragen, sobald er eine Wohnung hat (Obergrenze der Miete und Wohnfläche beachten)

    Nach Ablehnung von BAB und Bafög (beides müsste wegen schon abgeschlossener 1. Ausbildung abgelehnt werden)

    Dann Wohngeld-Antrag (wird nach telefonischer Aussage der Wohngeldstelle im Norden Niedersachsens abgelehnt werden, weil er mit 430 Euro zu wenig verdient)

    => Dann erst ALG-II-Antrag

    Fragen:

    - gibt es einen Anspruch auf ALG-II in diesem Fall?

    - natürlich kann in diesem Fall das Mietangebot dem JC nicht vor Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden, weil ja erst BAB und Bafög beantragt werden muss, und zur Berechnung des Anspruchs werden konkrete Zahlen für die Wohnung verlangt...

    - wird dann vom JC erst geprüft, ob ein Umzug überhaupt erlaubt war (Hilfsjob in Vollzeit kündigen für eine Ausbildung) und zahlt das JC (wenn überhaupt) dann nur die (sicher viel niedrigere Miete) aus Südniedersachsen?

    Wohnort gehört zu den personenbezogenen Daten

    Gelöscht!

    Grace

  • Ja, vielen Dank!
    Das Thema Asyl ist aber eigentlich unerheblich, da er anerkannt ist und normale Arbeitserlaubnis hat - entscheidender ist eher, dass der 1. Abschluss im Ausland erworben wurde und keine Eltern zur Finanzierung vorhanden sind...

  • Nach Ablehnung von BAB und Bafög (beides müsste wegen schon abgeschlossener 1. Ausbildung abgelehnt werden)

    Hallo,

    ich denke, in diesem Fall wird es wegen der 1.-Ausbildung in Syrien keine Ablehnung geben. Die Ausnahmen für Geflüchtete beim BAB kann die AfA geben.

    Oder du findest es schnell hier:

    An welches BaföG denkst du hier? Er wird doch Azubi mit Azubi-vergütung aufgrund der betrieblichen Ausbildung.

    Zugang zu Ausbildungsförderung für Geflüchtete

    Diese Azubi-Vergütung deckt nicht seinen Bedarf, deshalb hätte er mM Anspruch auf ergänzendes Alg2.

    BAB zusätzlich , weil er den Ausbildungsort nicht vom Wohnort aus erreichen kann, also umziehen muss.

    Es ist noch 1 Jahr Zeit.

    Suche nach Unterkunft in xxxxxx und Umgebung kann man beginnen, evtl. unterstützt der Ausbildungsbetrieb dabei?

    Die angemessenen KDU für xxxxxxxxxxxxxx:

    Ein Umzug ist immer erlaubt. Problematisch ist oft, ob das JC die Wohnkosten komplett zahlt. Und ob Umzugskosten und Kautionsdarlehen gewährt werden.

    edit:

    Antragstellung zur Erforderlichkeit des Umzuges ist nötig.

    Der Umzug wird erforderlich.

    Bitte den Datenschutz beachten! Nur allgemeiner Hinweis zulässig

    Wir sind ein anonymes Forum. Bitte Link nicht als Zitat einstellen,

    nur Textpassagen benötigen Zitat

    Grace

  • Sorry ... Ausbildungsbeginn ist 2018! ... es ist also eben leider keine Zeit mehr ;)

    Kann er die Erforderlichkeit des Umzugs beim Jobcenter beantragen, wenn er jetzt gar nicht beim Jobcenter ist?
    Er arbeitet ja noch bis Ende August in Vollzeit ...

    Er dürfte als anerkannter Flüchtling keinen anderen Regelungen unterliegen als jeder Deutsche Azubi auch - also würde BAB wohl abgelehnt wegen der schon abgeschlossenen ersten Ausbildung - so denke ich...


    Umzugskosten und Kautionsdarlehen sind kein Problem, da er ja die Kaution der alten Wohnung bekommt und Umzug ist halb so wild ... schwieriger wäre es, wenn das Jobcenter nur die Miethöhe der alten Wohnung übernehmen würde, weil die sehr viel niedriger sein wird als im Hamburger Umland...

  • ach so.

    Dann anderer Plan.

    Passt die Kündigungsfrist noch zum 31.08.2018?

    Er wird als Vollzeit-AN nichts in Sachen Umzug bekommen. Muss das selbst bezahlen.

    Wenn er in *** wohnt und seine Azubi-Vergütung den Bedarf nicht deckt, kann er dort beim zuständigen JC ergänzendes Alg2 beantragen. Die Wohnkosten sollten trotzdem den angemessenen Rahmen haben, sonst setzt er sich gleich der Kostensenkungsaufforderung aus.

    Ich denke, ihr solltet bei der Agentur oder der IQ-Fachstelle nachfragen, ob er als GFK-Flüchtling eine Ausnahmeregelung bekommt. Die stellen auch Bescheinigungen dazu aus. Ich kenne diese Verfahrensweise bei den nicht anerkannten Studienabschlüssen.

    Es wird sehr viel ausnahmsweise geregelt.

  • Kündigung ist arbeitnehmerseits kein Problem - 4 Wochen vorher gesetzlich - und de facto ist auch kürzer möglich.

    Klar - Umzug muss er selbst zahlen.

    Ich frage mal beim JC - ich denke, er muss auf jeden Fall BAB vorab beantragen und sich die Ablehnung abholen, sonst wird das JC bestimmt nichts zahlen.

    Sein Bachelor ist hier ja schon anerkannt - ich denke, die Frage ist, ob das JC nicht sagt: "Du hast doch schon eine Ausbildung und eine Vollzeit-Arbeit, eine zweite Ausbildung darfst du selbst finanzieren" Es gibt gute Argumente dafür, aber ich befürchte, die braucht er auch ...

  • ich denke, die Frage ist, ob das JC nicht sagt:

    Was das JC ihm dann sagt, weiß ich nicht.

    Ich weiß nur, dass Geflüchtete viel Förderung hinsichtlich Qualifizierung erhalten und dass JC die Qualifizierung von Geflüchteten nicht ausbremsen dürfen.

    Viel Glück!

  • ALG2 gibts nicht, da Zweitausbildung. Immerhin ist sein Abschluss in Deutschland anerkannt. Findet er keine Arbeit, kann er umschulen. Das ist aber etwas anderes als eine klassische Berufsausbildung. Im Übrigen hat er Arbeit.

    BAB hat die Voraussetzung, dass die Zweitausbildung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig ist. Das ist nicht notwendig, denn er hat Arbeit.

    Für Wohngeld gibt es keine Einkommensgrenze. Allerdings wird er mit dem wenigen Wohngeld nicht über die Runden kommen.


    Ich rate dringend von dem Plan ab.

  • Es ist kompliziert, ich ahnte es ja schon :-P

    Umschulen geht wohl nicht, da ..

    - da er (aus privaten/familiären Gründen) nicht warten kann langwierige Verhandlungen nötig sind, die Zeit hat er nicht.- die Ausbildung wohl nicht als Umschulung anerkannt ist.


    - die Ausbildung, die er beginnen will, ja im selben Bereich liegt, wie sein Bachelor:

    -- Bachelor: in "International Logistik Management" (Teppich-Etage)

    -- Arbeit aktuell: Lagerhelfer (mit Bandscheibenproblemen und Mindestlohn)

    -- zugesagte Ausbildung: Schifffahrtskaufmann (Teppich-Etage) und nur eine speziellere, dafür praxisorientierte Variante seines Studiums

    - er den Ausbildungsvertrag schon unterschrieben hat.

    Formal ist eine zweite Ausbildung nicht nötig, aber bekommt keine Arbeit, die zu seiner Berufsausbildung passt - jedenfalls nicht ohne lange Praktika, und da hatte das Jobcenter nicht mitgespielt (er sollte für Praktika Einstellungszusagen vorweisen ... grrrr)

    Bzgl. Wohngeld gab es vom zuständigen Sachbearbeiter der Wohngeldstelle in der Stadt, in die er ziehen wird die Aussage, dass er mit 430 Euro netto Ausbildungsgehalt kein Wohngeld bekommen würde, da der Anteil, den er von der Miete selbst übernehmen könne, zu gering sei... Wohngeld würde ja notfalls reichen, wenn er es denn bekommen würde.

    An einer Ausbildung hier in Deutschland kommt er nicht vorbei, wenn er mal wegkommen will vom Mindestlohn und Bandscheiben-Problemen.

    Da der Fall so viele Ausnahmen und Fragen aufwirft, er auf der anderen Seite jetzt aus der jetzigen Situation schnell raus muss/will und er letztlich bei Durchstehen der Ausbildung sehr gute Chancen hat, wird er es einfach machen und dann sehen, was passiert

  • Er kann das ja auch machen. Die Frage ist aber, wie er das finanzieren will. Mit der Ausbildungsvergütung geht das wohl nicht.

    Fraglich ist auch, warum das Unternehmen so wenig zahlt oder warum es ihn nicht sofort einstellt? Eine befristete Zeit als Trainee zu geringem Lohn von mir aus und danach mit adäquater Bezahlung.

  • Hast du für ihn schon anderes recherchiert, wenn Alg2 nicht in Frage kommt?

    Ohne Wertung und Machbarkeit fällt mir ein:

    -Stipendium von spez. Stiftungen, die Geflüchtete fördern

    -Bildungskredit KfW

    -Privatdarlehen

  • Das mit der Anstellung ist eben das Problem: Das haben wir versucht und funktioniert nicht - ohne Berufserfahrung oder Ausbildung aus Deutschland bekommt er keine Arbeit in der Teppichetage - und der Übergang vom Lager in den Bürotrakt ist praktisch unmöglich.

    BAföG geht nicht, da betriebliche Ausbildung => deshalb geht auch Bildungskredit nicht (setzt Bafög-Fähigkeit voraus).
    BAB geht nicht, da schon eine erste abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.

    Bliebe Wohngeld und Mietzuschuss ALG II zu prüfen, was er dann einfach ausprobieren muss.

    Ansonsten wäre tatsächlich ein Privatdarlehen möglich - evtl. plus Minijob am Wochenende.

  • Bliebe Wohngeld und Mietzuschuss ALG II zu prüfen,

    Wenn, das gibt es Wohngeld ---oder--- Alg2.

    Sein Netto deckt ja mit 430,- gerade mal den Bedarf für den Lebensunterhalt.

    Wohngeld deckt nie die gesamten Mietkosten ab.

    Er hat doch jetzt mit dem Ausbildungsvertrag zum Schifffahrtskaufmann Fakten geschaffen.

    Wenn du meinst, alles geht nicht, empfehle ich dir nochmal konkret die Otto-Bennecke-Stiftung.

    Die fördern gerade auch sehr intensiv Geflüchtete im Bereich berufliche Bildung und Studienvorbereitung.

    (Nicht nur Personen ohne Abschluss im Herkunftsland).

    Was ist denn eine Teppichetage?:/

  • Hmm ... in der Teppichetage sind die Büro-Jobs :-P

    Naja, wir werden Wohngeld und ALG-II versuchen - geht ja eh erst, wenn die Wohnung angemietet ist.

    Notfalls würde eine Bekannte mit einem Privatkredit einspringen - also gibt es ein Rettungsseil.

    Ja, vielen Dank - werde mich da auch schlau mache bzgl. der Stiftung!!

  • Mit 25 schon Bandscheibenprobleme und Aufstiegswunsch in die Teppichetage.

    Alles klar.

    Ich hatte doch tatsächlich an einen Teppich-Großhandel /Logistik gedacht. Aber in ***? 8)

    Viel Glück.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!