Habe ich überhaupt Anspruch auf ALG II?

  • Hier mal meine Eckdaten zur Einnordnung:


    Alter:24

    Geburtstag : 01.04.1994


    Erwerbslos: seit dem 01.07.2017

    ALG I-Bezug endet am: 07.08.2018


    Ausbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß - und Außenhandel (01.07.2017)


    Wohnhaft: "zu Hause" zusammen mit meiner Mutter und meinem Stiefvater


    Beziehungsstatus: Ledig (Freundin)


    Einkommensverhältnisse:


    Eigenvermögen knapp 3.500€ (davon allerdings nur 500€ aufm Konto[Blockierte Grafik: https://www.elo-forum.org/images/smilies/wink.gif] )


    Stiefvater arbeitet vollzeit und verdient ca. 1.800€ (Brutto), meine Mutter arbeitet Teilzeit 3 Tage die Woche à 5 Stunden und bekommt 9,50€/Std.


    Da ich mittlerweile die meiste Zeit bei meiner Freundin in ihrem Elternhaus verbringe, auch mal deren Daten:


    Freundin verdient ca. 1.600€ (Brutto, Vollzeit), Ihre Mutter bekommt etwa 10€/Std. und arbeitet Vollzeit.


    Ihr Vater ist auch noch im Haus, ist aber seit 5 Jahren ausgesteuert und bezeiht ne kleine Erwerbsminderungsrente; keine ahnung wie hoch die ist.


    Die Frage ist jetzt: Habe ich überhaupt ne "Chance" auf Hartz IV?


    Oder verdient meine "Gemeinschaft" zu Hause zu viel?

    Und was dann?

    Wie bin ich dann krankenversichert?


    Da ich psychisch krank (Depressionen, zklythomische Ausprägung) bin, brauche ich regelmäßig meine Medikamente und daher ist ne KV zwingend notwendig.


    Und wenn ich sage "Ich ziehe offiziell zu meiner Freundin", wäre das doch dasselbe in Grün,oder?

    Mal abgesehen davon, das es nicht gut für unsere Beziehung wäre, wenn sie mich dann mit durchfüttern müsste.....


    Könnt ihr mir da Ratschläge geben, was da jetzt am besten zu tun ist und wie ich da nächsten Wochen angehen sollte?


    Sollte ich jetzt schon mal nen ALG II-Antrag stellen und mich mit meiner Krankenkasse in verbindung setzen?


    Mir wurde von einigen schon geraten, einfach von zu Hause auszuziehen und das am besten beim JC so zu argumentieren, das Ich und meine Mutter uns nicht mehr verstehen und sie das auch bezeugen soll (also Lügen). Da werde ich die doch nie zu kriegen!? Ich weiß, die würde mich lieber bei sich weiter haben, als mich in die klauen des Jobcenters zu geben :D

    Einmal editiert, zuletzt von Johnboy5000 (5. Juli 2018 um 08:45)

  • Hallo Johnboy5000

    Erstmal ist bei Berechnung für die BG (Bedarfsgemeinschaft) ausschlagebend wo du postalisch (also laut Einwohnermeldeamt - siehe Anschrift auf dem Perso) gemeldet bist. Ich vermute auf deinem Ausweis steht noch die Adresse deiner Eltern. Demnach ist für das JC nur wichtig, welches EK (Einkommen) dort von der Familie erwirtschaftet wird. Ob du regelmäßig deine Freundin besuchst, spielt dabei keine wirkliche Rolle (solange Sie in der Nähe wohnt, denn an deinem Wohnort kannst du dich ja frei bewegen.)

    Bei ALG2-Bezug ist wichtig, dass du postalisch jederzeit für's JC erreichbar bist. (Ortsabwesenheit kann man anmelden, jedoch sollte man sparsam damit umgehen, sind nur 21 Kalendertage pro Jahr - inkl Sonn- und Feiertagen)

    Ein Auszug, nur knappes halbes Jahr bevor dein ALG1 endet, macht erstens verdächtig und zweitens, bist du ja noch U25. Heißt, das JC darf dich ohnehin zurück in dein "Elternhaus" schicken solange du noch nicht 25 bist. Für einen Auszug für U25jährige. müssen schon etwas driftigere Gründe vorliegen, als nur "ich verstehe mich nicht mehr mit meiner Mutter". Solange bei deinen Eltern genug Platz vorhanden ist (du hast in deinem Alter natürlich ein Recht auf ein eigenes Zimmer, zwecks Privatssphäre)

    Ob du theroretisch Anpruch hättest, hängt nicht nur vom EK ab, sondern auch von den Wohnverhältnissen (wie viel m², wie viel Miete).

    Die Berechnung funktioniert folgendermaßen (grob beschrieben):

    zuerst wird der Gesamtbedarf der einzelnen BG-Mitglieder ermittelt (also Du, deine Mutter, Stiefvater, wie in einer Excel Tabelle, eine Spalte für jeden und eine Spalte, wo alles Gesamt steht))

    Regelbedarf + Grundmiete + Heizkosten + Nebenkosten = Gesamtbedarf.

    Es gibt - regional abhängige - Vorgaben, wie viel m² und wie hoch die Bruttokaltmiete (Kaltmiete + kalte Betr.kosten, also ohne Heiz- und Warmwasserkosten) maximal sein darf.

    Wie diese "Grenzen" in eurem Wohnort aussehen, kann man in Erfahrung bringen, teils findet man diese sogenannte "Richtlinie der Stadt XY zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung" auch online bzw via google.

    Bsp.: in meiner Stadt sind für einen 3 Personen-Haushalt 405€ (Brottokaltmiete!) und 88,50€ für Heizkosten "angemessen"

    sowie ein Orientierungswert von 75m² (bei m² kommt es meist nicht genau drauf an, wenn's 5m² mehr sind, macht das nichts)

    Anhand dieser Richtlinen, kannst du sehen ob und inwieweit ihr evtl darüber liegt, oder auch nicht.
    Da Mutter und Stiefvater arbeiten gehen, kann das JC natürlich nicht zu einem Umzug zwingen, wenn ihr über der Grenze liegt, nur werden dann in der Berechnung, eben nur diese Grenzen genutzt.

    Wie hoch der Regelbedarf, für jede einzelne Person ist, müsste man mal googlen, hab ich nicht im Kopf da ich allein stehend bin, daher sind es bei mir z.B. 416€

    Nachdem also der Gesamtbedarf ermittelt wurde, folgt Abzug von Freibeträgen = zu berücksichtigendes EK

    Damit folgt Berechnung "verteilbares EK" (hier wird das zu berücksichtigende EK gleichmäßig auf alle Mitgleider der BG verteilt)

    Bsp:

    Person A hat 0,00 zu berücksichtigendes EK

    Person B hat 1400,00 zu berücksichtigendes EK

    1500,00 / 2 = 700 pro Person

    Jetzt wird der Gesamtbedarf gegen gerechnet, liegt der Bedarf darüber, wird die Differenz bewilligt, ist der Bedarf geringer, folgt eine Ablehnung.

    Ich empfehle dir, mal verschiedene Online-ALG2-Rechner zu nutzen, damit kannst du zumindest raus finden, ob da - theroetisch - noch was bei rum kommt. Es ist immer gut mehrer ALG2-Rechner zu nutzen um zu vergleichen, weil jeder wird dir mit Sicherheit ein anderes Ergebnis bringen.

    Zu deiner Frage wegen deiner KV - solange du noch U25 bist, kannst du ganz einfach wieder in die "Familienversicherung" aufgenommen werden. Dabei ist's übrigens egal, ob du daheim wohnst oder nicht, solange man mit U25 kein EK hat und Beiträge selbst zahlen kann, bist du über deine Mutter einfach mitversichert. (Einfach mal zur KV gehen und nachfragen)

    Ab Ü25 übernimmt das JC - vorausgesetzt man bekommt ALG2 - die KV-Beiträge. Mit 25 dürftest du ohnehin ausziehen und einen eigenen Hausstand gründen. Dann spielt das EK deiner Eltern eh keine rolle mehr und du bekommst allein den vollen Satz des Regelbedarfs und bist auch KV-mäßig über ALG2 abgesichert. Könntest dann sogar Erstausstattung beantragen ;)

    Also denk mal, da es so klingt als würdet ihr euch daheim gut verstehen, kannste ruhig noch bis 25 bei Mutti bleiben. Evtl hast du ja sogar bis dein ALG1 endet sogar schon wieder einen neuen Job gefunden. Hoffe konnte dir weiterhelfen, falls noch fragen sind, einfach hier schreiben ^^

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