Antragsbegründung sowie Lebenslauf für den Erstantrag ALG II

  • Guten Tag liebes Forum,

    ich bin noch jung (23) und derzeit noch bei der Post angestellt. Werde meine Stelle dort aber bald aufgeben, da mir der tägliche Leistungsdruck auf's Gemüt schlägt. Daher habe ich ALG2 beantragt, bis ich meine Ausbildung (entweder im September '18 oder September '19) anfangen kann. 2019 hätte ich einen Platz sicher, aber 2018 wäre natürlich besser. Soviel zum Drumherum!

    Bei einer Infoveranstaltung im hiesigen Jobcenter wurden mir meine Unterlagen ausgehändigt, darunter auch die "Anlage zum Antrag auf ALG2 / Sozialgeld - Antragsbegründung". Ich habe nirgends nachlesen können, ob diese Begründung von mir zu erbringen ist oder nicht. Darum geht es mir aber nicht primär.

    Vielmehr geht es mir darum, dass sie auch einen Lebenslauf der letzten 7 (SIEBEN!!) Jahre verlangen, mit Krankheiten/Auslandsaufenthalten/Arbeitslosigkeit und allem drum und dran. Ich zögere gerade, ob ich das ausfüllen soll, weil ich gestern noch nachgelesen habe, dass für die Klärung des aktuellen Anspruchs meine Vergangenheit nicht wichtig ist.

    Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Wenn noch Fragen sind, kann ich das besagte Dokument gerne hier anonymisiert hochladen.

    Liebe Grüße xxxx

    muttinazareth

    PS: Ich bin keine Mutti ;)

    lol

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    Grace

  • Die Antragsbegründung ist mittlerweile normal, wird aber nicht von jedem Sachbearbeiter gelesen. Dort schreibt man rein, warum man auf ALG II angewiesen ist.

    Der Lebenslauf hat mit der reinen Antragsbearbeitung nichts zu tun und ist eigentlich nur für die Arbeitsvermittlung interessant.

    Da du deinen Job gekündigt hast, wird Kostenersatz auf dich zukommen.

  • Hallo!

    Vielmehr geht es mir darum, dass sie auch einen Lebenslauf der letzten 7 (SIEBEN!!) Jahre verlangen, mit Krankheiten/Auslandsaufenthalten/Arbeitslosigkeit und allem drum und dran. Ich zögere gerade, ob ich das ausfüllen soll, weil ich gestern noch nachgelesen habe, dass für die Klärung des aktuellen Anspruchs meine Vergangenheit nicht wichtig ist.

    Für den ALG II Anspruch selber nicht, aber hier eine Information:

    Durch eine Potenzialanalyse (Profiling) sollen frühzeitig Beschäftigungschancen und Beschäftigungsrisiken festgestellt werden. Seit dem 1.8.2016 ist die Potenzialanalyse bei den Vorschriften zur Eingliederungsvereinbarung als § 15 Abs. 1 eingefügt worden. Damit wird die Einheit der Analyse und der Eingliederungsvereinbarung im Integrationsprozess deutlicher herausgehoben. Es sind die für die Vermittlung erforderlichen Merkmale des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, um seine beruflichen Fähigkeiten und seine Eignung festzustellen (zielorientierte Stärken- und Schwächenanalyse). Ein Profiling legt berufliche Eingliederungshindernisse und die Ursachen dafür offen. ..........


    Dann noch ein Infoblatt zum besseren Verständnis:

    Merkblatt zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

    Gruß

  • Ich habe zu danken!

    Werde die Antragsbegründung kurz halten. Meinen Lebenslauf nehme ich einfach aus den Bewerbungen, die ich in letzter Zeit geschrieben habe. Sollte ausreichend sein, damit die da ihr Profiling machen können.

    mutti

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