ALG II Leistungen eingestellt und sanktioniert

  • Hallo :) Ich stehe vor folgendem Problem. Mir wurde zum Februar 2018 bis einschliesslich Januar 2019 ALG II bewilligt. Nun hatte ich die (natürlich ganz normale und von jeden zu tätigende Aufgabe), zu Terminen zu erscheinen. Ich habe insgesamt drei Termine verschwitzt, da ich zu diesem Zeitpunkt noch auf der Strasse gelebt habe und den Kopf voll mit anderen Dingen hatte. Dieses soll nicht als Entschuldigung dienen, denn dafür gibt es keine und soll nun auch nicht der Punkt sein.

    Ich habe einen Brief bekommen, in dem ich mich dazu äussern sollte, was ich auch tat.


    Kurz danach kam ein Brief an, wo mir mitgeteilt wurde, dass meine Leistungen ja angeblich laut Bescheid bis Juni 2018 bewilligt wurden (Trotz des Bescheides wo bis Januar bewilligt wurde) und ich ein Weiterbewilligungsantrag ausfüllen sollte und gebeten wurde dieses zeitnah zu tun, da die Bearbeitung ja 4 Wochen dauern könnte. Dieser Brief wurde am 20.06.2018 abgeschickt.

    Es kam zwei Tage später (am Freitag) ein Brief, wo mir mitgeteilt wurde, dass nun meine Leistungen eingestellt werden , da ich meine Meldenachweise versäumt habe.

    Heute kam ein Brief an, in dem mir mitgeteilt wurde, dass zum 01.07.2018 ich eine Sanktion von 10% meiner Leistung bekomme, da ich die Termine/den Termin versäumt habe.


    Nun kommen meine Fragen:

    1) Können die Herren und Damen mir einfach so die Leistungen einstellen?

    2) Wie geht es weiter? Ich werde zeitnah (morgen) persönlich hingehen, ich will mich nur gerne vorbereiten. Können sie mir die Leistungen komplett einstellen oder werden diese weitergezahlt, wenn ich dann morgen persönlich auftauche? Oder war es das für mich seitens des Jobcenters?

    3) Können sie mir echt die Zahlung einstellen UND sanktionieren?

    4) Zählt es nicht als Formfehler, wenn ich ein Einstellungsbescheid so wenig vor den eigentlichen Zahltag und den Sanktionsbescheid sogar danach bekomme?

    5) Was hat es mit dem Weiterbewilligungsantrag auf sich? Ich habe meinen Bescheid und den Änderungsbescheid nachdem ich meine Wohnung bezogen habe und auf beiden steht Januar 2019, nicht Juni 2018 drauf


    Ich weiss, dass was passieren muss und dass alles ich nun alleine zu verantworten habe. Ich habe die Termine verschwitzt und darüber lässt sich nicht streiten, Sanktionen und andere Konsequenzen müssen folgen. Ich bin demnoch verzweifelt und hoffe auf Hilfe, damit ich weiss, was ich tun kann. :(

    Vielen Dank euch :)

  • Hallo,

    zu 1: nein, einfach so dürfen sie Leistungen nicht einstellen. Es wurde dir die Möglichkeit einer Anhörung gegeben. Die hast du auch wahrgenommen und erklärt, warum du nicht zu den 3 Terminen warst. Der Grund war für das JC nicht so wichtig.

    Man hat nun reagiert und nur 10% für einen versäumten Meldetermin als Sanktion verhängt.

    zu 2: Wie es weitergeht?

    Mit Fragen. :/

    -Hast du denn gar keine Leistungen für Juli erhalten?

    -Von wem wurde der Brief am 20.6. abgeschickt? Von dir mit dem WB-Antrag oder vom JC an dich?

    - Wann hast du die Wohnung bezogen? Könnte Post vom JC nicht angekommen sein?

  • Danke schon einmal für die antwort =)

    zu 1) Nein die Leistung wurde komplett eingestellt, das war das Antwortschreiben auf meine Stellungname. Und zusätzlich kam dann der Brief mit der Sanktionierung.

    Für den Monat Juli habe ich keine Leistung bekommen nein

    Der Brief wurde vom JC verschickt

    Ein Verschwinden von Post oder so ist so gut wie ausgeschlossen. Wohnen tue ich seit dem 1.05. hier

  • Dann solltest du persönlich schnellstmöglich im JC vorsprechen.

    Die Leistungseinstellung zum 1.7.2018 ist dann nicht nachvollziehbar.

    Nimm bitte alle Unterlagen/Bescheide mit.

    Widerspruch ist angesagt. Den kannst du dort im JC auch zur Niederschrift geben.

    Ich hoffe, es ist alles ein Irrtum und kann schnellstens aufgeklärt werden.

    Gegen die Sanktion ist zwar Widerspruch auch möglich, ich sehe allerdings wenig Erfolgschancen.

    Viel Glück!

  • Dein Weiterbewilligungsantrag wird aufgrund der nicht eingereichten Unterlagen versagt worden sein. Deshalb solltest du die angeforderten Unterlagen nachreichen und dann dürfte es keine Probleme mit der Weiterbewilligung geben. Dies ist auch in Ordnung, denn im Rechtsbehelf steht, dass Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung versagt oder entzogen werden können.

    Da dein Weiterbewilligungsantrag versagt wurde, sind auch keine Leistungen eingestellt worden. Leistungen können nur eingestellt werden, wenn diese auch bewilligt wurden. Einer Anhörung bedarf es so meiner Meinung nicht.

  • @bass386

    Ich habe meinen Bescheid und den Änderungsbescheid nachdem ich meine Wohnung bezogen habe und auf beiden steht Januar 2019, nicht Juni 2018 drauf

    Er hat offenbar keinen WBA gestellt, weil der BWZ für 1 Jahr gilt.

    Ich habe einen Brief bekommen, in dem ich mich dazu äussern sollte, was ich auch tat.

    Das war seine Mitwirkung.

    Fehlende Mitwirkung könnte man wo erkennen?

  • @bass386

    Er hat offenbar keinen WBA gestellt, weil der BWZ für 1 Jahr gilt.

    Das war seine Mitwirkung.

    Fehlende Mitwirkung könnte man wo erkennen?

    Er hat geschrieben, dass er es versäumt hat Meldenachweise einzureichen ! Das ist fehlende Mitwirkung.

  • hallo Bass,

    der Weiterbewilligungsantrag war nicht das Thema, ich hatte ganz normale Termine und das waren die Meldungen, die ich versäumt habe und das schon weit früher :)

    Ja war ein bisschen sehr blöde geschrieben =)

    Einen Satz zum Beitrag hinzugefügt

    und Beitrag gelöscht

    Grace

  • Hallo!

    Er hat geschrieben, dass er es versäumt hat Meldenachweise einzureichen ! Das ist fehlende Mitwirkung.

    Richtig, :thumbup:aber man muss es auch erkennen und genau beim

    Lesen liegt das Problem für diesen User:

    Das war seine Mitwirkung.

    Fehlende Mitwirkung könnte man wo erkennen?

    Wenn man nicht ganz blind war, hier:

    Mir wurde zum Februar 2018 bis einschliesslich Januar 2019 ALG II bewilligt. Nun hatte ich die (natürlich ganz normale und von jeden zu tätigende Aufgabe), zu Terminen zu erscheinen. Ich habe insgesamt drei Termine verschwitzt,

    Meldetermine versäumt und die Sanktionen greifen. Sollte man wissen, wenn

    man in einem ALG II Forum helfen will.

    Gruß

  • hallo Bass,

    der Weiterbewilligungsantrag war nicht das Thema, ich hatte ganz normale Termine und das waren die Meldungen, die ich versäumt habe und das schon weit früher :)

    Meldenachweise könnten auch z.B. Meldebescheinigungen sein, wenn man z.B. umgezogen ist. Deswegen war es zweideutig.

    Du hast ein Schriftstück über die Leistungseinstellung bekommen, welches erstmal in Ordnung ist. Darauf hast du geantwortet und es gab eine Sanktion. Der Fall müsste nun abgearbeitet sein und deine Leistungen sollten ausgezahlt werden, sofern der Bewilliungszeitraum bis 2019 läuft bzw. du alle Unterlagen zum Folgeantrag eingereicht hast.

    Kann natürlich noch 1-2 Tage dauern bis das Geld auf dem Konto ist, aber ich tippe darauf, dass es ausgezahlt wurde, zumal die Jobcenter für maximal zwei Monate einstellen dürfen, bist automatisch ausgezahlt wird. Um sicher zu gehen, rufe morgen im Jobcenter an oder werde dort vorstellig.

  • Ja na klar greifen die Sanktionen, dass ich um diese nicht herum komme ist mir klar, es ging um das komplette an sich, Und da grade dass komplette Einstellung der Leistungen

    Ich gehe davon aus, dass sich das alles geklärt haben dürfte und du dein Geld bald erhälst. Aber frage morgen nochmal im Jobcenter nach um dich zu vergewissern.

  • Hallo =) Hoffe ich bin im richtigen Bereich gelandet :)

    ich habe eine Frage und zwar habe ich zum 30.06.18 ein Schreiben bekommen, wo mir das JC mitteilt, dass sie meine Leistungen vorläufig einstellen aufgrund von Meldeversäumnissen. Gleichzeitig hatte ich aber auch ein Weiterbewilligungsantrag im Kasten, dass meine Leistungen ja laut Bescheid nur bis zum 30.06.18 laufen würden. Allerdings stand in dem Bescheid, die Leistungen werden bis zum 31.01.19 bewilligt. Hatte die letzten Monate eine sehr schwere Zeit aufgrund zwei Trauerfällen durchgemacht, weshalb ich mich eingebunkert und fast aufgegeben habe. Nun habe ich mich aber wieder aufgerafft und am Montag einen neuen Antrag stellen wollen. Vor Ort habe ich erfahren, dass ein Weiterbewilligungsantrag ausreicht, den ich auch vor Ort direkt abgegeben habe. Heute habe ich mit den Sachbearbeiter telefoniert und er sagte, dass es ja eine vorläufige Einstellung gab und das wir den WBA daher nicht brauchen, da ich ja vorstellig wurde. Allerdings waren die Rechner gestört und ich soll Freitag nochmal anrufen und wir könnten da auf die Schnelle was erreichen.

    Habe aber in verschiedenen Foren nachgelesen und immer wieder stand da dass nachgezahlt wird, da ich meine Verpflichtungen ja nun nachgekommen bin. Meine Frage jetzt ist aber: Wie lange bekomme ich nachgezahlt. Sind es die letzten drei Monate? (Für 07/18, 08/18 und 09/18) oder nur anteilig? Wie ist da die Lage? ich habe da nichts gefunden und würde gerne wissen, was meine Rechte sind.

    Mir muss keiner erzählen, dass ich das umgehen hätte können, wenn ich mich direkt um meine Verpflichtungen gekümmert habe, das weiss ich, kann man auch nicht entschuldigen, war nur in einem sehr tiefen Loch und ich kann nicht mehr als mich aufrappeln und das Beste für die Zukunft machen.


    Vielen lieben Dank im Vorraus =)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!