Rentennachzahlung

  • Hallo Fotum,

    folgendes. Letztes Jahr im Oktober 2017 ist meine Frau gestorben. Daraufhin habe ich in diesen Jahr eine Witwerrente beantragt.

    Die Rente wurde das erste mal im Monat Juni 2018 gezahlt. Dem Jobcenter ist alles bekannt. Heute erhielt ich eine Nachricht von der

    Rentenversicherung das meine Rentennachzahlung nicht voll ausgezahlt wird da das Jobcenter einen Erstattungsanspruch hat.

    Das ist mir bewusst. Jobcenter hat auch Ihren Anspruch bekommen. Jetzt ist aus meiner Rentennachzahlung noch was über 400 Euro

    übrig. Muss ich das beim Jobcenter angeben oder wissen die das bereits schon . Kann ich das Geld ausgeben oder wird das auch noch

    verrechnet mit dem Jobcenter ?

    Schon mal Danke für eine Antwort.

  • Hallo,

    so wie Du schreibst, hat das Jobcenter ja bereits seinen Anspruch aus der Nachzahlung bekommen, der direkt zwischen JC und RV verrechnet wurde. Von daher würde ich davon ausgehen, dass Du das Geld nicht nochmal angeben musst.

  • Ich befürchte ein Teil der Witwerrente wurde mit dem Freibetrag ausgezahlt. Nur von dem Freibetrag 9 Monate x 30 € hat das Jobcenter Kenntnis. Gib die Zahlung der Rentenkasse also an und lege den Bescheid bei.

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