Kind unregelmässiges Einkommen - ALG II und Kinderbetreuung

  • Hallo

    Ich brauche mal Hilfe, da ich wirklich keine Lust auf Stress mit dem JC habe wie ich was und wann am Besten melde.

    Ich bin alleinerziehend und beziehe Alg2. Eines meiner Kinder hat einen Modelvertrag ( er ist 7) angeboten bekommen bei einer bekannten Argentur.

    Im Vertrag steht, dass er als Darsteller ein Kleingewerbe anmelden muss, sobald ein Honorar erzielt wird.

    Derzeit stehen noch keine Buchungen fest, die Agentur meinte auch, dass es sehr unregelmäßig ist und man nicht sagen kann, wie oft ein Kind nun gebucht wird.

    Bei Buchung verdient man im Schnitt 100€. Mal mehr, mal etwas weniger.

    So nun meine Frage, wann melde ich dies dem JC? Noch wird ja keinerlei Einkommen erzielt und die Frage ist auch, ob überhaupt etwas erzielt wird.

    Soll ich warten bis die erste Buchung ansteht und dem JC dann Bescheid geben?

    Das Honorar wird immer erst ca 2 Monate nach Auftrag ausgezahlt.

    Ich habe vor ihm ein eigenes Konto einzurichten, wo dies dann drauf kommen soll, auch um es dann für das JC übersichtlicher zu machen.

    Die Agentur meinte auch sobald der erste Auftrag ansteht kann ich das Gewerbe anmelden, Steuern müssen wir wohl nicht zahlen, da das Einkommen zu gering ist...

    Oder soll ich dem JC jetzt schon Bescheid geben? Aber ich kann ja überhaupt nicht sagen ob es Einkommen geben wird ect.???

    Die 100€ Freibetrag stehen einem Kind auch zu?

    Danke vorab

  • sobald ein Honorar erzielt wird.

    Genau dann ist dieses Einkommen dem JC mitzuteilen. Vorher hat das Kind kein Einkommen.

    Ich habe vor ihm ein eigenes Konto einzurichten,

    Das macht es für das JC absolut nicht übersichtlicher. Ganz im Gegenteil.

    Für den Fall, dass dein Kind tatsächlich ein Honorar auf dein Konto gezahlt bekommt, kannst du das dem JC mitteilen.

    Wieviel dann irgendwann mal dem Kind gehört, und wo das gesammelt wird, kannst du später regeln.

    Die 100€ Freibetrag stehen einem Kind auch zu?

    Wie kommst du auf 100,-?

    Zur Anmeldung beim Finanzamt kann ich nichts sagen. Frag bitte das Finanzamt.

  • Steuern wird das Kind nicht bei den geringen Summen nicht zahlen müssen. Bei einmalig 100 € halte ich eine Gewerbeanmeldung für gerade noch entbehrlich. Sollte dann ein zweiter Auftrag erfolgen, wäre ein Gewerbe anzumelden.

    Dem Finanzamt sind die Einnahmen im Rahmen einer zwingenden Steuererklärung zu melden. Die Steuererklärung könnt ihr selbst machen oder ihr beauftragt einen Steuerberater. Überdenkt bitte, ob ihr nicht am Ende draufzahlt, da ja sicher auch Kosten für die Modeltermine entstehen.

    Wollte ihr die Kosten dem Jobcenter gegenüber mindernd geltend machen, müsst ihr sie nachweisen.

    Das Einkommen ist dem Jobcenter bei Zufluss (tatsächlicher Zahlung) zu melden.

  • Der Grundfreibetrag von 100,- für Erwerbseinkommen von > 100,- ?

    Leider weiß ich nicht, ob ein 7jähriges Kinde erwerbstätig im Sinnes des SGB II sein kann.

    Bitte warte auf die Experten.

  • Danke für deine Antwort.

    Ja ich denke ich werde das mit der Gewerbeanmeldung erst bei dem 2 Auftrag machen.

    Was wird das JC dann machen? Mein Sohn gilt ja dann als selbstständig? Wird sein Einkommen dann geschätzt?

    Es gibt KM Pauschale bzw die Fahrkosten werden erstattet. Ich mache das wirklich nicht des Geldes wegen, sondern möchte ihm das ermöglichen... er wollte das von sich aus...

  • das hatte ich gefunden, könnte zutreffen?

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Alles was über dem Freibetrag liegt, mehrere Tätigkeiten werden zusammen gerechnet, wird zu 100% auf das Sozialgeld angerechnet.

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    ohne Zitat mit Quellenverlinkung ins Forum

    Grace

  • Kinder dürfen in ganz eng begrenzten Ausnahmen arbeiten, § 6 I Nr. 2 JArbSchG Modeln / Kunst ist so eine Ausnahme. Dafür muss das Unternehmen (Modelagentur u.A.) idR. eine Genehmigung haben und die konkrete Tätigkeit muss genehmigt sein, § 6 II JArbSchG.

    Das was du gefunden hast zum Freibetrag trifft auf dein Kind zu.

  • Alles was über dem Freibetrag liegt, mehrere Tätigkeiten werden zusammen gerechnet, wird zu 100% auf das Sozialgeld angerechnet.

    Dann ist (besonders von der Agentur) zu beachten, dass die Honorare monatlich 100,- nicht übersteigen und auch monatsweise ausgezahlt werden.

  • Danke!

    Laut Agentur wird es bei denen als Gutschrift geführt und dann kann ich mir das ja monatlich abholen, eben 100€.

    Habe ich wegen der Selbstständigkeit ( Kleingewerbe) noch etwas zu beachten?( sollten jetzt mehrere Aufträge kommen muss ich dies ja anmelden)? Wird dann das Einkommen meiner Tochter geschätzt und ihr Satz dementsprechend reduziert?

  • Habe ich wegen der Selbstständigkeit ( Kleingewerbe) noch etwas zu beachten?

    Das sind doch steuerrechtliche Fragen. Erkundige dich bitte in deinem Finanzamt oder Gewerbeamt.

    Wird dann das Einkommen meiner Tochter geschätzt und ihr Satz dementsprechend reduziert?

    Nein, das Einkommen wird nicht geschätzt. Du hast doch dann Nachweise über die Honorare. Centgenaue Belege sind das.

    Wenn du im Monat 100,- von der Agentur abholst, ist diese Einnahme dem JC mitzuteilen. Du erhältst doch auch eine Honorarquittung.

    Da Einnahmen bis max. 100,- nicht angerechnet werden, bleibt der Satz (du meinst den Regelbedarf) und es gibt 100,- als Freibetrag dazu.

  • Du musst vorab dem Jobcenter erklären, wie hoch die Einnahmen voraussichtlich sind. Dann gib irgendwas realistisches, aber niedriges an. Beispielsweise alle 2 Monate 100 €.

    Im Übrigen wäre es sinnvoll beim Finanzamt eine Umsatzsteuerbefreiung zu beantragen für Unternehmen mit weniger als 17500 € Umsatz im Jahr. Sonst müsstest du Umsatzsteuer vereinnahmen, die ans FA abführen und auch noch eine Umsatzsteuererklärung machen.

  • Hallo

    bevor ich demnächst wieder zum Jobcenter muss, möchte ich mich gerne erkundigen :

    Alleinerziehend

    1. Kind 5

    Kitaplatz bis 14 Uhr ( ab 8)

    2. Kind ist 2

    ab September Kitaplatz bis 14 Uhr ( ab 8)

    Beim letzten Treffen mit meiner SB habe ich ihr gesagt, dass ich gerne wieder von 9-13 Uhr arbeiten möchte, sobald die Eingewöhnung vorbei ist. Gerne wieder in der Gastro als Servicekraft.

    Erst einmal wurde bemängelt, dass diese Arbeitszeit unflexibel ist und ich so gerade einen Teilzeitlohn erreichen kann.

    Sie möchte mich nun zwingen die Kinder täglich ganztags betreuen zu lassen.

    Derzeit sind alle Ganztagsplätze belegt,...

    dennoch:

    Darf sie mich dazu zwingen meine Kinder täglich bis 16 Uhr abzugeben?

    I

  • Hallo!

    Themen zusammengefügt! Altes Thema kann weitergeführt werden.

    Gleich eine Frage, wie alt sind deine Kinder jetzt? Oben hast du das

    Alter mit 7 Jahre angegeben von einem Kind. Hier gibst du das Alter

    mit:

    Alleinerziehend

    1. Kind 5

    Kitaplatz bis 14 Uhr ( ab 8)

    2. Kind ist 2

    ab September Kitaplatz bis 14 Uhr ( ab 8)

    an. Der Widerspruch wäre zu klären!

    Gruß

  • Hallo,

    Derzeit sind alle Ganztagsplätze belegt,...

    dennoch:

    Darf sie mich dazu zwingen meine Kinder täglich bis 16 Uhr abzugeben?

    1.Dass es jetzt keine Ganztagsplätze gibt, wird die Kita dir gern mit Stempel und Unterschrift bestätigen... das Schreiben kannst du dem JC vorlegen. Das dürfte genügen.

    2. Niemand zwingt dich.

    Erst einmal wurde bemängelt, dass diese Arbeitszeit unflexibel ist und ich so gerade einen Teilzeitlohn erreichen kann.

    Das ist nun mal so. Dafür kannst du nichts.

    Da ist aber wirklich kein Zwang zu sehen.

    Also sie zwingt dich nicht, aber du sollst nachweisen, dass es jetzt keinen GT-Platz in der Kita gibt.

    Fertig.

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