Anrechnung Betriebsrente auf ALG 2 - Verrechnung JC/DRV

  • Guten Tag zusammen,

    ich bin inzwischen 57 Jahre alt, seit 01.03.2014 zum ersten Mal nach 37 ununterbrochenen Berufsjahren arbeitslos und seit 01.06.2015 ALG 2 Empfänger.

    Am 01.03.2017 habe ich einen zweiten Antrag auf EM Rente gestellt, der nach etlichem Hin und Her am 21.03.2018, vorerst auf 3 Jahre befristet, bewilligt wurde. Gezahlt wurde von der DRV aber noch nichts, weil noch keine Einigkeit über die Nachzahlungsfrist erzielt wurde. Von meinem Arbeitsgeber bekomme ich 300,-€ Betriebsrente, die er mir vorige Woche, rückwirkend ab 01.09.2017, überwiesen hat. Durch Internet Recherche habe ich dann erfahren, dass ich auch dieses Geld dem Jobcenter unverzüglich melden muss, was ich heute getan habe.

    Was passiert jetzt mit diesem Geld, wenn die DRV meine EM Rente mit dem vom Jobcenter gezahlten ALG 2 verrechnet?

    Meine EM Rente liegt deutlich über dem ALG 2, so dass ich mit einer großen Nachzahlung rechnen darf.

    Wie werden andere Einnahmen, z.B. eine Dividenden Ausschüttung vom Vermieter, ge- bzw. verrechnet?

    Werden diese Einnahmen und die Betriebsrente bei der Verrechnung Jobcenter/DRV berücksichtigt?

    Zu diesen Fragen habe ich im Internet leider nichts gefunden, deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn man mir hier weiterhelfen könnte.

    Besten Dank im voraus und liebe Grüße

    Manni

  • Vielen Dank für die liebe Begrüßung, Grace :)

    ich habe in den letzten 15 Monaten schon sehr viel Geduld aufbringen müssen, da wird es daran sicher nicht scheitern ;)

    Liebe Grüße und einen schönen Abend :)

  • Hallo,

    wer im Leistungsbezug Alg2 steht, ist verpflichtet, Einnahmen unverzüglich dem JC mitzuteilen.

    Die Betriebsrente ist zu berücksichtigendes Einkommen. Das JC wird einen Änderungsbescheid erstellen.

    Wenn die DRV endlich überweist, musst du auch diese Einnahme dem JC mitteilen.

    Daraufhin wird das JC wieder einen Änderungsbescheid erstellen. Wahrscheinlich ist, dass das JC die in der Zeit von 09/17 bis Zeitpunkt der Auszahlung *zuviel/zu Unrecht* erbrachten Alg2-Leistungen zurückfordert.

    Deine EM-Rente ist auch zu berücksichtigendes Einkommen.

    Wie werden andere Einnahmen, z.B. eine Dividenden Ausschüttung vom Vermieter, ge- bzw. verrechnet?

    Diese Einnahmen werden bis max. 100,- p.a. bzw. max. 10,- pro Monat nicht auf Leistungen angerechnet.

  • Erst einmal ist das Einkommen zu melden. Allerdings wird der materiell rechtmäßige Zustand wiederherzustellen sein.

    Nun hängt das noch davon ab, ob das Jobcenter Erstattungsansprüche bei der DRV geltend gemacht hat oder nicht.

  • Hallo Ameise,

    vielen Dank für Deine Antwort, aber das stimmt so nicht.

    Die DRV verrechnet mit dem JC die Differenz zwischen ALG 2 und EM Rente und in dem Moment, in dem meine erste EM Rente überwiesen wird, habe ich mit dem JC nichts mehr zu tun. Lt. Bescheid der DRV bin ich seit dem 01.09.2017 in befristeter EM Rente. Ab diesem Tag verrechnet die DRV rückwirkend mit dem JC.

    Beispiel:

    ALG 2 am 01.10.2017: 1.000 Euro (incl. Miete)

    EM Rente für Oktober 2017: 1.100 Euro

    die Differenz (100,-€) bekomme ich dann von der DRV überwiesen.

    Die Einnahme der Dividenden Ausschüttung (ca. 380,-€) von meinem Vermieter wird komplett als Einnahme angerechnet.

    Deshalb meine Frage, wie JC und DRV mit dieser Einnahme umgehen. Um bei dem Beispiel zu bleiben:

    ALG 2 am 01.11.2017: 1.000 Euro abzüglich Einnahme DA (380,-€) = 620,-€ Rest

    EM Rente: 1.100,-€

    Bekomme ich für diesen Monat dann also 480,-€ von der DRV, oder bleibt es bei den 100,-€ aus dem 1. Beispiel?

    Schönen Gruß,

    Manni

  • Erst einmal ist das Einkommen zu melden. Allerdings wird der materiell rechtmäßige Zustand wiederherzustellen sein.

    Nun hängt das noch davon ab, ob das Jobcenter Erstattungsansprüche bei der DRV geltend gemacht hat oder nicht.

    Hallo Casa,

    auch Dir vielen Dank für die Antwort.

    Richtig, die Betriebsrente muss ich (leider) als Einnahme melden, was ich ja auch getan habe. Wenn ich das nicht ganz falsch gelesen habe, stellt das JC keine Erstattungsansprüche, sondern die DRV rechnet das automatisch mit denen ab. So wäre es auch, wenn ich mein Geld von der Krankenversicherung bekommen hätte, oder noch im ALG 1, oder sogar noch im Job gewesen wäre.

    Schönen Gruß

    Manni

  • Die Einnahme der Dividenden Ausschüttung (ca. 380,-€) von meinem Vermieter wird komplett als Einnahme angerechnet.

    Ja, das ist korrekt.

    Ich schrieb:

    Diese Einnahmen werden bis max. 100,- p.a. bzw. max. 10,- pro Monat nicht auf Leistungen angerechnet.

    Wenn dein Vermieter dir die Ausschüttung nun aber mit 380,- in einer Summe überweist, wird die Summe leider komplett angerechnet.

    Das hat allerdings nichts mit der DRV zu tun.

    Wenn ich das nicht ganz falsch gelesen habe

    Was schreibt denn das JC überhaupt?

  • Was schreibt denn das JC überhaupt?

    Das JC weiß, dass ich einen Antrag auf EM Rente gestellt habe und hatte mich zuletzt zu einem Gespräch eingeladen, um über den neuesten Stand informiert zu werden. Lt. Schreiben der DRV bin ich seit 01.09.2017, befristet bis 29.02.2020, voll erwerbsgemindert. Von diesem Schreiben wusste das JC noch nichts. Man hat mir aber bestätigt, dass die Verrechnung Hartz IV/EM Rente zwischen JC und DRV abgewickelt wird und ich damit nichts zu tun habe.

  • Also: Das Jobcenter verrechnet mit der DRV. D.h. ab 01.09.2017 hast du nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun. Folglich kann ab 01.09. keine Betriebsrente oder Dividende angerechnet werden, da du niemals ALG2 für diesen Zeitraum hättest beziehen dürfen. Durftest du niemals ALG2 beziehen, gelten für diesen Zeitraum auch die Spielregeln des ALG2 nicht für dich.

    Allenfalls kann die Betriebsrente bei der DRV angerechnet werden, wenn es im Rentenrecht eine Vorschrift dafür gibt. Ich habe leider zu wenig Ahnung vom Rentenrecht, um eine präzise Aussage treffen zu können, vermute aber, dass bei 300 € nichts bei der DRV angerechnet wird. Im Übrigen denk bitte daran, dass du vermutlich Steuern zahlen musst. Womöglich hast du Anspruch auf Wohngeld. Stelle den Antrag auf Wohngeld rückwirkend ab 01.09.2017 mit Verweis auf die nunmehr erfolgte Bewilligung der Rente.

  • Also: Das Jobcenter verrechnet mit der DRV. D.h. ab 01.09.2017 hast du nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun. Folglich kann ab 01.09. keine Betriebsrente oder Dividende angerechnet werden, da du niemals ALG2 für diesen Zeitraum hättest beziehen dürfen. Durftest du niemals ALG2 beziehen, gelten für diesen Zeitraum auch die Spielregeln des ALG2 nicht für dich.

    Guten Morgen Casa,

    vielen Dank, so sehe ich das eigentlich auch. Ich befürchte nur, dass das JC das anders sehen und mir einen Änderungsbescheid schicken wird, weil ich ja mein Geld in dieser Zeit vom JC erhalten habe. Ich halte Dich auf dem Laufenden, sobald ich vom JC und/oder der DRV was höre. In den letzten 3 Jahren habe ich mehrfach erfahren müssen, dass man nicht vom gesundem Menschenverstand ausgehen darf, sondern immer mit den kranken Vorschriften und Spitzfindigkeiten dieses Landes rechnen muss.

  • Guten Abend,

    wie vermutet, habe ich heute ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, in dem um meine "Mithilfe" gebeten und die Kontoauszüge über die Betriebsrente und die Dividenden Ausschüttung gebeten werde.

  • Guten Morgen Casa,

    Die BR habe ich Ende Juni rückwirkend ab 01.09.17 bekommen, die Dividenden Ausschüttung meines Vermieters kam Ende letzter Woche. Dem JC gemeldet habe ich es komplett am Montag (02.07.) per Mail, incl. den eingescannten Gehaltsabrechnungen und dem Schreiben meines Vermieters. Gestern kam per Post die AUFFORDERUNG zur Mitwirkung.

    "Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat."

    einreichen soll ich jetzt:

    Nachweis über Zufluss Betriebsrente Kontoauszug

    Nachweis Zufluss Dividende Kontoauszug

    Betriebsrente Nachweis 07/18 (der/die kommt erst Ende Juli)

    Mit Schreiben vom 21.03.18 erkennt die DRV meine volle Erwerbsminderung seit dem 28.02.2017 bis 29.02.2020 an. Das Anerkenntnis ist allerdings bisher von meiner Seite aus noch nicht angenommen worden, weil ich mit der Nachzahlungsfrist nicht einverstanden bin. Lt. Gutachter der DRV war ich bereits 3 Monate vor Antragstellung (10/16) voll erwerbsgemindert. Die DRV beruft sich dagegen auf den Entlassungsbericht der Reha von 09/16, nach dem ich angeblich noch 3 bis 6 Std. arbeitsfähig gewesen sein soll. Das Sozialgericht muss jetzt entscheiden.

  • Was denn nun? Ist die Rente bewilligt mit Bescheid oder erzählt die DRV im Verfahren nur, dass sie bewilligen wird?

    Wie sieht das Anerkenntnis aus? Ist es an die Bedingung geknüpft das Verfahren für erledigt zu erklären?


    Ich mag es nicht, wenn die Informationen stückchenweise kommen.

  • Sorry Casa, war keine Absicht, ich weiß leider nicht, welche Infos Du genau brauchst.

    ich bin leider ein absoluter Laie in Rechtsfragen, aber für mich ergibt sich folgender Sachverhalt:

    - die DRV hat meine volle Erwerbsminderung anerkannt:

    "Die Beklagte erkennt volle Erwerbsminderung i. S. des § 43 SGB Vl i. V. m. § 102 SGB Vl seit dem 28.02.2017 an (Tag der Antragstellung) und zahlt Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen"

    - es wird darum gebeten, das Anerkenntnis anzunehmen und den Rechtsstreit für beendet zu erklären

    - eine Bedingung ist damit nicht verknüpft

    - ich habe dieses Anerkenntnis aus den vorgenannten Gründen (noch) nicht angenommen

    - ein Rentenbescheid liegt noch nicht vor

    mir geht es in erster Linie darum, dass ich absolut nicht verstehe, warum das JC die Betriebsrente (und die Dividende) als Einnahme sieht.

    Das Anerkenntnis der DRV habe ich sogar dem JC weitergeleitet.

  • Ich sehe es so:

    Da nun zu lesen ist, dass ein Gerichtsverfahren angestrengt wurde wegen der EM-Rente, und noch nicht entschieden ist, für welchen Zeitraum dir EM-Rente zusteht, kann das JC davon noch nichts berücksichtigen.

    Das Sozialgericht entscheidet darüber.

    Aber berücksichtigt im laufenden Bezug wird jetzt das mtl. Einkommen aus der Betriebsrente und die einmalige Dividenden-Ausschüttung.

    Bei der Bedarfsberechnung wird ein Freibetrag von 30,- für Pflichtversicherungen gewährt.

  • Dann sage, dass du das Anerkenntnis annimmst, allerdings das Verfahren NICHT für erledigt erklärst, da du Rente ab 10/16 willst und das Gericht über den Zeitraum ab 10/16 bis Februar 2017 entscheiden soll.


    Dem Jobcenter musst du die Informationen bezüglich deiner Betriebsrente usw zukommen lassen. Du bist noch nicht Erwerbsminderungsrentner und unterliegst damit erst einmal den Spielregeln des Jobcenters.

    Wenn du dann den Rentenbescheid in den Händen hältst, gehe damit zum Jobcenter und dann sehen wir weiter.

  • Vielen Dank euch 2

    Mir ist auch alles soweit klar, außer

    Mein Arbeitgeber zahlt mir Betriebsrente, sieht mich also als EM Rentner. Dem Jobcenter habe ich das Anerkenntnis der DRV zugeschickt, lt. dem ich ebenfalls schon EM Rentner bin.

    Es gibt demnach für mich nur eine halbwegs logische Erklärung.

    Das JC sieht mein Rentenverfahren nur zur Hälfte (EM Rente JA/ Nachzahlung NEIN) abgeschlossen und erkennt die BR (und die Dividende) deshalb noch als Einnahme an. Die DRV hat deshalb auch noch nicht mit dem JC verrechnet, um nicht, bei einer längeren Nachzahlungsfrist, nochmal anfangen zu müssen.

    und das bei einem "Geduldsmensch" wie mir :(

    ich werde euch sagen, wie die ganze Sache ausgegangen ist.

    Nochmal besten Dank für eure Hilfe(n)

  • Das Jobcenter kann noch gar nicht verrechnen, wenn kein Bescheid existiert. Ein Bescheid existiert nur wenn die DRV ihn erlässt. Die DRV wird aber ohne (zumindest teilweise) beendetes Verfahren keinen Bescheid erlassen. Ergo, dauerts noch bis du aus dem System SGB II raus bist.

    Das Anerkenntnis ist erst einmal eine Verpflichtungserklärung überhaupt einen Bescheid zu erlassen. Erst wenn der Bescheid erlassen ist, gilt die Erwerbsminderung als festgestellt und es kann eine Zahlung von Erwerbsminderungsrente (was im gleichen Bescheid festgestellt wird) erfolgen.

    Es fehlt also noch der Bescheid.

  • Hallo Manni,

    guck dir das mal an.

    Es gibt ein neues Gesetz ab dem 1.1.2018.

    Soweit ich das richtig verstehe - bleiben 100 EUR einer Betriebsrente anrechnungsfrei.

    Der Rest wird tw. angerechnet.

    Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung - Neues Gesetz

    Das neue Gesetz betrifft alle Sozial-Leistungen, also Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt usw.

    Ich habe auch gerade dieses Problem - stell morgen den Antrag und werde auch gleichzeitig auf das

    neue Gesetz hinweisen. Mal sehen, was die Dame dazu meint.

    Kann ich dann hier berichten.

  • Hallo,

    Das ist mir auch neu. Vielen Dank für die Info.

    Allerdings:

    Der Absatz 5 des geänderten § 82 SGB XII bezieht sich auf Absatz 4 und dort heißt es:

    Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Alle 3 Leistungsarten gehören zum SGB XII.

    HzL---> Kapitel 3 des SGB XII

    Grusi wegen Alter und (dauerhafter) Erwerbsminderung ---> Kapitel 4 des SGB XII

    Für den TE ist noch das JC zuständig, die DRV hat ihm eine auf 3 Jahre befristete EM-Rente bewilligt.

    Er ist also kein Leistungsberechtigter nach SGB XII.

    Sondern noch nach SGB II.

    Das neue Gesetz betrifft alle Sozial-Leistungen,

    leider nicht alle.

    Schade. ;(

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