Aufstockung ALG II

  • Hallo, ich bin neu hier und habe folgende Frage:

    Ich bin studiert und dennoch seit einem halben Jahr auf Arbeitssuche. Trotz langjähriger Berufserfahrung will oder kann man mir derzeit wenig Gehalt anbieten. Nun möchte ich gerne um aus der Arbeitslosigkeit raus zu kommen "irgendeinen" geringbezahlten Job annehmen, aber wie viel darf ich verdienen um noch Aufstockungen zu erhalten??

    Ich bin Alleinerziehend und ich kann ja mit 1700 brutto meine Miete nicht mal zahlen. Bevor ich also eine Anstellung annehme und im Nachhinein den Fall beim Jobcenter berechnen lasse, kann mir vielleicht vorab jemand helfen, der sich mit dem Sachstand auskennt?

    Konkret: Was darf mein maximum Verdienst sein um noch HARTZ 4 zu erhalten? Nicht weil ich es möchte, sondern MUSS. Nicht dass ich 10 Euro über der Grenze liege und am Ende meine Miete nicht zahlen kann.

    Verständlich ausgedrückt?

  • aber wie viel darf ich verdienen um noch Aufstockungen zu erhalten??

    Hallo,

    bitte anders herum denken:

    Erst, wenn du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kannst, erhältst du keine Aufstockung mehr vom JC.

    Deshalb die Frage:

    Was ist jetzt dein Bedarf? Wie viel bekommst du jetzt vom JC?---> Für dich, für Kind/er, für Mehrbedarf, für die Wohnkosten?

    Hast du auch Einkommen ?---> Kindergeld, Unterhalt bzw. UHV?

    Es gäbe uU auch Wohngeld (für Geringverdiener).

  • Wäre interessant zu wissen, wieviele Personen in der BG wohnen und wie hoch die Miete + Betriebskosten (ohne Strom) sind.

    Man darf Jobangebote nicht ablehnen, denn man ist dazu verpflichtet alles mögliche zu tun, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Sollte man Jobs ablehnen, wäre Kostenersatz zu prüfen.

    Und ob der Freibetrag vom ALG II dich die Miete zahlen lässt, bezweifle ich ganz stark.

  • Die Höhe der Aufstockung hängt nämlich vom Einkommen ab. Ein Teil deines Einkommens wird nicht berücksichtigt, so dass du aus diesem Grund mit Arbeit immer über mehr hast als mit nur ALG2. Dabei spielt es keine Rolle, ob du 100, 500 oder 1700 € verdienst. Es ist immer mehr Geld als ohne Arbeit.

  • Hallo!

    Ich bin Alleinerziehend und ich kann ja mit 1700 brutto meine Miete nicht mal zahlen.

    Ab wann kann man mit Hartz IV sein Gehalt aufstocken?

    Ein Erwerbstätiger hat dann Anspruch auf eine Aufstockung mit Hartz IV,

    wenn er weniger als 1.200 Euro brutto verdient. Dieser Betrag erhöht

    sich auf 1.500 Euro, wenn man sich um mindestens ein Kind kümmern

    muss.

    Rot markiert und bei 1.700 Euro Brutto wäre Anspruch auf

    Wohngeld zu prüfen.

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