U 25 - ALG II und habe eine Sanktion bekommen

  • Hallo, ich bin Weiblich und 23 Jahre Alt. Ich beziehe ALG2 und bin bis vor kurzem Ausbildungssuchend gewesen. Zu meinen Frage, komme ich jetzt und zwar wurde ich zu einer Maßnahme geschickt, die am anderen Ende der Stadt ist, für eine Dauer von paar Monaten. Jedoch wurde ich nach den ersten paar malen dort stutzig, da sich dort keiner um einen gekümmert hat und für mich diese Maßnahme einfach als sinnlos gezeigt hat. Daraufhin bin ich einfach nicht mehr gegangen, weil ich mich irgendwie verars... gefühlt habe.

    Dann bekam ich alle 2 Wochen immer einen Brief von der Maßnahme da ich doch bitte dorthin zurück soll, da ansonsten die Beschäftigung gekündigt wird und ich mit einer Strafe/Sperre rechnen muss.

    Das kam dann irgendwann auch dazu, und ich musste bei JC vorsprechen. Meine Sachbearbeiterin, hat mir dann erklärt das ich ne 3 Monatige Sperre kriege und nur noch meine Miete von 200€ bezahlt kriege. Fürs essen werden mir Lebensmittelgutscheine gestellt. Jetzt bekomme ich jedoch von der Kindergeldkasse mein Kindergeld und seit dem ich vom JC in den normalen Arbeitsmarkt gestellt wurde nun auch kein Kindergeld mehr. Dieses Kindergeld wurde mir auch immer angerechnet von Jobcenter, jetzt weiß ich nicht wie ich reagieren soll.

    Ich suche schon noch ne Ausbildung aber wenn sie mich einfach dort rausschmeissen, wie soll ich den der Kindergeldkasse das erklären. Und wenn ich es von der Kasse nicht kriege dann habe ich ja genau den Betrag von Jobcenter zu kriegen da mir der ja gekürzt wurde, genau in der höhe vom Kindergeld, schon seit ich ALG2 beatragt habe im 10/2016.

    Wie würdet ihr nun vorgehen, entweder dem Sachbearbeiter erklären man möchte weiterhin Ausbildungssuchend sein auch für die Kindergeldkasse als Nachweis dann. Oder auf das Kindergeld verzichten und es beim Jobcenter angeben und es von den zu verlangen?

    Ich habe heute nun meinen Lebensmittelgutschein erhalten für den ganzen Monat 44€ ist das normal? Nicht zu wenig für ein ganzen Monat? Kenn mich damit leider nicht so aus.

    Danke für ihre Antworten im voraus.

  • Hallo!

    Titel für Suche optimiert! Für U25 gelten verschärfte Sanktionsregeln.

    Leistungsempfänger unter 25 Jahren unterliegen verschärften Sanktionsandrohungen, wenn sie gegen ihre Verhaltenspflichten (etwa zum Arbeitsantritt) verstoßen. Schon bei einmaliger Pflichtverletzung entfällt für die Dauer von drei Monaten der Bezug der Regelleistungen. Der Leistungsträger übernimmt in dieser Zeit nur die Kosten für Unterkunft und Heizung, die aber unmittelbar an den Vermieter ausgezahlt werden (§ 31 Abs. 3 S.3 SGB II). Der Zeitraum von drei Monaten kann allerdings auf sechs Wochen verkürzt werden, wenn besondere Umstände vorliegen. Zudem besteht auch bei Leistungsempfängern unter 25 Jahren grundsätzlich die Möglichkeit, ergänzende Sach- oder geldwerte Leistungen zu erbringen.

    Kommt es zu einer weiteren Verletzung von Verhaltenspflichten, werden die ALG II-Bezüge komplett gestrichen, so dass auch die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr getragen werden (§ 31a Abs. 1 S. 3 SGB II). Der Leistungsträger kann hiervon jedoch absehen, wenn der ALG II-Bezieher sich nachträglich bereit erklärt, seine Pflichten zu erfüllen.

    Dagegen bleibt die erstmalige Verletzung von Meldepflichten bei ALG II-Empfängern unter 25 Jahren folgenlos. Erst bei wiederholter Pflichtverletzung kommt es zu Sanktionen. Wie in den sonstigen Fällen werden die Regelbezüge mit jeder begangenen Pflichtwidrigkeit jeweils in Schritten von 10% gekürzt.

    Gruß

  • aber wenn sie mich einfach dort rausschmeissen,

    Ich lese aber, du bist einfach nicht mehr hingegangen---sie haben dir mehrfach geschrieben, dass du wieder hinkommen sollst--- Sonst hättest du *damit* zu rechnen.

    Sie haben dich doch nicht einfach so rausgeschmissen. Sie haben dir eine Sanktion gegeben (die vorher als Strafe/Sperre angekündigt wurde).

    Dass die Familienkasse kein Kindergeld mehr zahlt, liegt daran, dass wohl ca. 4 Monate der Ausbildungssuche vorbei sind.

    Du müsstest der Familienkasse schreiben, dass du weiterhin ausbildungssuchend bist. Evtl. einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen.

    Vom JC kommt kein Kindergeld. Da brauchst du nichts verlangen.

    Meine Empfehlung:

    Mach einen Termin mit deinem Fallmanager beim JC aus.

    entweder dem Sachbearbeiter erklären man möchte weiterhin Ausbildungssuchend sein auch für die Kindergeldkasse als Nachweis

    Und natürlich eine Massnahme akzeptieren und mitmachen. Vielleicht hat dein FM jetzt eine andere Massnahme für dich?

    Was hast du selbst in Sachen Ausbildungssuche unternommen, seit du mit der Schule fertig bist?

    Ich habe heute nun meinen Lebensmittelgutschein erhalten für den ganzen Monat 44€ ist das normal?

    Das ist wohl für 1Woche

  • Hi, danke erstmal für deine Antwort. Zu 1, ich habe doch nicht gesagt das ich vom Jobcenter mein Kindergeld verlange das hast du wohl falsch verstanden. Ich meinte weil ich Kindergeld kriege, bekomme ich weniger Regelleistung. Das heißt wenn ich kein Kindergeld mehr erhalte das ich mehr Regelleistung erhalten muss, da es ja gegen oder angerechnet wird wie es auch immer heißt.

    Und Kindergeld bekommt man erst durch einen Nachweis vom Jobcenter das man dort Ausbildungssuchend gemeldet ist. Das hat nichts mit 4 Monaten zutun, die Kriegen das mit wenn das Jobcenter dich aus diesen Bereich entfernt.

    Zu 2, der Gutschein ist für 1 Monat steht extra drauf. Ist das zu wenig oder normal kenn mich da leider nicht so gut mit aus.

    Gruß

  • dann habe ich ja genau den Betrag von Jobcenter zu kriegen

    Nein.

    zu 1.

    Deine Regelleistung/Regelbedarf wird bei einer Sanktion vom *maßgebenden Regelbedarf* errechnet, und nicht von dem, was du letzten Endes noch an Geld vom JC bekommst.

    Dein maßgebender Regelbedarf dürfte 416,- sein, wenn du eine 1er-BG bist.

    Darauf erfolgt nun die Sanktion. Die ist 100% des maßgebenden Regelbedarfs , ist das bei dir 416.- ??

    Du erhältst nun gar nichts mehr vom JC außer den Unterkunftskosten. Denn deine Wohnung soll erhalten werden.

    Bitte erkläre dem Fallmanager im Termin, dass du weiterhin arbeitsuchend bist. Dass du eine *sinnvolle Maßnahme* gern machen würdest.

    Du kannst auch im Termin Widerspruch gegen die Sanktion erheben.

    Erkläre das bitte trotzdem auch schriftlich der Kindergeldkasse. Denn die hat dich ja jetzt auch *entfernt* als KiG-Berechtigter. Von allein zahlt die Familienkasse nach Ende der 3-Monats-Sanktion nicht weiter.

    Nur das JC zahlt nach den 3 Monaten dann wieder die vollen Leistungen ohne das KIndergeld. Das dürfte dann wahrscheinlich 416 ./. 194 = 222,- --->plus 200,- Wohnkosten sein.

    Zu 2.

    Lebensmittelgutscheine für einen Monat?

    Selbst wenn du dich nicht gut auskennst, dürfte dir klar sein, dass man mit 44,- pro Monat für Lebensmittel und alk-freie Getränke eigentlich verhungert. Oder man wird von anderen verpflegt...

    Ganz genaue Summen wurden da für teuer Geld erforscht, ermittelt, errechnet, gewährt.

    Bitte klick auf die Startseite----> ALG II Regelsatz - HartzIV.org ---->dort findest du auf Anhieb, was für 1 Monat für Lebensmittel gilt.

    Fragen:

    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    Wann genau hast du diesen Sanktionbescheid erhalten?

    Frage unterliegt dem Datenschutz, nicht zulässig

    Gelöscht und Link bitte vollständig einstellen

    Grace

  • Weise der Familienkasse nach, dass du weiterhin ausbildungssuchend bist. Das kannst du durch Bewerbungen tun.


    Ferner lege erst einmal vorsorglich Widerspruch gegen die Sanktion ein. Weiterhin erklärst du schriftlich, dass du deinen Verpflichtungen in Zukunft nachkommen wirst. Das besprichst du auch mit deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter.


    Du kannst auch gern mal die anonymisierte Eingliederungsvereinbarung und den Sanktionsbescheid vorlegen.

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