kurzfristiger Termin Arge! Bin im Ausland

  • Hallo zusammen,

    seit dem 01.06 bin ich Arbeitslos und ALG-I empfänger.

    Vor 2 Wochen hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitsvermittler. Ich habe ihn informiert, dass ich zweigleisig fahren möchte (Bewerbungen schreiben

    aber eine Gründung beabsichtige(Businessplan, Schulungen). Der Vermittler hatte kein Problem damit und bat mir sogar Schulungen zu Gründungen an.

    ich habe jetzt am Samstag Post von meinem Arbeitsvermittler erhalten mit der Bitte um ein Gespräch direkt am Montag! (da hats aber jemand eilig).

    D.h. er hat wohl am Freitag die Einladung versendet. Am Freitag habe ich aber eine Zusage für eine Schulung im Ausland erhalten, die 3 Wochen dauert.

    Ich befinde mich nun im Ausland wegen der Schulung, die mit der Selbstständigkeit eng in Verindung steht (gestern also am 30.06 hat sie angefangen).

    Für mich macht es wenig Sinn 1000 km nach DE zu fahren - erst recht nicht innerhalb von 24h (nachts)

    Ich habe Angst, dass der Vermittler ein Problem damit haben wird, dass ich für die Schulung 3 Wochen im Ausland bin.

    Ich kann mal 1x rüberfliegen nach DE aber das kostet mich dann 200 EUR.

    Wie kann man eine humane Lösung finden?

    Droht mir eine Leistungskürzung?

    Ich werde den Vermittler morgen früh anrufen, aber k.a. was ich dem erzählen soll... Von der Schulung weiß er nix, weil sich das zeitlich ja überschnitten hat (

    sein Brief an mich und mein unerwartetes Finden einer passenden Schulung auf dem letzten Drücker)

  • Wenn du im Ausland bist und das ungenehmigt, hast du keinen Anspruch auf Leistungen gem. SGB II.

    D.h. entweder du erklärst das deinem Sachbearbeiter und hoffst auf Gnade oder du wirst für die Dauer deiner Abwesenheit Leistungen zurückzahlen müssen.

  • danke,

    wenn ich 3 Tage im Ausland war, dann muss ich für 3x den Tagessatz ALG zurückzahlen?


    Ich telefoniere mit dem Vermittler morgen früh und bitte um Gnade.Am besten wäre eine sofortige Ortsabwesenheit gut. Meint ihr der stimmt zu?

  • Die Ortsabwesenheit ist vorher zu beantragen. Und du bist Übrigens 3 Wochen weg und nicht 3 Tage. Das Bedeutet 3 Wochen kein ALG2.

    Was der Sachbearbeiter sagen wird, kann ich nicht sagen.

  • Droht mir eine Leistungskürzung?

    Wenn du zu diesem Termin einfach nicht erscheinst, kommt vom Grundsatz her demnächst folgendes:

    Eine neue Einladung.

    Eine Anhörung zum Meldeversäumnis von heute.

    Trifft der Sachverhalt des Versäumnisses zu, folgt eine Sanktion von 10% des Regelbedarfs für 3 Monate.

    Macht ganz grob ca. 120,- Verlust.

    Wenn du allerdings schon jetzt grade am Telefon versuchst, alles zu erzählen, wird eine unerlaubte Ortsabwesenheit und daraus die Rückforderung aller Leistungen (RB, KDU, KV/PV) die Folge sein.

    Evtl. sogar ein Bußgeldverfahren.

    Wäge ab.

  • ARGE ist die alte Bezeichnung der Jobcenters.

    Für Termine in Zeiten in denen kein Anspruch bestand, kann keine Sanktion erfolgen. Kein SGB II-Kunde, keine Sanktion.

    Ein Bußgeld erscheint möglich, aber ist äußerst unwahrscheinlich.

  • Ups, ich dachte an SGB II.

    Sorry.

    Die Verpflichtung zum Meldetermin/Sperrzeit bei Meldeversäumnis gibt es auch bei ALG1 von der Agentur für Arbeit. Dann nach § 159 SGB III, Absatz 6.

    Dort ist auch vor einem Sperrzeitbescheid eine Anhörung nach § 44 SGB XX nötig.

    Die Regelung Erreichbarkeit/Ortsabwesenheit gilt ebenso auch bei Bezug ALG1.

    -----> Erreichbarkeits-Anordnung § 1 Absatz 3 beachten.

    Bitte Links nicht als Zitat

    Korrektur

    Grace

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