Vorlage von Unterlagen

  • Moin Moin zusammen,

    mir raucht gerade der Kopf und Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen. Ich bin noch nicht so belesen in dem Thema.

    Ich stellte mal vor 10 Jahren einen ALG2 Antrag und war so Dumm und Jung und schmiss alles in Original in Briefkasten (Ausweis, Krankenkarte und die sonstigen geforderten Unterlagen). Nach Ablauf der Frist kam der Ablehnungsbescheid da Ich die Unterlagen nicht eingereicht habe ;) :D

    Jetzt ist es so das Ich wieder ein ALG2 Antrag stellen muss...

    Ich beschäftige mich auch des längeren mit dem Thema Datenschutz und um diesmal alles richtig zu machen, gab Ich auch nur bekannt was von Nöten gewesen ist...

    Kopie des Ausweises gab es nicht, nur eine Sichtung. Wurde auch so vermerkt. Als gesagt wurde das der Mietvertrag fehle, habe Ich gesagt das Ich die Anlage KDU und die Mietbescheinigung beigefügt habe und der Mietvertrag nicht nötig ist. Das wäre doppelte Datenerhebung.

    Nebenkostenabrechnung und Stromabschlagszahlung gabs auch nicht (Nebenkosten sind in der Warmmiete enthalten) und Strom ist im Regelsatz enthalten, das habe Ich dem Lotsen auch gesagt.

    Hat Sie auch alles freundlich so hingenommen. Ich habe mich noch bedankt und Ihr die Hand gegeben.

    Im Antrag habe Ich auch vermerkt das Steuerklärungen gemacht werden, Ich dieses aber nicht nachweisen muss (wegen Nachreichung der Steuerbescheide der letzten 4 Jahre). Sollte aber die laufende Steuerklärung im Leistungsbezug kommen wird diese aber selbstverständlich nachgereicht.

    Heute kam dann ein Brief vom Jobcenter mit der bitte folgende Unterlagen nachzureichen. Ich solle folgendes nachreichen:

    Anlage EK (gabs ne Kopie, habe Ich wohl dennoch vergessen obwohl Ich 3 Tage über den Antrag hing. War eigentlich mehr wegen Thema Datenschutz).

    Meinen Steuerbescheid für das Jahr 2017, steht aber in Klammern nach Erhalt. So weit so gut.

    Meinen Eröffnungsbeschluss meines Insolvenzverfahrens (musste leider durch Jobverlust Inso anmelden), das gab Ich in der Anlage PI an da Ich nichts passendes fand. Leider auch mein Aktenzeichen... Da bin Ich mir nicht sicher ab das korrekt war. Muss Ich das angeben? Das wäre meine erste Frage... Ist zwar nun zu spät, aber wäre für mich dennoch wichtig zu wissen... Wenn ja, warum?

    Dann wollen se dennoch den Mietvertrag. Warum? Anlage KDU und Mietbescheinigung wurden eingereicht. Gibt es dazu ein Beschluss den Ihr vorrätig habt? Ich bin heute auch seit Stunden am suchen aber mir raucht der Kopp... Ich wäre sehr dankbar wenn Ihr mir da unter die Arme greifen könntet... Wollte Eben schon da anrufen aber leider zu spät... Fachanwalt für Sozialrecht gibt's auch keinen hier iner Umgebung -.-

    Dann noch einen Einstellungsbescheid von meinem Krankengeldbezug, meines wissens gibt's keinen... Gabs auch noch nie... Bundesagentur für Arbeit holte sich ja auch die Infos von der Krankenkasse. Was soll Ich der mitteilen? Das dass schon so korrekt ist das Ich kein Krankengeld mehr beziehe, sonst würde es auch kein ALG1 geben?

    Und dann die eigentliche Frage, da habe Ich heute schon Stundenlang gesucht... Immer wieder las Ich das dass Schwärzen von Ausgaben im Kontoauszug korrekt ist. Solange das Datum, Uhrzeit und der Betrag ersichtlich bleibt... Natürlich sind Eingänge davon nicht inbegriffen. Ich hatte nur alle Ausgaben geschwärzt, Verwendungszweck, Empfänger und die hälfte der IBAN. Nun fordert das Jobcenter mich wieder auf alle Kontoauszüge inklusive Paypal vorzulegen. Darunter gab es auch einen Vermerk vom Jobcenter. : Eine Schwärzung ist unter den vorgennanten Einschränkungen (Daten, die Rückschlüsse auf bzw. Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und Sexualleben zulassen) somit ausschließlich auf der Ausgabenseite und nur hinsichtlich des Empfängers und/oder des Verwendungszweckes zulässig; die Höhe des Betrages sowie das Datum der Überweisung muss erkennbar bleiben. Davor noch das Urteil was Ich hier auch wiederfand und auf diversen anderen Seiten.

    Ich las auch das sich das ganze geändert habe und es nur noch erlaubt wäre die oben fett makierten Sachen zu schwärzen. Was ist nun richtig? Dürfen nur die fett makierten Sachen geschwärzt werden? Nicht mehr mein Einkauf im Laden oder Geldabhebungen? Oder will das Jobcenter mich wieder xxxxxxxxxxx? Ich bedanke mich für eure Hilfe

    Bitte auf die Wortwahl beachten

    Grace

  • und der Mietvertrag nicht nötig ist.

    Hallo,

    leider falsch.

    Nebenkosten sind in der Warmmiete enthalten

    Was hast du denn für einen Mietvertrag? Pauschalmiete?

    Meinen Eröffnungsbeschluss meines Insolvenzverfahrens

    Dann leg ihn halt vor.

    Gibt es dazu ein Beschluss den Ihr vorrätig habt?

    Warum? Dass man den Mietvertrag nicht vorlegen muss?

    Ist mir nicht bekannt. Der Mietvertrag ist das wichtige Dokument, bei der Mietbescheinigung kann man sich streiten.

    Einstellungsbescheid von meinem Krankengeldbezug,

    Mit der Vorlage des letzten Kontoauszuges MIT Krankengeld und der Vorlage des ersten MIT Alg1 dürfte das nachzuweisen sein.

    GIbt es denn nicht einen Bescheid der KK über die Dauer des Bezuges/Aussteuerung?

    Und ja, sie dürfen jetzt auch die paypal-Konten nachfragen. Hat sich tatsächlich geändert.

    Beim Schwärzen sag ich nix.

  • Schwärzungen wie du sie vorgenommen hast sind m.E. zulässig. Das ändert aber nichts daran, dass das Jobcenter dies trotzdem nicht so akzeptiert. Wenn du einen langen Atem hast und dich ggf. vor Gericht streiten magst, dann zieh es durch. Dann wird es aber dauern bis du Geld bekommst.

  • Hallo!

    Ich las auch das sich das ganze geändert habe und es nur noch erlaubt wäre die oben fett makierten Sachen zu schwärzen. Was ist nun richtig? Dürfen nur die fett makierten Sachen geschwärzt werden? Nicht mehr mein Einkauf im Laden oder Geldabhebungen?

    Aufgrund fehlender Information werden immer wieder Fehler gemacht.

    Das führt zu Problemen.

    Ein zulässig geschwärzter Kontoauszug (alle Möglichkeiten wurden ausgeschöpft)

    könnte in etwa so aussehen:

    [Blockierte Grafik: https://www.datenschutz-notizen.de/wp-content/uploads/2017/05/Kontoauszug2.png]

    Du findest dazu auch hier Informationen:

    Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II - Datenschutz

    Dürfen Jobcenter die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge verlangen


    Gruß

  • Grace: Vielen dank für den netten Hinweis und die Begrüßung :)

    Ameise: Auch dir Vielen dank das Sie wirklich auf jeden Frage eingegangen sind. Tut mir leid das dass etwas unübersichtlich war, Ich war lange nicht mehr in einem Forum aktiv. Sollte Ich dringend ändern, das Thema Datenschutz interessiert mich enorm (fragt mich nicht warum), Ich habe kaum Zeit und beschäftige mich Stundenlang damit. Gestern auch 2h nur für die Telekom App und erstmal Beschwerde eingereicht warum in den versteckten Datenschutzerklärung keine Opt Out Option für die letzte Werbefirma gab.

    Zum Thema Schwärzen des Kontoauszuges habe Ich mich auch 2 Tage weiter ein belesen, Ich dachte die 3 Tage reichen als Ich den ALG2 Antrag abgab...

    Ich habe vieles in Erfahrung bringen können, auch durch hinweise eines Rechtbeistandes.

    Casa Ich bedanke mich auch bei dir, das überlegte Ich mir auch schon ob Ich da mit klaren Blick drüber hinwegsehen kann... Ging für einen halben Tag, bis das wieder hochkam das es nicht sein kann das die jedes Ausgabeverhalten meinerseits Interessiert... Ich finde das geht die nen feuchten an, selbst wenn Ich in Indien irgendwo einkaufe.

    Grace: Nochmals Danke, gerade gesehen das dass Bild von Ihnen kam :) Die Seite (Datenschutz-Notizen) hatte Ich damals beherzigt als Ich den ALG2 damals ausfüllte... Als Ich gestern wieder dran dachte und dachte Ich schaue mir den Wisch vom Jobcenter nochmal an kam es wieder hoch und Ich durchforstete alle genannten Paragrafen von denen... Und Ich kam dahinter das die mir Paragrafen ume Ohren gehaut haben die vom Jahr 2013 sind. Laut denen: §67 SGB X Absatz 12 nennt als besondere Arten personenbezogenen Daten Angaben über die rassische und ethnische Herkunft etc. … Absatz 12 aus §67 SGB X gibt es nicht mehr. Die Fassung stand vom 01.08.2013 :D

    in §67 SGB x n.F. Absatz 2 sind personenbezogene Daten laut Artikel 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679: „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

    Das konnte Ich gestern Abend noch herausfinden um das ganze zu begründen mit § wie es das Jobcenter unfreundlicherweise tat, mit dem Hinweis das sie sich ausdrücklich vorhält weitere Unterlagen einzufordern. Finde Ich ein Unding. Es geht mir einfach nur um den Datenschutz. Ich war persönlich da, sagte das auch dem Lotsen und war freundlich. Und die Antragsbearbeiterin kam mir so. Daher reichte mir das nicht was ich von meinem Rechtsbeistand geschickt bekam. Das waren auch nur Hinweise auf Schwärzungen für Soll Ausgaben bis 50€. Brauchte Paragrafen und die habe Ich nun. Gestern Abend ging es endlich und die Blockade im Kopp war weg :D

    Ich werde morgen ein Schreiben aufsetzen und die Bearbeiterin darauf hinweisen und das in zusammenhang bringen was Sie mir schrieb: Für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Grundsicherungsträgers - Sicherung des Lebensunterhaltes und Eingliederung in Arbeit vgl. § 1 Abs. 2 SGB II (tat ich, beschreibt das Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist es nicht erforderlich, dass dieser Kenntnis über das Ausgabeverhalten der Grundsicherungsempfänger in den in §67 Abs. 12 SGB X genannten Bereiche erlangt. Und da die veraltet sind sind das nicht nur Angaben über rassische und ethnische Herkünfte oder politische Meinungen.

    Das ganze geht dann auch per Fax hin und die nette Bearbeiterin bekommt von mir ein Anruf, hinter diesen Aussagen stehe Ich auch und Sie soll mir sagen ob das nun auch verkehrt ist oder nicht. Das wollte Ich eh schon ganze Zeit machen, da Ich nicht genau wusste was verkehrt war. Ich habe nämlich das Online Banking verfahren, daher Kontoauszüge in Kopie. Die wollte Ich beglaubigen lassen, dort sagte mir meine Bearbeiterin noch das die die so zu nehmen hat wie die sind, ansonsten soll Ich mir den Namen geben lassen und dort bescheid geben. Das Fachte das alles wieder an, wollte die nämlich erst ungeschwärzt geben. Gab den Antrag dann doch ein Tag später geschwärzt ab. Oder ob es verkehrt war das Ich auch die IBAN zur hälfte geschwärzt habe, oder weil Ich auch Beträge über 50€ schwärzte... Es gab ein paar Fehler meinerseits, aber das rechne Ich mir nicht an. Es gab von vornerein ja auch keine Auskunft über die Möglichkeit was geschwärzt werden darf. Aber das wären dann ja eh falsche Informationen gewesen...

    2 Mal editiert, zuletzt von Florian8950 (30. Juni 2018 um 23:04) aus folgendem Grund: Unnötige Sachen rausgenommen...

  • Grace, das war mir damals nicht klar und fällt mir jetzt wieder ein und auf. Bevor Ich da noch wieder suche wie den ganzen Tag schon... Langsam qualmt der kopp wieder... Mir war damals beim ersten mal schwärzen schon nicht klar ob die IBAN …. Ah ne, fällt mir gerade selber auf: zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung... IBAN schwärzen war doch richtig ^^

    Ich sehe auch gerade das Sie ein Wort von mir geändert haben, tut mir leid. Ich achte stets das Prinzip Respekt geben um Respekt zu bekommen... Das war mein Gedanke als Ich mir den Brief durch gelesen habe, aber das war dennoch unangebracht ausgedrückt... Ich achte drauf das Ich das nicht mehr tun werden... Ich habe meine vorigen Posts angepasst. Da ist mir wieder ein Wort rausgerutscht was Ich mir so dachte als Ich den ALG2 Antrag las...

    Entschuldigung für evtl. Rechtschreibfehler, im so Sorry... Wenn die Zeit knapp ist oder drängt tippe Ich nur noch und achte nicht mehr auf richtiges Deutschen... Schönes Wochenende euch allen

    3 Mal editiert, zuletzt von Florian8950 (30. Juni 2018 um 21:20)

  • Achso für alle anderen suchenden, das schickte mir mein Anwalt noch:

    Mit dem Urteil B 14 AS 45/07 R hat das Bundesverfassungsgericht bestimmt, dass die Forderung der Vorlage von Kontoauszügen der letzten drei Monate bei Erst- und auch bei Wiederholungsanträgen zur Beantragung von ALG II zulässig ist. Sie müssen diese aber nur zu Einsicht vorlegen. Kopien zum Verbleib beim Amt sind nicht zulässig. Es müssen weder ein konkreter Verdacht auf Leistungsmissbrauch gegen den Antragsteller noch andere Gründe zu Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

  • Bitte lies dieses Urteil selbst und komplett.

    Die Schlussfolgerung, Kopien zum Verbleib beim Amt seien nicht zulässig, ist etwas sehr allgemein.

    Es muss auch kein Verdacht auf L-Missbrauch vorliegen.

    Die Datenerhebung (und damit die Zur-Akten-Nahme) muss aber verhältnismäßig sein.

    Stell dir nur mal vor, du legst die KA nur zur Einsicht und 1x vor. Was soll ein MA des JC daraus entnehmen? Wie soll später ein Leistungs-SB einen Leistungsbescheid erstellen? Aufgrund welcher Unterlagen?

    Es geht dein JC bei der Prüfung deiner Anträge und damit des Vorliegens von Hilfebedürftigkeit durchaus etwas an, wie du mit deinen Geldern umgehst. Stichwort: *Entreicherung*.

    Als wichtig werden meist die Einnahmen geprüft, trotzdem schauen sie erlaubterweise auch schon mal auf das Ausgabeverhalten.

    Übermäßiges Schwärzen weist vielleicht auf Heimlichkeiten hin. Genau das lässt erst oft den Verdacht aufkommen, jemand hätte was zu verbergen.

    JC orientieren sich auch an der Rechtsprechung, wenn die knappe Gesetzeslage evtl. zu unbestimmt ist.

    Wenn der Datenschutz aber dein Hobby ist, bleibt es dir unbenommen, dich lange und intensiv damit zu beschäftigen.

    Gern kannst du auch Schriftverkehr wegen der veralteten Version des SGB X mit dem JC beginnen, im Ergebnis stresst dich das auch und beschleunigt nichts. Ich bin sicher.

    Ich habe nämlich das Online Banking verfahren, daher Kontoauszüge in Kopie

    Und wer hat das Original?

    btw.

    Ich selbst mache auch online-banking, habe nur eine Direktbank, kann also nur online-Kontoauszüge erhalten. Die sind im pdf-Format.

    Diese kann mir niemand beglaubigen, wer sollte das tun?

  • Hallo!

    Ich sehe einen ALG II Antrag, wie er x mal in Deutschland gestellt wird,

    mit all seinen Problemen der Bürokratie und da müssen alle durch.

    Besonderheiten sehe ich hier nicht! ;)

    Gruß

  • Stell dir nur mal vor, du legst die KA nur zur Einsicht und 1x vor. Was soll ein MA des JC daraus entnehmen? Wie soll später ein Leistungs-SB einen Leistungsbescheid erstellen? Aufgrund welcher Unterlagen?

    Nachdem der Fall bearbeitet und geprüft wurde, werden die Dokumente vernichtet. Eine Entscheidung ist also möglich.

  • Ameise: Vielen dank für deinen Input. Ich habe mir das damals schon durch den Kopf gehen lassen alles und dachte mir mit besonnen Blick das es doch möglich sein muss das der Datenschutz im JC eingehalten wird... Ich habe das Schreiben so hingeschickt wie Ich schrieb, mit den neuen § und dem hinweis das die IBAN Schwärzung auch geschwärzt wurde weil das Standortdaten sind... War ein etwas längeres Schreiben. JC war einverstanden, es war nur ein allgemeiner Hinweis wurde mir gesagt ;) Und Ich solle nur noch den laufenden Monat einreichen der Fehle. Und meine Paypal Konten nochmal überprüfen ob sich da was getan habe.

    Die Kopien können Sie doch da behalten, solange die geschwärzt sind bin Ich damit einverstanden. Also alles in Ordnung, selbst Ausgaben über 50€. Das Schreiben war etwas länger, weiss nicht mehr genau was Ich alles schrieb... War aufjedenfall ein langer Sonntag.

    Stimmt mit den Kontoauszügen, Ich hatte Sie auch als PDF, Ich drucke die aus und lösche sie.. Entschuldigung für meine unklare Wortwahl, sind für mich Kopien ^^

    Grace: danke für die anderen Links, die werde Ich mir abspeichern....

    @bass386: Ich denke auch das dass so ausreicht, laut HEGA 03-2013 sind solche Daten überhaupt nicht von nöten. Sollte irgendwann mal unklarheiten sein, kann man ja wieder hin und die Geschwärzten Kopien wieder kurz zur Einsicht vorlegen und wieder mitnehmen...

  • Nachdem der Fall bearbeitet und geprüft wurde, werden die Dokumente vernichtet

    Richtig.

    Zuerst aber macht ein Mitarbeiter Kopien/Scans von den vorgelegten Kontoauszügen. Mit diesen Dokumenten wird dann von einem Leistungs-SB der Antrag bearbeitet und hfftl. bewilligt . Also hat das JC Kopien der Kontoauszüge.

    Eine Vorlage nur zur Einsicht ist nicht ausreichend.

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