Androhung der Zahlungseinstellung nach Abgabe EKS - Selbstständig

  • Moin Leute,

    kurz ein paar Hintergrundinformationen in Stichworten:

    Bürokaufmann, arbeitslos, Ü60, seit Monaten krank geschrieben, Nervenzusammenbruch, Depressionen, Diabetiker, Schilddrüsenkrank. Geschieden. Alleinlebend, Sozial isoliert, wie man so schön sagt.

    Hobby: Fotografie.

    Und da beginnt mein Problem: ich versuche Fotos / Kalender über Agenturen zu verkaufen. Mit mäßigem Erfolg. Irgendwann hatte ich mal einen Geldeingang, eine Provision von ca. 360 Euro. Klar, dass das angerechnet wird.

    Aber nach diesem Geldeingang wurde ich als selbstständig geführt, wurde einem anderen JC zugeordnet. Habe aber kein Gewerbe angemeldet, das ganze geht so nebenher (dachte ich). Alles halt mit unregelmäßigen (!) Geldeingängen zwischen 30€ und 150€. Oder halt eben 1 x die 360€.

    War eine Provision für Kalender, eine einmalige Zahlung der Agentur für die letzten 6 bis 8 Monate. Eine andere Agentur zahlt erst aus, wenn die Gesamtsumme aller Provisionen die 100€-Marke erreicht hat. Da kann es dann passieren, dass der Geldeingang schon mal die Marke von 180€ überschritten wurde. Ist aber seltenst der Fall. Auch dass ich nicht sagen kann, ob und wie hoch die möglichen Provisionen sind, das es unregelmäßige Geldeingang in unterschiedlichen Höhen sind, dass kapieren die beim JC nicht.

    Außerdem versuche ich ab und an meine 20-30 Jahre alte Sammlung rund um den VW-Käfer, sowie alte Ansichtskarten oder Sachen aus meinem Haushalt bei ebay zu vertickern. Meist erziele ich Preise zwischen 1€ und auch schon mal 40/50€, die sind aber eher selten.

    Also eine Umwandlung von Privateigentum, was ich auch immer mitgeteilt habe. Doch nun wirft mir das JC einen (möglichen) gewerbsmäßigen Handel damit vor. Nun wollen die eine detailierte Aufstellung über die Verkäufe haben.

    Nach Abgabe des letzten Antrages für das 2te Halbjahr 2018 die Nachricht erhalten, dass noch Unterlagen beim EKS fehlen würden. Nachgereicht. Dann noch mal eine Nachricht, dass weitere Unterlagen fehlen würden. Und gleichzeitig die Androhung, die Zahlung zum 01.07. d.J. einzustellen. Auch hier die fehlenden Unterlagen eingereicht.

    Ich weiß nicht, was ich machen soll, wenn DIE die Zahlung wirklich einstellen. Denn die Miete steht vor der Tür, ich brauche Medikamente, und und und

    Dadurch habe ich echt Existenzängste, was im Hinblick auf meine Depression, einen möglichen neuen Nervenzusammenbruch nicht gerade förderlich ist. Die positive Wirkung nach der Reha im letzten Jahr ist so gut wie verflogen. Sitze hier und weiß nicht vor und zurück. Habe auch kaum jemanden, mit dem ich über alles reden, mit dem ich mich austauschen, Rat bekommen kann.

    Die große Frage ist, muss ich zum Sozialamt wenn in ein paar Tagen kein Geld kommen sollte? Woher kriege ich das Geld für die Miete, um zu leben?

    Ich hoffe, ich habe meine Situation und das Drumherum einigermaßen verständlich darlegen können.

    Wenn irgendwas unklar geblieben ist, fragt mich bitte.

    Danke.

  • Aber nach diesem Geldeingang wurde ich als selbstständig geführt,

    Hallo,

    wann war das?

    Hast du einen Nachweis vom Finanzamt, dass du dort über die *Kleinunternehmer-Regelung* geführt wirst?

    Sachen aus meinem Haushalt bei ebay zu vertickern.

    Das ist Vermögensumwandlung. Auch eigene Käfer-Ersatzteile sind Vermögen. Man darf sein Vermögen Stück für Stück verticken.

    Aus den bereits nachgereichten Unterlagen kann das JC erkennen, wie viel und wie oft du was einnimmst.

    Wann hast du die fehlenden Nachweise eingereicht? Vor dem 21.06.??

    Der Aufforderung zur Mitwirkung bist du hoffentlich fristgerecht nachgekommen. Also ist die Drohung der Leistungseinstellung obsolet.

    Warum unterstellt dir das JC *gewerbsmäßigen Handel*? Weil du dauerhaft bei *bay verkaufst?

    Die große Frage ist, muss ich zum Sozialamt

    So schnell geht das mit dem Sozialamts-Geld auch nicht.

    Das Geld vom JC für Juli sollte spätestens am Freitag 29.06. auf deinem Konto sein.

    Bis dahin: Abwarten.

  • Hallo Ameise.

    Werde seit 2014 von denen als selbstständig geführt. Jetzt im JC in xxxxx, vorher in xxxxxx aTW bzw. Außenstelle xxxxxxxxxxxxx.


    Bin seit 2011 arbeitslos und war vorher in einer Spedition tätig. Seit dieser Zeit keine Unterlagen mehr vom/an Finanzamt.

    Dachte, dass läuft so nebenher, als Nebeneinkünfte. Falsch?

    Denn bei den Agenturen bin ich auch als Privatmann geführt. Nicht als Gewerbetreibender, nicht als Selbstständiger,


    Aktuelle (fehlende) Unterlagen habe zum 21.06.2018 eingereicht.


    Ja, dass mit der Vermögensumwandlung ist klar, habe dies auch auf den Anlagen ans JC auch immer mitgeteilt.

    Und ich verkaufe sporadisch ein paar Sachen etwas auf ebay. Und über paypal und die Kontoauszüge kann das JC natürlich sehen, dass ich was vertickert habe. Reicht denen aber anscheinend nicht.


    Ach ja, vielleicht auch wichtig, das JV wollte wegen angeblich zuviel gezahltem Geld (2017) ca. 400€ zurück haben. Widerspruch eingelegt. Dann 2ter Widerspruch. Nun liegt die Sache beim Sozialgericht. Noch keine Entscheidung gefallen.

    Sorry vergessen zu erwähnen. Bin durch den Wind, auch wegen der Depri.

    Hoffe, die Auskünfte helfen weiter.

    Gruß

    Daten zum Schutz des Themenerstellers entfernt,

    für die Hilfestellung nicht relevant

    Grace

  • Aktuelle (fehlende) Unterlagen habe zum 21.06.2018 eingereicht.

    Evtl. konnte dein FM noch berücksichtigen, dass trotzdem Geld für Juli angewiesen wird. Man weiß nicht, was bisher ins Leistungssystem eingegeben wurde.

    Solltest du denn bis spätestens 21. 06. die Unterlagen einreichen?

    Nicht als Gewerbetreibender, nicht als Selbstständiger,

    Dann kann auch das JC dich nicht so führen. Seit fast 4 Jahren bedienst du das JC mit EKS? Obwohl du nur Vermögensumwandlung machst und sporadisch Einkommen erzielst?

    Da kann was nicht stimmen, zumal ein selbständig Erwerbstätiger natürlich auch beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt gemeldet sein muß.

    Nebenher selbständig? Nöö, das geht nicht ohne die anderen Ämter.

    Ach ja, vielleicht auch wichtig,

    Nein, das ist im Zusammenhang von Fristen zur Einreichung fehlender Nachweise und Leistungszahlung für Juli jetzt absolut nicht wichtig.

    Das ist doch längst auf dem Rechtsweg...für dich und uns hierbei nicht interessant.

  • Hallo Ameise,

    die Unterlagen sollten bis zum 26.6.18 eingereicht werden. Eingereicht am 21.6.18, da ich die Unterlagen da fertig hatte,

    Da kann was nicht stimmen, zumal ein selbständig Erwerbstätiger natürlich auch beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt gemeldet sein muß.

    Nebenher selbständig? Nöö, das geht nicht ohne die anderen Ämter.

    Habe aber nie was von den anderen Ämtern gehört, geschweige denn irgendwelche Formulare oder Anträge dazu bekommen oder gar ausgefüllt.

    Auch bin ich in einigen Schreiben (ab 2015) noch als Arbeitssuchender angesprochen/bezeichnet worden.

    Habe dann auch Jobangebote als "erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger" von denen erhalten.

    Auch als ich das erste Mal den Antrag als "Selbstständiger" erhalten habe, und sagte, dass ich eben kein Selbstständiger bin und ob man mir Hinweise zum Ausfüllen, zur Vorgehensweise geben könne, gab es keine Informationen, dass ich mich ggf. irgendwo anmelden, meine Status ändern müsse.

    Habe ab Monat 6 des Jahres meine Anträge gescannt und nachgeschaut, es war immer der Vordruck EKS dabei.


    Klingt vielleicht alles etwas naiv, seltsam und unwissend, aber durch meine Nervenzusammenbruch, Depri war und bin ich teilweise nicht wirklich in der Lage, Zusammenhänge klar und deutlich zu erfassen, vergesse einiges.

    Deshalb auch meine ganzen, etwas konfus wirkenden, Ausführungen.

    So, ich mache jetzt erst mal Schluß, muss mich um Angelegenheiten meine Mutter (Plegeheim) kümmern.

    Schau nachher noch mal hier rein, und morgen schaue ich nach, ob Geld da ist.

    Und ich warte den morgigen Posteingang ab, ob da ein Schreiben 'vom Amt' drin ist.


    Auf jeden Fall 1000 Danke für die Hilfe-

    Gruß und bis später / morgen.

  • Moinsens,

    habe gerade die "vorläufige Bewilligung.. nach SGBII... bis zum 31.12.2018" in der Post gehabt.

    Gleichzeitig auch die Vordrucke EKS & die Anlage 1 zum EKS zur endgültigen Aufrechnung für das erste Halbjahr 2018.

    Geld kommt also.

    Mir fällt ein Stein vom Herzen.

    Auf jeden Fall 1000 Dank für Eure Hilfe. :):):):):thumbup:

    Gruß und bis ...

    N.

  • Na siehste----geht doch. pleasantry

    Empfehlung:

    Versuche bitte, diese Selbständigkeit und die Papierberge dazu aus der Welt zu schaffen.

    Das sollte gut vorbereitet werden. Dein nächstes Projekt. Vielleicht kann man dir hier helfen.

    Vom Grundsatz her kann ein Arbeitsuchender auch als Selbständiger tätig sein. Der verdient dann aber oft leider so wenig, dass er vom JC noch ergänzende Leistungen bekommt. Der soll sich dann weitere Arbeit und Einkommen suchen.

    Wer eigenes Vermögen verkauft, hat bald keins mehr. Bitte berücksichtige auch, dass diese *-bay-Erlöse nicht endlos weiter als V-Umwandlung durchgehen.

    Auch zu berücksichtigen: Wer sich was kauft und wieder verkauft, hat dem JC gegenüber evtl. auch Nachweisprobleme.

    Was dein Foto-Hobby angeht:

    Sporadische (eben nicht regelmäßige) Einkommen in sehr geringer Höhe wie solche aus deinem Hobby bezeichnen die Finanzämter sehr oft als Liebhaberei und eben nicht als Einnahmen aus gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmen. Allerdings aus ganz anderen Gründen.

    Das JC hingegen versucht jedwedes Einkommen möglichst anzurechnen.

    Kannst du denn jetzt wenigstens Betriebsausgaben in deiner EKS angeben ??

    Und was wirst du als Betriebseinnahmen bezeichnen?

  • Moinsens. :thumbup:

    Danke für die ganzen Infos. Da muss ich mir ja reichlich was an Infos besorgen.

    Werde mich auf jeden Fall wegen der Hinweise melden, gehe dann mal auf die Suche nach Infos, Vorschriften und und --

    Dann werde ich mich auf jeden Fall wieder melden.

    Nochmals danke.

    Gruß und ein schönes Wochenende.:)

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