BG Heirat Arbeitnehmer und ALG II - getrennte Wohnungen Unterhaltspflicht und Anrechnung

  • Hallo Zusammen

    Stand der Dinge ist aktuell unverheiratet so:

    Mein Freund erhält Hartz 4, hat schon immer eine eigene Wohnung 1 Zi. , 380 € WarmMiete wird vom Jobcenter übernommen (Unterkunft/Heizung). Wir wohnen in Bayern.

    Ich lebe alleinerziehend seit 5 Jahren mit meiner Tochter (bin von meinem Exmann geschieden, verzichte auf Unterhalt für die Tochter, weil ich a gutes Herz hab :S) in einer 2 Zi. Wohnung 950€warm, arbeite Vollzeit, also keinerlei Leistungen vom Amt. Verdiene ganz anständig, ca. 2400 Netto.

    Wir überlegen uns, aus romantischen Gründen zu heiraten. Unsere Wohnsituation wollen wir aber so beibehalten, wir wirtschaften nicht gemeinsam, bisher nicht und auch künftig nicht, es ist auch nicht sein Kind etc.

    Wird ihm hier das Jobcenter Leistungen kürzen, da bei Verheirateten ja eine BG vermutet wird/besteht? Wird er dann keine Leistung und auch keine Miete mehr bekommen?


    Die Bedarfsrechner sind für solche Situationen so ungenau. Ich zahle ja auch Miete, habe ein minderjähriges Kind. Zusammenziehen wäre schon wegen der mittlerweile horrenden Mieten in München nicht sehr sinnvoll.

    Danke für eure Antworten

    LG

    70Moni

  • Hallo,

    eine romantische Hochzeit in allen Ehren, aber im Zusammenhang mit dem JC bzw. Hilfebedürftigkeit gem. SGB II eines Partners ist das kein gutes Modell.

    In den Fachlich Hinweisen zu §7 SGB II findet sich das nicht abgebildet, dass man die eheliche Gemeinschaft neu begründet und dann (dauernd) getrennt lebt.

    Die leistungsrelevanten Verhältnisse ändern sich für deinen Freund durch die Eheschliessung. Die muss er dem JC sowieso bekanntgeben.

    Das JC wird die Einkommens-und Vermögensverhältnisse des neuen Ehepartners (das bist du) prüfen und neu bescheiden über Hilfebedürftigkeit bzw. ergänzende Leistungen.

    Dein großherziger Verzicht auf Unterhalt wird beim Hartz 4 nicht berücksichtigt. Du wirst verpflichtet werden, Unterhalt für das Kind durchaus auch gerichtlich zu erstreiten. Dann ist es Einkommen und wirkt bedarfsmindernd.

    Mir zumindest ist gar kein Alg2-Rechner für solche Konstellationen bekannt.

    Welchen Bedarf hast du denn für euch 3 ermittelt?

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    Wird ihm hier das Jobcenter Leistungen kürzen, da bei Verheirateten ja eine BG vermutet wird/besteht?

    Ab Tag der Hochzeit wird nicht nur eine Bedarfsgemeinschaft vermutet,

    sondern es wäre eine im Sinne des SGB II. Als Eheleute steht ihr für

    einander ein, ohne jeden Zweifel.

    Wird er dann keine Leistung und auch keine Miete mehr bekommen?

    Das Jobcenter wird deinen Verdienst von 2.400 Euro Netto anrechnen

    Brutto ? noch höher, hier unbekannt und nach Prüfung

    die Leistungen für den eventuellen Ehemann einstellen. Du musst dein

    Einkommen offenlegen beim Jobcenter. Denn du bist ab Hochzeitstag

    mit dem Verdienst unterhaltspflichtig..

    Unsere Wohnsituation wollen wir aber so beibehalten, wir wirtschaften nicht gemeinsam, bisher nicht und auch künftig nicht, es ist auch nicht sein Kind etc.

    Eine Ehe setzt im Normalfall den Wunsch voraus, dass Leben gemeinsam

    zu verbringen. Sicher, könnt ihr eure Wohnungen halten, wenn du dir das

    finanziell leisten kannst zwei Wohnungen zu bezahlen. Das Jobcenter wird

    das aber nicht finanzieren nach der Hochzeit.

    Meine Empfehlung, dieses Vorhaben noch einmal überdenken. ;)

    Gruß

  • Dein Einkommen wird bei deinem zukünftigen Ehemann angerechnet werden, unabhängig davon ob ihr in einer Wonhung wohnt oder nicht. Ehegatten sind sich per Gesetz zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, §§ 1353, 1360 BGB

  • Hallo,

    danke für eure Antworten :thumbup:ich bin nach immer wieder recherchieren im Netz zum selben Schluss gekommen.

    Ameise: den Bedarf, den ich so ermitteln konnte war gleich 0 bis ca. 200€. Dass ich dann den Unterhalt für meine Tochter einklagen müßte, auf den Gedanken bin ich noch gar nicht gekommen dash aber klar, wäre ja zusätzlich Geld.

    Grace: natürlich möchte man zusammen wohnen, wenn man heiratet, ich eigentlich auch ;) Bin jetzt 5 Jahre geschieden und die Konstellation mit zwei Wohnungen etc. tut uns und unserer Beziehung aber gut, man hängt nicht dauernd aufeinander, wohnen aber nah beieinander und sehen uns natürlich regelmäßig etc Naja, wenn sich seine Situation mit Job mal wieder festigt und meine Tochter älter wird, wer weiß, heutzutage heiraten ja viele erst, wenn sie in Rente gehen (wir sind Ende 40) 8)

    Ich denke auch: besser nicht heiraten, wir lieben uns so auch und unterstützen uns und sind für einander da, also what?

    Danke euch

    70Moni

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