Sanktionen ALG II und Maßnahme

  • Ich habe von meiner Vermittlerin Vermittlungsvorschläge bekommen, die ich weder von der Quailfikation noch aus gesundheitlichen Gründen machen kann, zudem habe ich garkein Füherschein was im Vermittlungvorschlag aber verlangt wird. Ich habe mich zwar beworben aber da ich denke das meine Vermittlerin mich Sanktionieren möchte. Weil sie von vorneherein beim Gespräch gesagt hatte es ist ihr egal was in den Ärztlichen Gutachten drin steht.

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    Weil sie von vorneherein beim Gespräch gesagt hatte es ist ihr egal was in den Ärztlichen Gutachten drin steht.

    Das ist nicht möglich, wenn der ärztliche Dienst ein Gutachten erstellt hat,

    muss das JC dieses bei der Auswahl der Stellenangebote beachten.

    die ich weder von der Quailfikation noch aus gesundheitlichen Gründen machen kann, zudem habe ich garkein Füherschein was im Vermittlungvorschlag aber verlangt wird.

    Bei fehlender Qualifikation bitte das JC aufmerksam machen. Wenn

    diese Stellenangebote mit Rechtsbehelfsbelehrung kommen ist

    da weiteres Dokument bei, meistens. Das ausfüllen und bei unpassenden

    Stellenangeboten nachweisbar an das JC zurücksenden. So das der

    Vorgang aktenkundig wird. Mache dir vorher Kopien, damit du für dich

    Nachweise behältst.

    Das JC hat auch Pflichten und ich erinnere an die allgemeinen Vorschriften

    über die Informations-, Auskunfts- und Beratungspflichten der Sozialleistungsträger.

    Sind für die Aufklärung in § 13 SGB I, Beratung in § 14 SGB I und Auskunft in § 15 SGB I geregelt.

    Nicht vorhandene Qualifikationen und falsche Stellenangebote unter

    nicht beachten des ärztlichen Gutachtens sind kein Grund für eine

    Sanktion.

    Gruß

  • Auskunfts-Beratungspflicht , schön wäre es wenn das so ist.

    Wie hat die Vermittlerin gemeint, Wir sind hier keien Beratungstelle sondern eine Vermittlung.

    Man hätte viel zutun wenn man alle Fragen (schriftlich gestellt) und Anträge beantworten würde.

    Es ist ihnen zudem ganz egal was in Ärtzlichen Gutachten drin steht.

    Ich habe das zutun , sonnst bekomme ich eine 100% Sanktion und bin dann nicht mal mehr krankenversichert.

    Beschwert habe ich mich deswegen, aber auch das Intressiert niemanden

    Ich möchte ja arbeiten, aber es sollte eben ein Beruf sein den ich noch sehr sehr lange ausüben kann.

    Es bringt mir ja nichts heute eine Arbeit zuhaben und morgen bin ich wieder arbeitslos, das macht doch keinen Sinn.

    Dazu meinte meine Vermittlerin das sei ihr auch egal ob ich dannach nimmer arbeiten kann oder nicht.

    Irgendwie verstehe ich alles nicht und schon garnicht welche Logig dahinter steht.

    Hauptsache weg auch wenns nur Kurz ist?

    5 Mal editiert, zuletzt von Pirol (24. Juni 2018 um 12:49)

  • Ich möchte nochmal nachfragen:

    Hast du eine Frage? Was du vielleicht noch machen kannst?

    Wie alt sind die Gutachten des Amtsarztes?

    Kennst du die Regelungen zur Zumutbarkeit? Damit du dich wirklich nur auf für dich zumutbare Angebote bewerben brauchst ?

    Ich habe das zutun , sonnst bekomme ich eine 100% Sanktion und bin dann nicht mal mehr krankenversichert.

    Wieso 100%?

  • Ich kenne die Regelung der Zumutbarkeit, ich muss jeden zumutbaren Stelle annehmenoder Arbeistgelgenheit die ich köperlich, geistig oder seelisch noch ausüben kann und die ich mit der Pflege einen angehörigen vereinbaren kann

    Die Gutachten sind 2 -3 Jahre alt bzw. 2 Monate alt (das für meine Mutter von der MDK)

    Was ich noch beruflich machen könnte weiß ich leider nicht, bin ja auch am überlegen, ich mache zwar schon etwas aber das ist den jobcenter auch ein dorn im Auge, also haken wird das mal ab, ich mache es aber dennoch weiter.

    Warum 100% das weiß ich selber nicht

    Einmal editiert, zuletzt von Pirol (24. Juni 2018 um 13:52) aus folgendem Grund: korrektur

  • Vielen Dank.

    -Es gibt demzufolge bei den VV auch welche, auf die du dich wirklich nicht bewerben brauchst.

    (zB fehlender Führerschein, zu lange Pendelzeiten, fehlende fachliche Eignung usw)

    - Wenn die Pflege deiner Angehörigen beim JC bekannt ist und der Pflegegrad entsprechend ist, muss das JC diese Pflege(zeit) berücksichtigen.

    - Was du jetzt machst, ist eine Erwerbstätigkeit?

    - Wenn du bisher keine Sanktionen hast, die noch laufen, kannst du nicht mit 100 % sanktioniert werden , wenn du dich nicht bewirbst. Das ist dann eine bloße Drohung ohne Hintergrund.

    Gibt es eine EGV, in der deine Pflichten festgehalten sind? Hast du die unterschrieben?

  • Hallo!

    Ich kenne die Regelung der Zumutbarkeit, ich muss jeden zumutbaren Stelle annehmenoder Arbeistgelgenheit die ich köperlich, geistig oder seelisch noch ausüben kann und die ich mit der Pflege einen angehörigen vereinbaren kann

    Welche Pflegegrad/Pflegestufe besteht hier? Je nach Pflegegrad und

    Pflegestufe ergibt sich die Zumutbarkeit zur Arbeit. Denn Pflege

    schließt ALG II nicht aus.

    Was die weitere Zumutbarkeit angeht, müssen bekannte Einschränkungen

    berücksichtigt werden und die geforderten Qualifikationen vorhanden

    sein. Nichts ist schlimmer für einen Personaler, der einen Führerschein

    als Voraussetzung fordert und bekommt dann Bewerbungen ohne. Diese

    Bewerbungen landen in Ablage Müll.

    Hier wäre dann beim JC auch sofort auf die fehlende Qualifikation schriftlich

    und nachweisbar hinzuweisen.

    Gruß

  • Qualifikationen fehlen bei mir an alle Ecken und enden und das was ich kann ist für neue Berufe unbrauchbar und das was ich zuvor gemacht habe geht leider nimmer. Laut Pflegegrad wäre ich noch arbeitsfähig , ich soll aber mehrmals täglich auf Abruf anwesend sein, weil die zu Pflegnde Person eine gehbinderung hat und Herzkrank ist und es ist anossnten niemand da der sie betreuen kann.

    Mit Arthose im Knie, Sprunggelenk und Handgelenk so wie ein Wirbelsäulensymdrom und chronische Schmerzen ist es mega schwer was zu finden.

    Ich lerne und arbeite zu Hause auf eine Erwerbstäzigkeit hin, da mir das Jobcenter Weiterbildungskurse untersagt mache ich das eben selber.

    So kann ich pflegen für sie da sein und lernen bzw. arbeiten und für mich die zeiten so einteilen das es passt, es ist zwar Stressig weil ich von morgen bis in die Nacht am Arbeiten bin. Aber einen neuen Beruf lernt sich auch nicht so schnell und schon garnicht so nebenbei.

    Da meine Hand immer mehr Probleme macht (verdacht auf Rheuma) ist die Arbeit zuhause bei freier Zeiteinteilung das beste.

    Mit Drohungen sind die Spitze und ich denke weil das eben mit diesen Gutachten von der MDK zusammen hängt und weil sie mir keine Jobs haben die jetzt einfach so machen könnte, versuchen die mich unter Druck zu setzten.

  • Das mit meiner lernerei funktioniert gut , so kann ich bei Bewerbungen auch was vorzeigen und hoffe auch das ich ohne Studium etwas finde oder wirklich in die Selbstänigkeit gehen kann, aber ohne gewisse Bildung wird das nix und wenn man quasi bei 0 Kenntnisse anfängt, ist aller anfang schwer.

    Aber das wird vom Jobcenter nur gedultet, weil es eben noch keinen Gewinn bringt.

    Einmal editiert, zuletzt von Pirol (24. Juni 2018 um 19:38) aus folgendem Grund: ergänzt

  • ich weiß nicht wie ich alles hinbekommen soll, ich soll meine Mutter pflegen den Haushalt und Garten machen bin selber gesundheitlich und derzeit psychisch belastet und habe noch ein Nebengewerbe was sich derzeit auch im Aufbau befindet und nun bekomme eine Maßnhame von 6 Moanten aufgedonnert für mehre Std an mehren Tage in der Woche.

    Die maßnahme alleine wäre ja net schlimm aber wir haben letzte Woche meinen Bruder beerdigt. Erhrlich gesagt ist mir alles gerade zuviel, Aber davon will das Jobcenter nix wissen.

  • Hallo!

    Deinen Beitrag mit vorhandenem Thema zusammengefügt und Titel erweitert.

    Bitte altes Thema weiterführen, damit alle Informationen für Hilfestellung

    vorhanden sind.

    Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.

    Gruß

  • Mama hat pflgegrad 2 ich wäre als verpflichtet noch arbeiten zu gehen, gesunheitlich bin slebr eingeschränkt und meien belastungsgrenzen ist derzeit auch auf ein mimmum runter gefallen, ich möchte ja diese maßnahme mit machen vieleicht bringst ja was ,aber in 6 Monaten kann man eh nicht so viel lernen.

    Wenn das reichen würde für ein neuen Job hätte ich den ja schon.

    Aber augenblicklich ist mir alles was zusätzlich auf mich zu kommt zuviel, mit der anderen lernerei was ich im nebngwerbe mache bin gut vorangekommen, aber es kommt eben noch kein geld rein , das wird auch nicht passieren wenn ich zusätzlich 6 Moante in eine Maßnahme soll und noch andere dinge dazu lernen muss so schnell kann ich das garnet lernen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!