vorläufige einstellung der zahlung von Leistungen Hilfe.

  • Guten Tag,

    bei mir wurde die vorläufige einstellung der Zahlung von Leistungen durch das Jobcenter durchgesetzt.

    Meine Frage dazu:

    1. Wird somit auch meine Krankenkasse nicht mehr bezahlt?

    2. Wird jetzt auch keine Anrechnung in der Rentenkasse stattfinden?

    Mir fehlen noch 7 Monate dann kann ich in Rente für für 35 Beitragsjahre langjährig versicherte.

    Hoffentlich kann mir Jemand helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    E. Atillothinking

  • Hallo,

    warum wurden deine Leistungen vorläufig eingestellt?


    Die KV wird nun nicht mehr gezahlt.

    Eine Zahlung von RV-Beiträgem findet beim ALG2 schon seit 2011 nicht mehr statt. Soweit mir bekannt, wirkt sich der ALG2-Bezug auch nicht auf die Rentenanwartschaftszeit aus. Die Renten für langjährig Versicherte gibt es auch erst nach 45 Jahren und nicht nach 35 Jahren.

  • Danke für die Antwort.

    Doch es ist die Rente nach 420 Monaten also 35 Jahre und ich bin mittlerweile 63 Jahre alt.

    Ich habe 413 Monate lt. Rentenversicherung und mir fehlen noch 7 Monate für die Rente.

    Sind Sie sich da vollkommen sicher das ALG2 Bezug nicht auf die Versicherten Monate bei der Rentenkasse auswirkt ?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Muss ich nun die restlichen 7 Monate selbst einzahlen( Beitrag in die Rentenkasse) oder muss ich einfach die 7 Monate "abwarten" und die Versicherungszeiten werden auch durch den Bezug von ALG 2 angerechnet ?

  • Also es gibt die Rente für langjährig Versicherte. Das ist dann allerdings idR. eine Rente mit größeren Abschlägen.

    Siehe Beispiel hier: Renteneintrittsalter berechnen


    ALG2-Bezugszeiten zählen nach 2011 nicht mehr zur Rentenanwartschaft. Selbst wenn die 7 Monate selbst eingezahlt werden stellt sich die Frage, ob man mit der Rente mit Abschlägen mehr Geld als jetzt hat oder immer noch auf aufstockende Sozialleistungen angewiesen ist. Insgesamt lebt man dann immer noch auf ALG2-Niveau.

    Ob die Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind, erfährt man bei der Deutschen Rentenversicherung.

  • Casa gestrichen wurde mir das Geld weil ich 3 Hausbesuche abgelehnt habe. Ich wohne zurzeit kostenfrei bei meinem Neffen.

    Mein Neffe lehnt Besuche vom Jobcenter in seinem Haus ab.

    Offizielle Begründung des Jobcenters: Die Zahlung Ihrer Leistung wurde vorläufig eingestellt, weil Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr im Bezirk der für Sie bisher zuständigen , im Briefkopf genannten Stelle, haben dürften.

    Ich beziehe auch keine Miete/ Strom/ Gas vom Jobcenter.

    Des Weiteren habe ich über 30 Jahre lang Vollzeit als Krankenpflegerin gearbeitet. Meine Rente würde lt. Auskunft 890€ betragen.

  • Man müsste prüfen ob 890€ die erwartetet Rente ist, wenn man weiter wie bisher einzahlt (steht exakt im Bescheid) oder ob die 890 € die Rente mit Abschlägen ist. Ich kann aus den Briefen der DRV, die ich kenne, sagen, dass da mehre Werte aufgeführt sind. MAn müsste prüfen, was zutrifft.

    Ferner sind 890 € nicht sonderlich viel für, ich vermute Berlin (wegen Bezirk?).


    Du solltest sofort (!) persönlich (!) beim Jobcenter vorsprechen. Einfach um zu zeigen, dass du noch an dem Ort bist an dem du tatsächlich bist. Weiterhin wird es sicher einen Grund geben, warum das Jobcenter einen Hausbesuch durchführen will. Da wird zumindest irgendwo in der bisherigen Kommunikation ein Hinweis sein, warum ein Hausbesuch stattfinden soll.

    Hast du dem Jobcenter schon einmal mitgeteilt in welchem Verhältnis zu du deinem Vermieter stehst?

    Warum wohnst du da mietfrei?

  • Muss ich nun die restlichen 7 Monate selbst einzahlen( Beitrag in die Rentenkasse)

    Hallo,

    ja, diese Möglichkeit gibt es.

    Denn vom JC wird kein RV-Beitrag gezahlt---s.Beitrag # 3--- seit 2011 schon nicht mehr.

    oder muss ich einfach die 7 Monate "abwarten" und die Versicherungszeiten werden auch durch den Bezug von ALG 2 angerechnet ?

    Nein. Werden sie nicht.

    Du kannst dir jetzt ausrechnen lassen, wie viel du durch 7 Monate frw. Zahlung des RV-Beitrags dann an mehr Rente *gewinnst*.

    Ich denke, es wird minimal mehr Rente sein. (Ich würde die Monatsbeiträge sparen und in der Rentenzeit verwenden.

    Bitte stelle dich persönlich im JC vor. Erkläre schriftlich, dass du an der Adresse noch wohnst. Post kommt schliesslich auch noch bei dir an.

    Dann wird zumindest die vorläufige Leistungseinstellung aufgehoben.

    Dann wird der KV/PV-Beitrag wieder und weiter vom JC geleistet. Dann entsteht evtl. ga keine Beitragslücke.

  • Hallo!

    Vorläufige Einstellung der Leistung wegen fehlender Mitwirkungspflicht,

    schon mal was von gehört?

    Casa gestrichen wurde mir das Geld weil ich 3 Hausbesuche abgelehnt habe. Ich wohne zurzeit kostenfrei bei meinem Neffen.

    Man sollte die Beiträge lesen, bevor man antwortet. Bei fehlender Mitwirkung

    kann das JC die Leistung vorläufig einstellen, bis der TE sie nachholt.

    Ich verweise auf Casa:

    Du solltest sofort (!) persönlich (!) beim Jobcenter vorsprechen. Einfach um zu zeigen, dass du noch an dem Ort bist an dem du tatsächlich bist. Weiterhin wird es sicher einen Grund geben, warum das Jobcenter einen Hausbesuch durchführen will. Da wird zumindest irgendwo in der bisherigen Kommunikation ein Hinweis sein, warum ein Hausbesuch stattfinden soll.


    Hast du dem Jobcenter schon einmal mitgeteilt in welchem Verhältnis zu du deinem Vermieter stehst? Warum wohnst du da mietfrei?

    Gruß

  • Man sollte die Beiträge lesen, bevor man antwortet. Bei fehlender Mitwirkung

    kann das JC die Leistung vorläufig einstellen, bis der TE sie nachholt.

    Hallo,

    ja, ich kenne die Rechtslage zu den Mitwirkungspflichten.

    Ja, ich habe die Beiträge auch gelesen.

    Ja, die TE soll die fehlende Mitwirkung nachholen. Ich betone das gern auch hier noch einmal!

    Genau deshalb schrieben hier die User (ich auch), dass das bitte gemacht werden soll. Indem sie zum JC geht und den Sachverhalt klärt. Und das auch schriftlich macht! Weil mündlich ist oft Schall und Rauch.

  • Hallo!

    Fein, dann möge der TE bitte auf die Fragen von Casa antworten:

    Du solltest sofort (!) persönlich (!) beim Jobcenter vorsprechen. Einfach um zu zeigen, dass du noch an dem Ort bist an dem du tatsächlich bist. Weiterhin wird es sicher einen Grund geben, warum das Jobcenter einen Hausbesuch durchführen will. Da wird zumindest irgendwo in der bisherigen Kommunikation ein Hinweis sein, warum ein Hausbesuch stattfinden soll.


    Hast du dem Jobcenter schon einmal mitgeteilt in welchem Verhältnis zu du deinem Vermieter stehst?

    Warum wohnst du da mietfrei?

    Gruß

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