Leistungen zu früh bekommen. Geht das?

  • Hallo!

    Ich bin 20 Jahre alt, weiblich und wohnhaft in Niedersachsen. Ich ziehe nach Baden-Württemberg.

    Ich musste notgedrungen aus meinem Elternhaus ausziehen und habe gerade den Brief bekommen, dass mein Antrag angenommen wurde und ich nun Leistungen beziehen kann.

    Das Geld wurde mir auch bereits aufs Konto überwiesen.

    Problem ist nur, ich habe extra gefragt, ob ich erst am Juli beziehen könnte, da ich noch zurück nachhause muss um meinen Umzug vorzubereiten.

    Ich kann ja schlecht nachhause, wenn ich Ortsgebunden bin, dadurch dass ich Leistungen beziehe.

    Die Frau am Telefon meinte, dass geht in Ordnung und meine Sachbearbeiterin hat dem auch zugestimmt.

    Laut dem Brief, und der Tatsache dass ich jetzt schon das Geld bekommen habe, wurde das wohl übersehen.

    Selbstverständlich habe ich direkt beim Jobcenter angerufen und die Frau am Telefon meinte, man könne die Leistungen nicht "verschieben" und wer auch immer

    mir das erzählt hat, hatte keine Ahnung.

    Ich hab dann gefragt was ich machen soll und es hieß nur "Ich verstehe ihr Problem nicht." Als ob "Seien sie Froh sie bekommen Geld und zicken Sie nicht rum."

    Allerdings bin ich gerade in Niedersachsen, da meine Sachbearbeiterin und die Frau am Empfang beide meinten, ich könnte nachhause gehen, als ich den Antrag abgegeben habe.

    Was mach ich denn jetzt?

    Ich versuche natürlich so schnell wie möglich meine Angelegenheiten zu regeln und zurück nach Baden-Württemberg zu fahren, aber was wenn ich in der Zeit einen Termin bekomme?

    Ich will sicherlich keine Sanktionen bekommen.

  • Hallo,

    ok.

    Du schreibst

    Ich musste notgedrungen aus meinem Elternhaus ausziehen

    und gleichzeitig

    Ich ziehe nach Baden-Württemberg.

    Wenn Du also "notgedrungen" bei den Eltern ausgezogen bist - wo wohnst Du jetzt? In BW?

    Und warum stellst Du einen Antrag auf ALG II erst ab Juli, wenn Du "notgedrungen" aus dem Elternhaushalt ausausziehen "mußtest", also bereit ausgezogen bist? Irgendwas widerspricht sich da.

    Sei mir nicht böse - aber ich verstehe im Augenblick nicht den Hintergrund für diese ganze Sache.

    Gruß!

  • Ich wohne zurzeit in BW bei meinem Freund und seinen Eltern. Ich wohne da zu Gast bis ich im August in meine Wohnung ziehen kann. Ich habe mich dort angemeldet, damit ich im Juli schon Hartz 4 beziehen kann. Meine Wohnung ist auch in BW. In der Nähe meines Freundes.

    Ich wollte erst Juli beziehen weil ich noch nachhause musste um meinen Umzug vorzubereiten und damit ich meinem Freund nicht all zu sehr auf den Sack gehe, weil ich quasi in seinem Zimmer "wohne".

    Notgedrungen meine ich, weil ich zuhause schlecht behandelt werde und ich an psychischen Problemen leide. Um zu heilen, muss ich ausziehen, deswegen wurde mir der Auszug auch bewilligt.

  • Hallo!

    Das Geld wurde mir auch bereits aufs Konto überwiesen.

    Problem ist nur, ich habe extra gefragt, ob ich erst am Juli beziehen könnte, da ich noch zurück nachhause muss um meinen Umzug vorzubereiten.

    Ich kann ja schlecht nachhause, wenn ich Ortsgebunden bin, dadurch dass ich Leistungen beziehe.

    Ganz klare Sache und Erklärungen sind überflüssig. Der TE ist schon am neuen

    Wohnort BW und bekommt ALG II. Muss aber am alten Wohnort NS noch seinen

    Umzug vorbereiten, also greift die ....

    Einfach Thema gründlich lesen!

    Gruß

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