Wohn oder Bedarfsgemeinschaft?

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich bin alleinerziehende Mutter einer 14 Jahre alten Tochter und beziehe Hartz 4, bzw werde aufgestockt weil mein Einkommen nicht reicht.

    Unser Vermieter hat uns gekündigt wegen Eigenbedarf.

    Wir wollen nun in ein anderes Bundesland ziehen weil der Rest der Familie und Freunde da wohnen.

    Mein Bekannter hat eine sehr große Wohnung 125 qm welche er sehr gerne mit uns teilen würde da ihm alleine die Wohnung zu groß ist.

    Seine Familie ist weggezogen und ihm gehört das Haus. Er geht auch arbeiten und verdient glaub ich ganz gut.

    Ich habe nun bedanken das man denkt wir seien ein Paar.

    Wie kann ich da am Besten vorgehen? lg

  • welche er sehr gerne mit uns teilen würde

    Wenn man umziehen muss, braucht man zunächst ein Mietangebot. Der Ort, in den man ziehen will, ist egal.

    Ein potentieller Vermieter kann dir ein solches Mietangebot erstellen.

    Wenn er seine Wohnung in seinem Haus mit euch teilen will, würde er an euch vermieten.

    Das Mietangebot sollte dann für diesen Ort angemessen für 2 Personen sein. Das kannst du oder er herausfinden.

    Das JC geht nicht automatisch und zwangsläufig von einer Partnerschaft aus. Aber natürlich werden sie diese Vermutung spätestens nach 1 Jahr anstellen.

    Unser Vermieter hat uns gekündigt wegen Eigenbedarf.

    Ist dieser Eigenbedarf juristisch sauber?

    Bietet der Vermieter evtl. Unterstützung an?

  • Ich dachte das geht mit diesem einem Jahr auf Probe nicht weil ein Kind mit im Haushalt ist.

    Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist juristisch in Ordnung allerdings kenn ich den Vermieter sehr sehr gut und er würde mich in allem Unterstützen.

    lg

  • Hallo!

    Ich dachte das geht mit diesem einem Jahr auf Probe nicht weil ein Kind mit im Haushalt ist.

    Nein, das Jobcenter wird euch eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen.

    Du müsstest sie widerlegen.

    Mein Bekannter hat eine sehr große Wohnung 125 qm welche er sehr gerne mit uns teilen würde da ihm alleine die Wohnung zu groß ist.

    Seine Familie ist weggezogen und ihm gehört das Haus. Er geht auch arbeiten und verdient glaub ich ganz gut.

    Genau aus dem Grund.

    Gruß

  • Aus dem § 7 SGB II:

    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

    1.länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

    Ja, diese Vermutung ist gesetzlich geregelt. Allerdings seid ihr doch keine Partner, oder?
    Es wird sehr schwer, die Vermutung Nr. 3 zu widerlegen.

    Damit fällt wahrscheinlich der schöne Plan.

    Bitte die Zitat-Funktion ordnungsgemäß nutzen.

    Zitat erstellt

    Grace

  • Ich weiss aber leider nicht wie ich denen das begreiflich machen kann.

    Zunächst musst du noch niemandem etwas begreiflich machen.

    Dein Bekannter weiß aber wahrscheinlich nicht viel zu diesem Hartz-4-Thema und möchte euch vor allem helfen?

    Dann ist es wichtig, dass er auch die Tücken und die Rechtslage kennt.

    Manchmal ist Hilfe eben auch ein Eigentor. Leider.

    Zunächst ist das Mietangebot wichtig. Als erster Schritt. Dann kann man weiter sehen.

    Würdet ihr dort wie in einer WG wohnen? Es geht ja nicht unbedingt nur um die Wohnfläche. So ein partnerloses Zusammenleben will gut durchdacht und organisiert sein.

    Hast du bedacht, dass dein jetziges Einkommen wegfallen würde, wenn du umziehst?

  • Hallo!

    das Jobcenter wird euch eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen.

    Du müsstest sie widerlegen.

    Gegebenenfalls, aber wahrscheinlich nicht sofort, kommt auf das Jobcenter an.

    Wir wollen nun in ein anderes Bundesland ziehen weil der Rest der Familie und Freunde da wohnen.

    Meine Empfehlung, suche dir dort lieber eine kleine, eigene Wohnung.

    Wenn ihr kein Paar seid, machst du dir nur unnötige, vermeidbare

    Probleme.

    Für den Umzug benötigst du die Zusicherung von deinem Jobcenter.

    Dazu für dich die SGB II – Folien von Harald Thomé lies sie in Ruhe

    durch. In den örtlichen Richtlinien findest du vielleicht deine Stadt

    für die zulässigen, angemessenen Kosten der Unterkunft:

    Richtlinien zu Unterkunft, Heizung, Warmwasser und Wohnraumsicherung

    Gruß

  • Lass dir von ihm ein angemessenes Mietangebot erstellen.

    Lass es dir genehmigen.

    Erst wenn das Jobcenter - schriftlich - fragt, wird entsprechend schriftlich widerlegt. Alle Erklärung vorher oder nur mündlich ist nicht hilfreich, sondern schädlich.


    Das Kind müsste von beiden versorgt werden. Das darf er eben nicht tun. Wird auch schwer bei einer 14-jährigen und einem fremden Erwachsenen, dass er das Kind versorgt, wozu auch betreuen zählt.

    Ihr müsst ganz klar getrennte Kasse machen. Bei 125 m² ist sogar denkbar einen zweiten Kühlschrank für eure Lebensmittel aufzustellen. Ferner 2. Waschmaschine im Waschkeller o.Ä., falls möglich.

    Mietzahlungen erfolgen per Überweisung.

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