Sohn zieht vorübergehend wieder zuhause ein

  • Guten Abend!

    Bis vor 6 Wochen habe ich (ALG II) mit meinem Sohn, 21 (Student) und dessen Freundin (Angestellte) zusammen in einer 70 qm Wohnung gelebt. Die Miete wurde gedrittelt und wir liefen als Haushaltsgemeinschaft, da die beiden und ich getrennt gewirtschaftet haben.

    Sie sind dann ausgezogen, wollten was eigenes haben. Alles kein Problem, habe die Aufforderung zur Senkung der KdU bekommen und mich darauf eingestellt, eventuell ein Zimmer unterzuvermieten, wenn ich keine angemessene Wohnung finde. Günstiger Wohnraum ist leider auch bei uns sehr rar.

    Wie auch immer, nun stand mein Sohn gestern mit gepackten Koffern vor meiner Tür .. lange Rede kurzer Sinn: Beziehung getrennt, er möchte/muss wieder bei mir wohnen .. und mir raucht der Kopf über all die Dinge, die nun wieder geändert, gemeldet und/oder beantragt werden müssen?(. Auch habe ich noch keine Rückmeldung von ihm, wie lange er an seinen Mietvertag für die neue Wohnung - den er zusammen mit der Freundin unterschrieben hat - gebunden ist. Sie wird dort wohnen bleiben (mit einem anderen Mitbewohner), nur das "ab wann" ist noch nicht geklärt.

    Meine Unsicherheit bezieht sich auf folgendes:

    mein Sohn wird, wenn er wieder als "bei einem Elternteil wohnend" gemeldet ist, ca. 400 Euro Bafög bekommen. Mit der eigenen Wohnung hatte er Anspruch auf rund 200 Euro mehr.

    Das Kindergeld wird mir wieder als Einkommen angerechnet (er hatte den Antrag auf Auszahlung auf sein Konto bei seinem Auszug gestellt, der ist noch nicht bearbeitet.)

    Die Frage ist nun,

    - ob er mit 400 Euro (weiß den genauen Bafög Satz nicht, ist aber um den Dreh +/- 10 Euro) mit in meine Bedarfsgemeinschaft rutscht - was er auf keinen Fall möchte

    - oder ob er - wie zuvor auch - außerhalb der BG bleibt und seinen Kopfanteil der Miete trägt/tragen muss

    Die aktuelle Bruttokaltmiete beträgt 540 Euro, zzgl. Heizkosten. Pro Kopf wären das 270 + Heizkosten. Wäre für ihn vom Bafög recht viel, er muss ja auch noch Studiengebühren, Fahrtkosten usw. tragen.

    In meiner Aufforderung zur Senkung der KdU steht, dass die Bruttokaltmiete für mich allein um die 105 Euro zu hoch ist. Bevor dieses Chaos mit dem heimkehrenden Sohn ausbrach, hatte ich mir gedacht, für 150 + Nebenkosten ein Zimmer unterzuvermieten, wenn ich für mich nichts passendes finde. Da wir eine Uni in der Stadt haben, wäre das sicher kein Problem. Außerdem hab ich ja 6 Monate Zeit..

    Mit dem eigenen Sohn geht das aber wahrscheinlich nicht? Kann man mit den eigenen Kindern einen Untermietvertrag schließen? Er würde das Zimmer bewohnen, das ich eigentlich vermieten wollte.

    Um das ganze noch zu komplizieren, will er "sowieso in ein/zwei Monaten" in eine Studentenbude ziehen (andere Stadt). Dann sind die Prüfungen rum und er hat Zeit sich drum zu kümmern. Also der ganze Papierkram und meine grauen Haare für 8 Wochen Unterkunft :rolleyes:. Am Ende verliere ich die 6 Monate Zeit um eine Lösung für die Senkung der KdU zu finden, da zwischendurch er hier wohnte?

    Letztendlich weiß ich gar nicht, wie ich das nun angehen soll .. und ich wäre für einen Rat sehr dankbar. Klar könnte ich ihn ein paar Tage hier schlafen lassen und dann müsste er sich was überlegen, aber es stehen die Prüfungen bevor und irgendwie krieg ich das auch nicht übers Herz.

    Wobei sich die Frage auftut, wie lange er hier bleiben kann, ohne das ich dadurch Probleme bekomme. Gemeldet ist er natürlich noch in seiner Wohnung, für die er auch Miete zahlt.

    Tut mir leid, ist lang geworden und vielleicht etwas wirr, aber mir raucht grad der Kopf dash , der Spruch "Kleine Kinder, kleine Sorgen - große Kinder, große Sorgen" trifft es sehr gut ;)

  • Hallo,

    es ist davon auszugehen, daß der Sohn zur BG gezählt wird und somit ALG-II-berechtigt ist.

    Kann man mit den eigenen Kindern einen Untermietvertrag schließen?

    Nein. Und was sollte der auch bringen? Wenn Dein Sohn wieder bei Dir wohnt, dürfte die Sache mit den unangemessenen KdU ja wieder vom Tisch sein.

    Um das ganze noch zu komplizieren, will er "sowieso in ein/zwei Monaten" in eine Studentenbude ziehen (andere Stadt).

    Gehe erst mal nicht davon aus und gib diese vage Absichtserklärung auch nicht gegenüber dem Jobcenter an.

    Gruß!

  • Die unangemessenen KdU sind nicht das Problem, entweder ich finde was angemessenes, oder ich untervermiete. Wir lägen als 2er BG sowieso auch über dem erlaubten was qm und Bruttokaltmiete betrifft.

    ALGII wird er nicht bekommen, da er Bafög bezieht? Wie würde eine Berechnung denn dann ausschauen? Oder hab ich das falsch verstanden .. es sind so viele Information im Netz ..

  • Hallo!

    ALGII wird er nicht bekommen, da er Bafög bezieht?

    Was Corinna meint, nähere Erklärung:

    Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II

    Studenten, die während des Studiums noch bei ihren Eltern wohnen und einen Anteil der Miete übernehmen müssen – weil die Eltern z.B. selbst hilfebedürftig im Sinne von Hartz IV sind und den Mietkostenanteil für das studierende Kind nicht tragen können – haben Anspruch auf die Übernahme der ungedeckten, angemessenen Wohnkosten nach dem SGB II. Die Angemessenheit richtet sich nach den örtlichen Richtlinien (Örtliche Richtlinien - Kosten der Unterkunft - Tacheles), die jede Kommune selbst festlegt

    Voraussetzungen ist allerdings, dass der Student in der Wohnung der Eltern wohnt und auch tatsächlich einen BAföG Anspruch hat und bereits Leistungen durch das Amt für Ausbildungsförderung fließt.

    Gruß

  • Aah, vielen Dank! Dann ist das schon etwas klarer!

    Wenn ich das in den Hartz4 Rechner eingebe, dann als sonstiges Einkommen beim Kind? Er wird dann im Grundbedarf nicht angezeigt, weil er drüber liegt, richtig?

    Tut mir leid, wenn ich nachfrage, aber ich würde ihm gerne sagen können, wieviel er monatlich zur Verfügung hat für Uni, Gebühren, Jahresticket usw.

  • hm, ok .. wenn ich die jetzige Miete angebe mit 538 Euro + 62 Heizkosten (habe selbst kein weiteres Einkommen) und bei Kind das Alter von 22 und das sonstige Einkommen mit Bafög - 100 € also 320 €, dann erscheint nur mein Gesamtbedarf in der Berechnung.

    Das Kindergeld taucht nicht auf, wohl weil ich keine Möglichkeit habe, ihn als Studierenden anzugeben. Auch sein BaföG abzüglich dem Freibetrag wird nicht mit berechnet.

    Natürlich geht der Rechner nicht ins Detail, aber ich weiß so halt auch nicht, was ihm dann letztendlich "übrigbleibt".

    Was der Rechner ausspuckt ist das, was ich im Moment für mich alleine für 6 Monate bewilligt bekommen habe (für die Zeit der Wohnungssuche).

    Oder bekommt er eine eigene Berechnung? Vielleicht trage ich auch was falsch ein..

    Vielen Dank für deine Geduld!

  • Und sein BaföG bliebe ihm dann zur Verfügung?

    Das wäre eine große Erleichterung, weil bald wieder die Studiengebühren und das Zugticket anfallen

    Nachtrag:

    Ich konnte jetzt nochmal mit ihm telefonieren und ihn davon überzeugen, einfach mal zum Jobcenter zu gehen und nachzufragen, was die beste Lösung für ihn wäre. Dadurch das er einen anderen Familiennamen hat, ist eine andere Sachbearbeiterin für ihn zuständig und so wird hoffentlich ein persönliches Gespräch möglich sein.

    Ich kann leider meine SB nur per Telefon erreichen, da persönliche Termine nicht erwünscht sind. Am Telefon tue ich mich immer etwas schwer, solche Dinge zu erklären.

    Vielen Dank für die Informationen bisher!

    Einmal editiert, zuletzt von Elwedritsche (18. Juni 2018 um 15:47)

  • Hallo,

    Und sein BaföG bliebe ihm dann zur Verfügung?

    das BaföG würde für seinen eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen und übersteigt diesen Unterhalt auch nicht.

    und ihn davon überzeugen, einfach mal zum Jobcenter zu gehen und nachzufragen, was die beste Lösung für ihn wäre.

    Ihr bildet eine BG. Von daher hat Dein Kind keinen eigenen Antrag zu stellen, sondern es läuft über Dich. Somit kannst nur Du (schon aus datenschutzrechtlichen Gründen) zum Jobcenter gehen oder Deinem Sohn eine entsprechende Vollmacht geben, in Deinem Namen bei dem Amt vorstellig zu werden. Davon würde ich jedoch dringendst abraten - gerade wegen der, nun ja, nicht für Dich berechenbaren Aktionen Deines Sohnes im Zusammenhang mit Freundin, Auszug und Wieder-Einzug. All das, was Dein Sohn mit Deiner Vollmacht gegenüber dem Jobcenter erklärt, wäre so, als wenn Du das selbst geäußert hättest. Von daher rate ich hier zur äußersten Vorsicht.

    Gruß!

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