Frage zum Schonvermögen bei nicht anrechenbaren Guthaben und Einkommen

  • Ich habe 2015 ca 30 000 € aus DDR Opferrente erhalten

    Bekomme auch 3oo € monatlich

    Wurde damals dem Jobcenter miitgeteilt.

    Muss ich irgendwann mal damit rechnen ,das ich den Verbleib nachweisen soll ?

    Guthaben liegt ja weit über dem Schonvermögen

  • Hallo,

    Zahlungen aus Opferrenten werden bei dem ALG II nicht angerechnet und haben auch einen anderen Sinn als das ALG II. Von daher ist es Dir überlassen, was Du damit machst.

    Gruß!

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