Berechnung Freibetrag auf das Erwerbseinkommen - ich sehe nicht durch

  • Hallo an alle.

    Ich habe mich bei euch neu angemeldet, weil ich bei meiner Leistungsberechnung nicht mehr durchsehe und mir von euch vielleicht jemand weiterhelfen kann, wo mein Denkfehler ist. Es wäre toll und ich sage schon mal DANKE. :)

    Meine Frage:

    Ich bin seit Kurzem Aufstockerin und mich interessiert der Punkt "Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen". Die Summe, die das steht, sollte ich die am Ende nicht mehr in der Tasche haben als zu Zeiten als ich nur Leistungen vom Amt bezogen habe? Oder wird am Ende in der Berechnung noch etwas abgezogen?

    Zu den Zahlen:

    Ich hatte immer Leistungen in Höhe von 541,44 € bezogen.

    Seit Aufstocker:

    1. Monat Freibetrag auf das Erwerbseinkommen 138,00 € (Leistungen Amt: 393,49 €) -> ich habe ein PLUS von 92,89 € am Ende im Monat

    2. Monat Freibetrag auf das Erwerbseinkommen 195,20 € (Leistungen Amt: 222,69 €) -> ich habe ein PLUS von 141,25 € am Ende im Monat

    Ich erhalte noch Kindergeld 2x und Kindesunterhalt 2x. Hängt das damit zusammen, dass ich bei Kindergeld und Kindesunterhalt eventuell einen Überschuss habe? Und ich deshalb den Freibetrag nicht vollständig erhalte?

    Kann mir das Prinzip jemand erklären?

    Danke und viele Grüße

  • Hallo,

    Inwieweit ist das wichtig, wenn der Freibetrag rausgerechnet ist?

    äh - Du vermutest irgendwelche falsche Anrechnungen - und fragst dann danach, ob die Angaben zu Deinem Einkommen nicht wichtig sind? Wie soll man checken, ob die Freibeträge richtig berechnet worden sind, wenn man nicht Dein Einkommen kennt? Seltsame Aussage Deinerseits...

    Monat 1: Brutto 290,00 €, Netto 232,00 €

    Bei einem Einkommen unterhalb von 450 € fallen keine Netto- und Brutto-Bezüge an. Aber nach Deiner Meinung ist das ja nicht wichtig.

    Wie auch immer: der Freibetrag ist als solches generell zu berücksichtigen. Ob dies bei Dir nun korrekt berechnet wurde, kann ich nicht einschätzen, weil dazu noch mehr Angaben Deinerseits notwendig wären.

    Da Du jedoch bereits bei einer einfachen Rückfrage danach fragst, ob diese Rückfrage "wichtig" sei, verzichte ich auf eine weitere Vertiefung dieses Themas. Ich habe keine Lust und Zeit, mich in meiner Freizeit mit Anfragen herum zu schlagen, bei denen schon die einfachsten Rückfragen in Frage gestellt werden.

    Gruß!

  • Hallo Corinna.

    Ich wollte dich nicht angreifen. Und danke dir auch für deine Antworten. Es tut mir leid, wenn es falsch ankam.

    Dass die Freibeträge richtig berechnet sind, davon bin ich einfach ausgegangen (da die Beträge mit meiner Rechnung übereinstimmten - hätte ich erwähnen sollen - so wie ich es formuliert habe, kam es sicher ablehnend rüber). Das ist so ziemlich das Einzigste gewesen, wo ich in der Berechnung vom Amt durchgesehen hatte.

    Ich bin sozialversicherungspflichtig angestellt und im Monat 1 war ich den halben Monat arbeiten, daher auch im Monat 1 Brutto und Netto.

    Nochmal großes Sorry an dich.

    Zu deiner zweiten Nachricht. Ich wollte nur wissen, was Freibetrag bedeutet. Ob ich den angegebenen Freibetrag in Höhe von 138,00 € im Monat MEHR habe oder ob sich der Freibetrag verringert durch die Weiterberechnung durch Kindergeld und Kindesunterhalt.

    Viele Grüße.

  • Hallo,

    b ich den angegebenen Freibetrag in Höhe von 138,00 € im Monat MEHR habe oder ob sich der Freibetrag verringert durch die Weiterberechnung durch Kindergeld und Kindesunterhalt.

    der Freibetrag verringert sich nicht durch Unterhalt und/oder Kindergeld. Auch scheinen die Freibeträge richtig berechnet zu sein.

    Gruß!

  • Danke Corinna.

    Einen "Fehler" habe ich heute morgen gefunden. Seit ich Aufstockerin bin, gibt es den Punkt "Abzüglich Absetzungen vom Gesamteinkommen" in meiner Berechnung nicht mehr. Das waren 51,31 €. Dieser Betrag kommt in etwa hin, der fehlt.

    Der Punkt bleibt doch in meiner Berechnung oder? Das sind doch die Versicherungen? Also muss ich jetzt einen Widerspruch gehen?

  • Hallo,

    Das sind doch die Versicherungen?

    nein. Erstens ist die Versicherungspauschale 30 € hoch und zweitens ist diese im Grundfreibetrag von 100 € mit enthalten. Mit den 51,31 könnten z.B. Fahrtkosten zur Arbeit gemeint sein, die jedoch ebenfalls im Grundfreibetrag enthalten sind.

    Gruß!

  • Auf das Auto bin ich angewiesen. Einfache Strecke sind aber nur 10,6 km.

    Ich habe für 2 Monate eine Förderung aus dem Vermittlungsbuget bewilligt bekommen. Kosten für Pendelfahrten.

    Weißt du, wie ich es begründen soll, dass mir monatlich Aufwendungen für die Fahrten entstehen?

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