Im Fall eines Wasserschadens, wer bekommt die Mietminderung ausgezahlt?

  • Grüße an alle, erstens. Weiße ich noch nicht wo man sich vorstellt. Aber, das ist jetzt Nebensachen womit ich Eure Zeit nicht verschwenden will.

    Ich habe Wasserschäden letztes Jahr erlitten die sich, nachdem die Wohnung wegen des warmen Wetters nicht beheizt worden war, als Schimmelverfärbung der Wände auftauchten, als hatte der Vormieter einfach auf diesen Stellen überstrichen vor er ging. Sobald der Vermieter es erfahren hat, ermahntet er mich, daß er hofft ich habe genügend Ersparnisse zur Seite gestellt die Handwerker zu bezahlen. Nachdem, die Nässe fachmännisch geprüft worden war, ist Wasserverlust unter der Duschwanne wegen eines morschen aus Kupfer Abflussrohrs, sowie aus eine mangelhafte Wasserhahnverbindung im Küchenbereich festgestellt. Fürs Bad, sei der Vermieter zuständig und für den Hanh sei es Sachen der Hausversicherung. Wegen des Hahns, sei eine Mietminderung im Sicht und die Stromrechnung sei auch von dessen gedeckt. Die Verwaltung meinte, ich konnte nicht dadrin wohnen, während die Trocknenmaschinen laufen. Für die Ersatzunterkunft, sei die persönlich abgeschloßene Haushaltsversicherung, was ich nicht habe, zuständig, ob Gasthaus, Hotel oder zusätzlicher Wohnraum der Fall ist.

    Jetzt, habe ich hier gelesen, daß die Mietminderung Sache zwischen Vermieter und "Jobcenter" ist, obwohl eine Mietminderung für Leute die keine "JC"-Leistung ziehen einer Art Umstandsentschädigung sein soll. Oder habe ich das Prinzip falsch verstanden? Nun, wenn es so ist, bin ich verpflichtet dem "Jobcenter" gegenüber die Wasserschäden zu melden? Denn, weiß ich nicht ob meinen Vermieter sein Pflicht, in dem Bereich, getan hat oder nicht. Wenn nicht, vielleicht muss ich dem "JC" mein Ungewiss beweisen?

    Vielen Dank, im Voraus

  • Hallo,

    das Jobcenter übernimmt die Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe. Von daher ist die Mietminderung dem Jobcenter zu melden und das Amt wird dann entsprechend weniger Miete zahlen.

    Im Einzelfall wurde gerichtlich anders entschieden.

    Gruß!

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