Bedarfsgemeinschaft Selbständigkeit

  • Hallo zusammen,

    ich wohne mit meinem Partner zusammen in einer Wohnung. Ich war die letzten Monate selbstständig, habe dadurch aber kein hohes Einkommen erzielt. Da wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben, muss ich ja angeben, dass ich in den letzten 5 Jahren selbstständig war. Möchte das Amt von mir nun Auskünfte über die Höhe des Einkommen oder reicht es, wenn man die paar Monate Selbständigkeit in den letzten 5 Jahren angibt (ohne Nachweis der Einkünfte). Da wir beide noch sehr jung sind, ich bald wieder Studentin und er gerade selbstständig, kann ich ihn auch gar nicht mitfinanzieren.

    Viele Grüße

  • Seit 4 Jahren. Er hat gerade sein studium beendet und ich beginne bald ein neues. Ich war allerdings die letzten 3 Monate selbstständig und frage mich nun, ob das Amt sehen will, was ich damit verdient habe? Bei dem Antrag musste ich ja nichts dazu angeben, oder?

    Liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Princess1234 (14. Juni 2018 um 14:24)

  • Hallo,

    nach einem einjährigen Zusammenleben geht das Jobcenter von einer sog. Einstandsgemeinschaft aus und wird Euch also als Bedarfsgemeinschaft führen. Innerhalb einer BG ist das gesamte Einkommen anzugeben, also auch Deines.

    Gegen diese Regelvermutung einer BG kann man vorgehen, allerdings ist das ein ziemlich dornenreicher Weg - auch, weil Ihr eben schon 4 Jahre zusammen lebt.

    Gruß!

  • Hallo!

    Hier vielleicht zusätzlich noch Hinweise zu Folgendem und ich hoffe,

    dass du die Anlage regelmäßig ausgefüllt hast:

    Möchte das Amt von mir nun Auskünfte über die Höhe des Einkommen oder reicht es, wenn man die paar Monate Selbständigkeit in den letzten 5 Jahren angibt (ohne Nachweis der Einkünfte).


    Anlage zum Einkommen Selbständiger (EKS)

    Hinweise für Selbständige zum ALG II Antrag

    Hast du?

    Gruß

  • Ich habe nie ALG bezogen und mein Partner beantragt es gerade erst. Da ich in seinem Bewiligungszeitraum nicht mehr selbstständig bin, muss ich zu der Höhe des Einkommens (damals) nichts angeben, oder?

  • Hallo!

    Ich habe nie ALG bezogen und mein Partner beantragt es gerade erst. Da ich in seinem Bewiligungszeitraum nicht mehr selbstständig bin, muss ich dazu nichts angeben, oder?

    Danke für die Antwort, war im Eingangsthema nicht ersichtlich.

    Deshalb die Nachfrage, alles gut! :) Das trifft nur bei

    Selbstständigkeit und ALG II zu.

    Gru

  • Hallo,

    Da ich in seinem Bewiligungszeitraum nicht mehr selbstständig bin, muss ich dazu nichts angeben, oder?

    falsch. In der Regel müssen die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorgelegt werden, aus denen dann ja Einnahmen aus Selbstständigkeit ersichtlich sind. Auch wirst Du dem JC glaubhaft nachweisen müssen, daß Du nun keine Selbstständigkeit mehr ausübst. Ein Studium als Grund allein ist da nicht ausreichend.

    Gruß!

  • Das Gewerbe wurde diesen Monat abgemeldet, somit ist die Selbstständigkeit nicht mehr vorhanden. Ich als Partner (24 Jahre alt) muss meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen? Das Geschäftskonto existiert ja schon nicht mehr, da das Gewerbe abgemeldet ist.

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